Mit einer Immobilienverrentung machst du im Alter Geld aus deinem Haus und bleibst trotzdem darin wohnen – per Teilverkauf, Leibrente oder Umkehrhypothek. Alle drei Modelle kosten Geld: Beim Teilverkauf zahlst du ein laufendes Nutzungsentgelt, das laut Verbraucherzentrale typischerweise bei etwa 5 % des ausgezahlten Betrags pro Jahr liegt. Bevor du unterschreibst, lohnt der Vergleich mit einem Verkauf oder einem klassischen Darlehen. Auf der Käuferseite entspricht dem Modell am ehesten der Mietkauf.
Das Wichtigste: Beim Teilverkauf verkaufst du einen Anteil, zahlst Nutzungsentgelt und trägst die Instandhaltung meist weiter allein. Bei der Leibrente verkaufst du ganz und erhältst eine Rente plus Wohnrecht. Bei der Umkehrhypothek bleibst du Eigentümer, die Schuld wächst mit den Zinsen. Stiftung Warentest rät: Ohne fachkundige Unterstützung, etwa durch Anwalt oder Verbraucherzentrale, niemand unterschreiben.

Die drei Modelle im Überblick
| Modell | Eigentum | Was du bekommst | Was es kostet |
|---|---|---|---|
| Teilverkauf | Du verkaufst einen Anteil, z. B. 50 % | Einmalbetrag | Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil, Entgelte beim späteren Verkauf |
| Leibrente | Du verkaufst ganz, behältst Wohn- oder Nießbrauchrecht | monatliche Rente, teils plus Einmalbetrag | Abschlag für das Wohnrecht, kein Anteil an Wertsteigerungen |
| Umkehrhypothek | Du bleibst Eigentümer | Einmalbetrag oder Rente als Darlehen | Zinsen laufen auf und werden bei Auszug oder Tod fällig |
| Verkauf und Rückmietung | Du verkaufst ganz | Kaufpreis | Miete an den Käufer |
Vereinfachte Übersicht. Quellen: Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest. Stand: 27. September 2026.
Teilverkauf der Immobilie: Was das Nutzungsentgelt wirklich kostet
Beim Teilverkauf veräußerst du einen Anteil deines Hauses an ein Unternehmen und bekommst dafür einen Einmalbetrag. Du nutzt das Haus weiter allein und zahlst für den verkauften Anteil ein Nutzungsentgelt – wirtschaftlich eine Art Miete. Die Verbraucherzentrale sieht mehrere Haken:
- Nutzungsentgelt: typischerweise rund 5 % des Auszahlungsbetrags pro Jahr, oft nur für einige Jahre festgeschrieben und danach anpassbar.
- Instandhaltung: Die Unternehmen beteiligen sich meist nicht an Reparaturen und Modernisierungen. Du zahlst sie voll, obwohl dir nur noch ein Teil gehört.
- Entgelte beim Verkauf: Wird das Haus später komplett verkauft, verlangen Anbieter oft ein Durchführungs- oder Serviceentgelt von etwa 3,3 % des Verkaufspreises. Manche Verträge sichern dem Anbieter zudem einen Mindesterlös zu.
- Bewertung: Prüfe, wer das Wertgutachten erstellt und wie ein Rückkaufpreis berechnet wird. Die Verbraucherzentrale rät, entsprechende Klauseln anwaltlich prüfen zu lassen.
Rechenbeispiel: 50 % Teilverkauf über zehn Jahre
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Wert des Hauses | Annahme | 400.000 € |
| Auszahlung für 50 % | 50 % von 400.000 € | 200.000 € |
| Nutzungsentgelt pro Jahr | 5 % von 200.000 € | 10.000 € (833 € im Monat) |
| Nutzungsentgelt nach 10 Jahren | 10 × 10.000 € | 100.000 € |
| Entgelt beim Gesamtverkauf | 3,3 % von 400.000 € (Annahme: kein Wertzuwachs) | 13.200 € |
| Kosten nach 10 Jahren | 113.200 € |
Beispiel, gerundet. Werte aus der Spanne der Verbraucherzentrale, Einzelverträge weichen ab. Instandhaltungskosten sind nicht enthalten. Stand: 27. September 2026.
Zum Vergleich: Ein Darlehen über 200.000 € zu einem angenommenen Zins von 3,7 % würde ohne Tilgung 7.400 € Zinsen im Jahr kosten, nach zehn Jahren 74.000 €. Dafür brauchst du allerdings eine Bank, die im Alter noch finanziert, und musst die Zinsen laufend zahlen. Beispiel, gerundet.
Leibrente: Rente gegen Eigentum
Bei der Leibrente verkaufst du das Haus vollständig und erhältst eine monatliche Rente. Du behältst ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch. Die Rentenhöhe hängt vom Wert des Hauses, deinem Alter und der Art des Nutzungsrechts ab: Je jünger du bist, desto niedriger fällt sie aus. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind echte lebenslange Leibrenten selten, viele Angebote sind auf 10 bis 15 Jahre befristete Zeitrenten.
