Jung kauft Alt (KfW 308): Förderung, Voraussetzungen & neue Beträge

Zuletzt aktualisiert am 15. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

Mit „Jung kauft Alt“ (KfW 308) fördert der Bund Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf eines sanierungsbedürftigen Hauses oder einer Wohnung der Energieeffizienzklassen F, G oder H. Seit dem 3. August 2026 gibt es je nach Kinderzahl zinsgünstige Kredite von 140.000 bis 180.000 Euro. Im Gegenzug muss die Immobilie innerhalb von 54 Monaten energetisch saniert werden – und der Antrag muss vor dem notariellen Kaufvertrag gestellt sein.

Neu seit August 2026: Die Kredithöchstbeträge wurden zum 3. August 2026 deutlich angehoben: 140.000 Euro bei einem Kind (vorher 100.000), 160.000 Euro bei zwei Kindern (vorher 125.000) und 180.000 Euro ab drei Kindern (vorher 150.000). Neu ist außerdem, dass die Sanierung statt über ein Effizienzhaus auch über festgelegte Einzelmaßnahmen erfolgen kann.

Was ist „Jung kauft Alt“?

„Jung kauft Alt“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das über die KfW als Programm 308 („Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“) umgesetzt wird. Es verfolgt zwei Ziele: Familien sollen leichter Wohneigentum erwerben können, und gleichzeitig sollen energetisch schlechte Bestandsgebäude modernisiert werden, statt leer zu stehen oder unsaniert zu bleiben.

Gefördert wird mit einem zinsgünstigen Kredit, der einen Teil des Kaufpreises finanziert. Die Sanierung selbst wird zusätzlich über andere Programme gefördert – etwa über die Heizungsförderung KfW 458 oder die BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen.

Die Voraussetzungen im Überblick

VoraussetzungRegel laut KfW-Merkblatt (Stand 08/2026)
KinderMindestens ein minderjähriges Kind lebt im Haushalt
EinkommenZu versteuerndes Haushaltseinkommen höchstens 90.000 € bei einem Kind, plus 10.000 € je weiterem Kind (Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung)
WohneigentumDu besitzt noch kein Wohneigentum in Deutschland
ImmobilieBestandsgebäude der Energieeffizienzklasse F, G oder H (laut Energieausweis)
NutzungSelbstnutzung als Hauptwohnsitz
SanierungInnerhalb von 54 Monaten ab Zusage auf Effizienzhaus 85 EE bzw. Effizienzhaus Denkmal EE – oder über die neuen Einzelmaßnahmen
AntragVor Abschluss des notariellen Kaufvertrags über ein Finanzierungsinstitut

Quelle: KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026. Maßgeblich sind stets die aktuellen Förderbedingungen der KfW.

Wie hoch ist der Kredit?

Die Höhe des Förderkredits richtet sich nach der Zahl der Kinder im Haushalt. Mit der Anpassung zum 3. August 2026 sind die Beträge um 30.000 bis 40.000 Euro gestiegen:

Kinder im HaushaltKredithöchstbetrag bis 2. August 2026Kredithöchstbetrag ab 3. August 2026
1 Kind100.000 €140.000 €
2 Kinder125.000 €160.000 €
3 und mehr Kinder150.000 €180.000 €

Der Kredit wird mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre vergeben. Der Zinssatz liegt deutlich unter dem Niveau klassischer Baufinanzierungen – im Sommer 2026 je nach Laufzeit bei weniger als einem Prozent effektiv, während Bankdarlehen um 4 Prozent kosteten. Die tagesaktuellen Konditionen veröffentlicht die KfW in ihrer Konditionenübersicht.

Was bringt der Förderkredit in Euro?

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Größenordnung: Ersetzt eine Familie mit zwei Kindern 160.000 Euro eines Bankdarlehens zu 4 Prozent durch den KfW-Kredit zu rund 0,5 Prozent, sinken die Zinskosten im ersten Jahr um etwa 5.600 Euro. Über die zehnjährige Zinsbindung summiert sich der Vorteil – abhängig von Tilgung und Konditionen – schnell auf einen deutlich fünfstelligen Betrag. Dieser Spielraum hilft, die Sanierungskosten zu stemmen, die mit dem Programm zwingend verbunden sind.

