Zuletzt aktualisiert am 15. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de
Eine Modernisierung oder Sanierung kannst du über einen unbesicherten Modernisierungskredit, eine Erweiterung deiner Baufinanzierung mit Grundschuld oder zinsgünstige KfW-Kredite finanzieren. Für energetische Maßnahmen kommen Zuschüsse von KfW und BAFA oder alternativ ein Steuerbonus hinzu. Welche Lösung am günstigsten ist, hängt vor allem von der Höhe der Kosten, der Art der Maßnahmen und davon ab, ob deine Immobilie noch belastet ist.
Faustregel: Kleinere Vorhaben bis etwa 50.000 Euro lassen sich oft schnell über einen Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag finanzieren. Bei größeren Summen ist ein grundbuchlich besichertes Darlehen meist deutlich günstiger. Förderanträge müssen in aller Regel vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Welche Finanzierungsoptionen es gibt
| Option | Geeignet für | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|
| Modernisierungskredit ohne Grundschuld | kleinere bis mittlere Vorhaben | schnell, ohne Notar und Grundbuch, flexibel | höhere Zinsen, begrenzte Kreditsumme |
| Nachrangdarlehen / Aufstockung mit Grundschuld | größere Sanierungen | günstige Zinsen, lange Laufzeiten | Notar- und Grundbuchkosten, Wertgutachten |
| KfW-Ergänzungskredit (358/359) | Heizungstausch oder Einzelmaßnahmen mit Zuschusszusage | zinsgünstig, bis 120.000 € je Wohneinheit | setzt Zuschusszusage voraus |
| KfW-Kredit Effizienzhaus-Sanierung (261) | Komplettsanierung | Kredit mit Tilgungszuschuss | Energieeffizienz-Experte nötig, hoher Planungsaufwand |
| Bausparvertrag | geplante Modernisierungen in einigen Jahren | Zinssicherheit, kleine Beträge teils ohne Grundschuld | Sparphase, Abschlussgebühr |
| Eigenkapital | jede Größe | keine Zinsen | Rücklagen sinken |
Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag
Ein Modernisierungskredit ist im Kern ein zweckgebundener Ratenkredit. Viele Banken vergeben ihn ohne Eintragung einer Grundschuld, meist bis zu einer Summe von etwa 50.000 bis 80.000 Euro. Der große Vorteil ist die schnelle und unkomplizierte Abwicklung: Es sind keine Notartermine, kein Grundbuchauszug und kein Wertgutachten nötig. Dafür liegen die Zinsen spürbar über denen einer Baufinanzierung, und die Laufzeiten sind mit meist bis zu zehn oder zwölf Jahren kürzer – die monatliche Rate fällt entsprechend höher aus.
Größere Vorhaben: Finanzierung mit Grundschuld
Bei Kosten ab etwa 50.000 Euro lohnt sich häufig ein grundbuchlich besichertes Darlehen. Ist deine Immobilie bereits weitgehend abbezahlt, kann die bestehende Grundschuld oft erneut genutzt werden, was Notarkosten spart. Alternativ wird eine neue, nachrangige Grundschuld eingetragen. Bei laufender Finanzierung ist auch eine Kombination mit der Anschlussfinanzierung sinnvoll: Zum Ende der Zinsbindung wird die Restschuld um den Modernisierungsbedarf aufgestockt.
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Für energetische Maßnahmen gibt es vom Staat Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dabei neue Konditionen:
| Maßnahme | Förderung | Details |
|---|---|---|
| Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) | Zuschuss über KfW 458: 30 % Grundförderung plus Boni, bis 70 %, in der niedrigsten Einkommensstufe bis 80 % | Heizungsförderung KfW 458 |
| Dämmung, Fenster, Lüftung | BAFA-Zuschuss 15 %, iSFP-Bonus +5 % auf Kosten über 30.000 € | BAFA-Förderung Einzelmaßnahmen |
| Komplettsanierung zum Effizienzhaus | KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss | Förderungsübersicht |
| Ergänzende Finanzierung | KfW-Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohneinheit, zinsverbilligt bis 90.000 € Einkommen | setzt Zuschusszusage voraus |
| Energieberatung mit Sanierungsfahrplan | 50 % Zuschuss, bis 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) | Voraussetzung für den iSFP-Bonus |
Stand: September 2026. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig – maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien von KfW und BAFA.
Steuerbonus als Alternative zum Zuschuss
Wer eine selbst genutzte Immobilie energetisch saniert, die älter als zehn Jahre ist, kann statt eines Zuschusses die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen. Dabei werden 20 Prozent der Kosten, höchstens 40.000 Euro pro Objekt, verteilt über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abgezogen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens. Für dieselbe Maßnahme darf nicht gleichzeitig ein Zuschuss oder Förderkredit genutzt werden. Der Steuerbonus eignet sich vor allem, wenn keine Energieberatung eingebunden werden soll oder die Förderbedingungen des Zuschusses nicht passen – eine ausreichende Steuerlast vorausgesetzt.
Typische Kosten einer Modernisierung
| Maßnahme (Einfamilienhaus) | Grobe Kostenspanne |
|---|---|
| Wärmepumpe inkl. Einbau | ca. 25.000 – 45.000 € |
| Neue Fenster | ca. 15.000 – 35.000 € |
| Dämmung der Fassade | ca. 25.000 – 60.000 € |
| Dachdämmung / oberste Geschossdecke | ca. 5.000 – 40.000 € |
| Neues Bad | ca. 15.000 – 35.000 € |
| Elektrik erneuern | ca. 10.000 – 30.000 € |
Sehr grobe Orientierung. Tatsächliche Kosten hängen von Größe, Zustand, Region und Ausführung ab – verbindlich sind nur konkrete Angebote.