- Absicherung: Wohnrecht und Rentenanspruch sollten erstrangig im Grundbuch eingetragen sein, damit sie auch bei einer Pleite des Käufers bestehen bleiben.
- Instandhaltung: Wer was bezahlt, muss im Vertrag eindeutig geregelt sein.
- Erben: Das Haus fällt nicht mehr in den Nachlass. Sprich das Thema frühzeitig mit der Familie an.
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Umkehrhypothek: Kredit, der erst am Ende fällig wird
Bei der Umkehrhypothek bleibst du Eigentümer und erhältst ein Darlehen, das mit einer Grundschuld abgesichert ist. Du zahlst während der Laufzeit im Idealfall weder Zins noch Tilgung; die Schuld wird beim Auszug oder Tod meist durch den Verkauf des Hauses beglichen. Weil die Zinsen auflaufen, wächst die Schuld mit Zinseszins: Aus 200.000 € werden bei angenommenen 5 % Zins nach zehn Jahren rund 325.800 € (Beispiel, gerundet). Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sich das Produkt in Deutschland bisher nicht durchgesetzt hat und manche Angebote verdeckt laufende Zahlungen verlangen.
Alternativen: Verkaufen oder beleihen
- Verkaufen und kleiner wohnen: Der Verkauf bringt den vollen Marktwert ohne Nutzungsentgelt. Mit dem Erlös kannst du eine kleinere, barrierearme Wohnung kaufen oder mieten und den Rest anlegen.
- Beleihen: Ein Darlehen mit Grundschuld ist oft günstiger als ein Teilverkauf, setzt aber voraus, dass du Zinsen zahlen kannst und die Bank dein Alter und Einkommen akzeptiert. Für kleinere Beträge, etwa einen Umbau, kommt auch ein Modernisierungskredit infrage. Läuft noch ein alter Kredit, prüfe bei der Anschlussfinanzierung, ob sich der Finanzbedarf dort mit abdecken lässt. Wer einen laufenden Kredit vorzeitig ablöst, zahlt unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung.
- Umbauen statt ausziehen: Oft ist der Anlass für die Verrentung ein barrierearmer Umbau. Dafür gibt es eigene Förderwege, siehe Altersgerecht umbauen.
- Wert kennen: Egal welcher Weg – lass den Marktwert unabhängig ermitteln. Worauf es ankommt, liest du unter Immobilienbewertung.
Checkliste vor der Unterschrift
- Mehrere Angebote und mindestens eine Alternative (Verkauf, Darlehen) durchrechnen.
- Gesamtkosten über 10 und 20 Jahre vergleichen, nicht nur die Auszahlung.
- Regelungen zu Instandhaltung, Rückkauf, Verkaufsentgelten und Mindesterlös prüfen.
- Absicherung im Grundbuch klären: Rang von Wohnrecht, Nießbrauch oder Rente.
- Vertrag vor dem Notartermin anwaltlich oder bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
- Familie und mögliche Erben einbeziehen.
Weiterlesen: Immobilie als Kapitalanlage finanzieren · Immobilie als Altersvorsorge · Baufinanzierung mit Lebensversicherung · Hauskauf steuerlich absetzen
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Häufige Fragen
Was ist Immobilienverrentung?
Ein Sammelbegriff für Modelle, mit denen du Geld aus deiner Immobilie bekommst und weiter darin wohnst: Teilverkauf, Leibrente, Umkehrhypothek sowie Verkauf mit Rückmietung.
Wie hoch ist das Nutzungsentgelt beim Teilverkauf?
Laut Verbraucherzentrale typischerweise rund 5 % des Auszahlungsbetrags pro Jahr. Bei 200.000 € Auszahlung sind das etwa 10.000 € im Jahr oder 833 € im Monat.
Wer zahlt beim Teilverkauf die Instandhaltung?
Meist du allein, obwohl dir nur noch ein Teil des Hauses gehört. Die Unternehmen beteiligen sich laut Verbraucherzentrale in der Regel nicht an diesen Kosten.
Ist die Leibrente sicher?
Sie ist sicherer, wenn Rentenanspruch und Wohnrecht erstrangig im Grundbuch eingetragen sind. Ein Restrisiko bei einer Pleite des Käufers bleibt, und du profitierst nicht mehr von Wertsteigerungen.
Gibt es Alternativen zum Teilverkauf?
Ja: den Verkauf mit Umzug in eine kleinere Wohnung oder ein Darlehen mit Grundschuld. Beides ist oft günstiger, hat aber eigene Voraussetzungen, etwa Zahlungsfähigkeit für Zinsen.
Über diese Inhalte
Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 27. September 2026.
Quellen:
- Verbraucherzentrale – Teilverkauf der eigenen Immobilie: Was sind die Haken der Angebote?
- Verbraucherzentrale – Verkauf der Immobilie gegen Rentenzahlung (Leibrente)
- Verbraucherzentrale – Umkehrhypothek und Leibrente: Mietfrei im zuvor eigenen Haus wohnen
- Verbraucherzentrale – Verkauf und Rückmietung der eigenen Immobilie
- Stiftung Warentest – Immobilienrente im Vergleich
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Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de