Älteres Haus im Blick? Ein Finanzierungsexperte prüft kostenlos, ob du die Voraussetzungen erfüllst, und stellt den Antrag rechtzeitig vor dem Notartermin.

Kostenlos anfragen →

Die Sanierungspflicht: zwei Wege

Weg 1: Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE

Der klassische Weg ist eine umfassende Sanierung auf den Standard Effizienzhaus 85 EE. Das Gebäude darf danach höchstens 85 Prozent der Primärenergie eines vergleichbaren Neubaus benötigen, und mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs müssen aus erneuerbaren Energien stammen. Für diesen Weg ist ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend, der Planung und Umsetzung begleitet und das Ergebnis bestätigt. Bei Baudenkmalen gilt stattdessen der Standard Effizienzhaus Denkmal EE.

Weg 2: Festgelegte Einzelmaßnahmen (neu seit August 2026)

Seit dem 3. August 2026 kann die Sanierungspflicht alternativ über ein Paket von Einzelmaßnahmen erfüllt werden. Dazu gehören laut Bundesbauministerium der Austausch der Heizung, die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke, der Austausch der Fenster und die Dämmung der Außenwände. Die Maßnahmen müssen die technischen Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllen. Bauteile, die bereits entsprechend erneuert sind, müssen nicht noch einmal saniert werden. Als Nachweis genügt hier eine Bestätigung der ausführenden Fachunternehmen.

Welcher Weg günstiger ist, hängt stark vom Gebäude ab. Bei Häusern, die in einzelnen Bereichen schon modernisiert wurden, kann der neue Einzelmaßnahmen-Weg deutlich einfacher sein. Bei sehr schlechten Gebäuden kann eine durchgeplante Komplettsanierung wirtschaftlicher sein, weil sie höhere Förderungen für die Sanierung selbst eröffnet.

Warum die Reihenfolge entscheidend ist

  1. Energieausweis prüfen: Liegt das Gebäude in Klasse F, G oder H? Ohne diese Einstufung ist keine Förderung möglich.
  2. Sanierungsbedarf einschätzen: Idealerweise mit einem Energieberater, bevor du ein verbindliches Kaufangebot abgibst.
  3. Finanzierung planen: Kaufpreis, Nebenkosten, Sanierung, KfW-Kredit, Zuschüsse und Bankdarlehen in einem Gesamtkonzept zusammenführen.
  4. Antrag stellen: Über eine Bank, Sparkasse oder einen Finanzvermittler – zwingend vor dem notariellen Kaufvertrag.
  5. Kaufvertrag unterschreiben: Erst nach der Antragstellung.
  6. Sanieren und nachweisen: Innerhalb von 54 Monaten ab Zusage.

Der häufigste und teuerste Fehler ist ein Notartermin vor der Antragstellung. Dann ist die Förderung unwiederbringlich verloren – egal, wie gut alle anderen Voraussetzungen passen.

Was passiert, wenn die Sanierung nicht rechtzeitig fertig wird?

Wird die Sanierung nicht innerhalb der Frist abgeschlossen oder der geforderte Standard nicht erreicht, kann die KfW die Zinsvergünstigung rückwirkend streichen. Das kann eine erhebliche Nachzahlung bedeuten. Plane deshalb realistische Puffer für Handwerkertermine, Lieferzeiten und Genehmigungen ein und kläre früh, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge umgesetzt werden.

Kosten realistisch einplanen

Die Förderung macht ein älteres Haus nicht automatisch günstig. Zur Gesamtrechnung gehören der Kaufpreis, die Kaufnebenkosten, die Sanierungskosten sowie ein Puffer für Unvorhergesehenes, der bei Altbauten eher großzügig bemessen sein sollte. Dem stehen der zinsgünstige Kredit, Zuschüsse für Heizung und Einzelmaßnahmen und gegebenenfalls steuerliche Vorteile gegenüber. Mit unserem Budgetrechner kannst du prüfen, welche Gesamtbelastung für deinen Haushalt tragbar ist.