Plane zusätzlich einen Puffer von mindestens 10 bis 20 Prozent ein. Gerade bei älteren Gebäuden zeigen sich beim Öffnen von Wänden oder Böden oft zusätzliche Arbeiten.
Schritt für Schritt zur geförderten Modernisierung
- Bestandsaufnahme: Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan, damit Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge erfolgen.
- Angebote einholen: Mehrere Fachbetriebe anfragen und Verträge nur mit Förderbedingung abschließen.
- Förderanträge stellen: Zuschüsse bei KfW oder BAFA vor Beginn der Arbeiten beantragen.
- Finanzierung sichern: Eigenanteil über Rücklagen, Ergänzungskredit, Modernisierungskredit oder Grundschuld-Darlehen finanzieren.
- Umsetzen und nachweisen: Nach Abschluss Rechnungen und Bestätigungen einreichen, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.
Lohnt sich die Modernisierung finanziell?
Energetische Maßnahmen senken die laufenden Energiekosten und machen dich unabhängiger von steigenden Preisen für Öl, Gas und CO₂. Gleichzeitig steigt der Wert der Immobilie, denn Käufer und Banken achten zunehmend auf die Energieeffizienzklasse. Ob sich eine Maßnahme rein rechnerisch amortisiert, hängt stark vom Ausgangszustand ab: Bei unsanierten Häusern mit alter Heizung sind die Einsparungen am größten. Wer ohnehin erneuern muss – etwa weil Fenster oder Heizung am Ende ihrer Lebensdauer sind –, sollte vor allem die Mehrkosten der energetisch besseren Lösung mit den Einsparungen und Zuschüssen vergleichen.
Modernisierung beim Immobilienkauf gleich mitfinanzieren
Wer eine ältere Immobilie kauft, sollte die Modernisierung von Anfang an in die Baufinanzierung einplanen. Das ist fast immer günstiger als ein späterer Ratenkredit. Banken berücksichtigen die geplanten Maßnahmen dann auch bei der Bewertung der Immobilie. Für Familien kann Jung kauft Alt besonders interessant sein. Eigene Szenarien rechnest du mit dem Baufinanzierungsrechner durch.
Modernisieren mit Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist eine gute Lösung, wenn eine Modernisierung erst in einigen Jahren ansteht – etwa ein neues Dach in fünf bis sieben Jahren. Während der Sparphase baust du Eigenkapital auf, nach der Zuteilung steht ein Darlehen mit festem Zinssatz zur Verfügung. Für kleinere Bauspardarlehen verzichten viele Bausparkassen auf eine Grundschuld. Einzahlungen können zudem durch die Wohnungsbauprämie gefördert werden. Wie die Zuteilung funktioniert, erklären wir auf unserer Seite zur Bausparvertrag-Zuteilung.
Barrierefreier und altersgerechter Umbau
Nicht jede Modernisierung ist energetisch. Ein ebenerdiges Bad, breitere Türen oder ein Treppenlift ermöglichen es, auch im Alter in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Für solche Maßnahmen bietet die KfW je nach Programmlage zinsgünstige Kredite an; Zuschusstöpfe sind dagegen häufig schnell ausgeschöpft. Auch Wohn-Riester-Kapital kann für einen barrierereduzierenden Umbau eingesetzt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Pflegebedürftige können zusätzlich Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen.
Typische Fehler bei der Finanzierung einer Sanierung
- Mit den Arbeiten beginnen, bevor die Förderung beantragt ist.
- Die Kosten zu knapp kalkulieren und keinen Puffer für Überraschungen einplanen.
- Einen teuren Ratenkredit nutzen, obwohl eine günstigere Finanzierung über die bestehende Grundschuld möglich wäre.
- Maßnahmen in falscher Reihenfolge umsetzen – etwa eine Wärmepumpe vor der Dämmung zu groß dimensionieren.
- Zuschüsse fest einplanen, ohne die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung zu berücksichtigen.
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Häufige Fragen
Wie viel Modernisierungskredit bekomme ich ohne Grundschuld?
Viele Banken vergeben Modernisierungskredite ohne Grundbucheintrag bis etwa 50.000 bis 80.000 Euro. Entscheidend sind Einkommen und Bonität.
Ab wann lohnt sich ein Darlehen mit Grundschuld?
Meist ab etwa 50.000 Euro, weil die niedrigeren Zinsen die Notar- und Grundbuchkosten dann in der Regel ausgleichen. Kann eine bestehende Grundschuld genutzt werden, lohnt es sich schon früher.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für unterschiedliche Maßnahmen kannst du aber verschiedene Förderwege nutzen, etwa den Zuschuss für die Heizung und den Steuerbonus für die Fenster.
Muss ich den Förderantrag vor Beginn der Arbeiten stellen?
Ja, bei Zuschüssen und Förderkrediten von KfW und BAFA muss der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Ein Handwerkervertrag ist nur mit Förderbedingung zulässig.
Wird eine Modernisierung von der Bank wie eine Baufinanzierung behandelt?
Bei grundbuchlich besicherten Darlehen ja, mit ähnlichen Konditionen. Ein Modernisierungskredit ohne Grundschuld wird dagegen wie ein Ratenkredit bewertet und ist teurer.
Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan?
Bei größeren Vorhaben meist ja. Er wird mit 50 Prozent bezuschusst, verdoppelt bei BAFA-Einzelmaßnahmen die förderfähigen Höchstkosten und hilft, Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge umzusetzen.
Über diese Inhalte
Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 15. September 2026.
Quellen:
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (458)
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude
- § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
- KfW – Förderprogramme für Privatpersonen
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