Für barrierefreie Umbauten gibt es zwei KfW-Wege: den Kredit 159 mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit und den Zuschuss 455-B. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen – bei maximal 25.000 € anrechenbaren Kosten also bis zu 2.500 € – oder 12,5 Prozent beim Standard Altersgerechtes Haus, dort bis zu 6.250 €. Für dieselbe Maßnahme lassen sich Kredit und Zuschuss nicht kombinieren.
Kredit oder Zuschuss: die Größenordnungen
Maximale Beträge je Wohneinheit.
Wichtig beim Zuschuss: Die Mittel für den Zuschuss 455-B sind jährlich begrenzt und regelmäßig vor Jahresende ausgeschöpft. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Wer den Zuschuss will, sollte früh im Jahr beantragen – und einen Plan B haben.
Was gefördert wird
- Wege zum und im Gebäude: Rampen, Schwellenabbau, breitere Türen, Aufzüge, Treppenlifte
- Bad und Sanitär: bodengleiche Dusche, unterfahrbares Waschbecken, Haltegriffe
- Orientierung und Bedienung: Lichtschalter, Türsprechanlagen, smarte Assistenzsysteme
- Einbruchschutz: einbruchhemmende Türen und Fenster, Nachrüstsysteme, Alarmanlagen – beim Kredit 159 ausdrücklich mit dabei
- Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus: das Gesamtpaket, das die KfW höher fördert
Gefördert wird unabhängig vom Alter und ohne Pflegegrad. Auch Mieterinnen und Mieter können den Zuschuss beantragen – mit Einverständnis des Eigentümers. Wer die Finanzierung im Ruhestand plant, findet die Rahmenbedingungen unter Baufinanzierung ab 50.
Kredit 159 im Überblick
| Merkmal | Ausprägung |
|---|---|
| Kredithöhe | bis 50.000 € je Wohneinheit |
| Antragsberechtigt | Eigentümer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften |
| Laufzeit | 4 bis 30 Jahre |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1 bis 5, je nach Variante |
| Zinsbindung | 5 oder 10 Jahre |
| Antragsweg | über Bank oder Finanzierungsvermittler, vor Auftragsvergabe |
| Kombination | nicht mit Zuschuss 455-B für dieselbe Maßnahme |
Der Betrag von 50.000 € gilt kumuliert über alle KfW-Zusagen aus diesem Programm seit April 2009.

Zuschuss 455-B im Überblick
| Merkmal | Ausprägung |
|---|---|
| Fördersatz Einzelmaßnahmen | 10 % der förderfähigen Kosten, Kosten anrechenbar bis 25.000 € – also bis 2.500 € Zuschuss |
| Fördersatz Standard Altersgerechtes Haus | 12,5 %, Kosten anrechenbar bis 50.000 € – also bis 6.250 € Zuschuss |
| Mindestinvestition | 2.000 € |
| Antragsberechtigt | Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, Mieter, Ersterwerber innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme |
| Antragsweg | direkt im KfW-Zuschussportal, vor Beginn des Vorhabens |
| Mittel | jährlich begrenzt, kein Rechtsanspruch |
Stand des KfW-Merkblatts zum Zuschuss: April 2026.
Bei größeren Umbauten reicht der Zuschuss selten – dann kommen ein Modernisierungskredit oder der KfW-Ergänzungskredit ins Spiel. Wir vergleichen kostenlos, ob KfW-Kredit, Modernisierungskredit oder eine Aufstockung deiner bestehenden Finanzierung günstiger ist.
Umbau finanzieren lassen →Kredit oder Zuschuss: Was sich wann lohnt
Die Faustregel ist einfach: Kleine Maßnahme, Zuschuss. Große Maßnahme, Kredit.
- Bis etwa 25.000 € Umbaukosten lohnt der Zuschuss – 2.500 € geschenkt schlagen jeden Zinsvorteil.
- Beim kompletten Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus sind 6.250 € drin, wenn alle Anforderungen erfüllt werden.
- Darüber hinaus trägt der Kredit: 50.000 € zu KfW-Konditionen mit langer Laufzeit und tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Wer eine laufende Baufinanzierung hat, sollte zusätzlich prüfen, ob eine Aufstockung bei der Hausbank günstiger ist als ein separates Darlehen – siehe Modernisierungskredit.

Was du zusätzlich prüfen solltest
Liegt ein Pflegegrad vor, beteiligt sich die Pflegekasse an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Dieser Zuschuss ist unabhängig von der KfW-Förderung – die Höhe und die Voraussetzungen erfragst du direkt bei der Pflegekasse. Dazu kommen Landesprogramme, die je nach Bundesland Barrierefreiheit gesondert fördern.
Und der Blick nach vorn lohnt: Ein barrierearmes Bad erhöht nicht nur den Wohnkomfort, sondern auch die Verwertbarkeit der Immobilie. Wie Banken solche Merkmale bewerten, steht im Beitrag zur Immobilienbewertung.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der KfW-Zuschuss für altersgerechtes Umbauen?
10 Prozent der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen, maximal 2.500 € je Wohneinheit. Beim Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus sind es 12,5 Prozent und bis zu 6.250 €. Mindestens 2.000 € musst du investieren.
Brauche ich einen Pflegegrad für die KfW-Förderung?
Nein. Die KfW fördert unabhängig von Alter und Pflegegrad. Ein Pflegegrad eröffnet zusätzlich den Zuschuss der Pflegekasse – beides schließt sich nicht aus.
Können Mieter die Förderung beantragen?
Ja, sowohl den Zuschuss als auch den Kredit, sofern der Eigentümer dem Umbau zustimmt. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen Mieter direkt von KfW-Mitteln profitieren.
Kann ich Kredit 159 und Zuschuss 455-B kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Du kannst aber unterschiedliche Maßnahmen aufteilen – etwa das Bad über den Zuschuss und den Treppenlift über den Kredit. Die Abgrenzung muss sauber dokumentiert sein.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Immer vor Beginn des Vorhabens, also bevor du den Vertrag mit dem Handwerksbetrieb unterschreibst. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden. Wer zu spät beantragt, verliert die Förderung komplett.
Was gehört zum Standard Altersgerechtes Haus?
Ein Paket aus mehreren Maßnahmen, das das gesamte Wohnumfeld barrierearm macht – Wege, Eingang, Bad, Türen und Bewegungsflächen. Die konkreten technischen Anforderungen stehen im Merkblatt der KfW.
Ist Einbruchschutz auch förderfähig?
Über den Kredit 159 ja. Beim Zuschuss 455-B geht es um Barrierereduzierung; für Einbruchschutz gibt es dort eine eigene Zuschussvariante, die zeitweise ausgesetzt war – prüfe den aktuellen Stand im Zuschussportal.
Über diese Inhalte
Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 26. September 2026.
Quellen:
- KfW – Merkblatt Altersgerecht Umbauen Kredit 159 (PDF)
- KfW – Merkblatt Barrierereduzierung Investitionszuschuss 455-B (PDF)
- KfW-Zuschussportal
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
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Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de