Jung kauft Alt mit anderen Bausteinen kombinieren

  • Bankdarlehen: Der KfW-Kredit deckt in der Regel nur einen Teil der Gesamtkosten; der Rest wird über eine klassische Baufinanzierung finanziert.
  • Heizungsförderung KfW 458: Zuschuss für den Heizungstausch, der Teil der Sanierung sein kann.
  • BAFA-Einzelmaßnahmen: Zuschüsse für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik.
  • Eigenkapital und Bausparen: Ein Bausparvertrag als Eigenkapital oder Wohn-Riester können die Finanzierung ergänzen.

Wichtig ist, Doppelförderungen derselben Kosten zu vermeiden und die Anträge in der richtigen Reihenfolge zu stellen. Einen Überblick über alle Programme findest du auf unserer Förderungsseite.

Für wen sich „Jung kauft Alt“ besonders lohnt

Das Programm lohnt sich vor allem für Familien, die ein älteres Haus in guter Lage zu einem vergleichsweise günstigen Preis kaufen können und ohnehin modernisieren möchten. Durch die höheren Kreditbeträge seit August 2026 ist der Zinsvorteil spürbar gewachsen. Weniger geeignet ist es, wenn das Haus kaum sanierungsbedürftig ist – dann fehlt meist die nötige schlechte Energieeffizienzklasse – oder wenn Zeit und Budget für eine Sanierung innerhalb von viereinhalb Jahren fehlen.

Jung kauft Alt: Förderung und Finanzierung gemeinsam planen

Ein Experte aus unserem Netzwerk prüft deine Voraussetzungen, rechnet Kauf und Sanierung durch und stellt den Förderantrag rechtzeitig vor dem Kaufvertrag.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Vergleich passender Banken und Förderprogramme
  • Persönliche Rückmeldung statt Standardangebot

Jetzt kostenlos anfragen

Keine Kosten, keine Verpflichtung – du entscheidest selbst, ob du ein Angebot annimmst.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kredit bei Jung kauft Alt seit August 2026?

Seit dem 3. August 2026 beträgt der Kredithöchstbetrag 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern.

Muss ich den Antrag vor dem Kaufvertrag stellen?

Ja. Laut KfW-Merkblatt muss der Antrag vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags bei einer Bank, Sparkasse oder einem Finanzvermittler gestellt werden.

Gilt die Förderung auch für Eigentumswohnungen?

Ja, gefördert wird der Erwerb von Bestandsimmobilien – also Häusern und Wohnungen –, sofern das Gebäude in Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft ist und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie lange habe ich Zeit für die Sanierung?

Die Sanierung muss innerhalb von 54 Monaten ab Zusage abgeschlossen sein – entweder auf Effizienzhaus 85 EE beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal EE oder über die festgelegten Einzelmaßnahmen.

Kann ich Jung kauft Alt ohne Kinder nutzen?

Nein. Voraussetzung ist mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt. Ohne Kinder kommen andere Programme infrage, etwa das Wohneigentumsprogramm der KfW.

Brauche ich einen Energieberater?

Für die Sanierung auf einen Effizienzhaus-Standard ist ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend. Beim neuen Weg über Einzelmaßnahmen genügt nach Angaben des Bundesbauministeriums eine Bestätigung der Fachunternehmen – eine Energieberatung ist aber trotzdem sinnvoll.

Was passiert, wenn ich die Sanierungsfrist nicht einhalte?

Dann kann die KfW die Förderung widerrufen und die Zinsvergünstigung zurückfordern. Plane deshalb von Anfang an ausreichend Zeit und Budget ein.

Über diese Inhalte

Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 15. September 2026.

Quellen:

dein-hauskredit.de ist eine unabhängige Informationsplattform und vermittelt Anfragen kostenlos an ein Netzwerk von Finanzierungsexperten. Wir beraten nicht selbst. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der Banken und Förderinstitute.

SSL-Zertifikat