Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de
Aktuell: Der BGH hat das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen gekippt (Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25). So holst du dir das Geld zurück – mit Musterbrief: zum Ratgeber
Mit Wohn-Riester kannst du staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen in die eigene Immobilie stecken – als Eigenkapital beim Kauf, zur Tilgung deines Baukredits oder zur Entschuldung. Die Idee dahinter: Mietfreies Wohnen im Alter ist ebenfalls eine Form der Altersvorsorge. Hier erfährst du, wie die Eigenheimrente funktioniert, welche Zulagen es 2026 gibt und was sich durch die Altersvorsorgereform ab 2027 ändert.
Wohn-Riester, offiziell Eigenheimrente, ist die Riester-Förderung für die selbst genutzte Immobilie: Du kannst gefördertes Guthaben als Eigenkapital entnehmen oder die Tilgung deines Baukredits fördern lassen. 2026 gibt es 175 € Grundzulage pro Person und bis zu 300 € Kinderzulage je Kind im Jahr; im Ruhestand wird das Wohnförderkonto nachgelagert versteuert. Ab dem 1. Januar 2027 gelten durch das Altersvorsorgereformgesetz neue Regeln – Verträge nach bisherigem Recht sind nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
Das Wichtigste in Kürze
- Zulagen 2026 nach bisherigem Recht: 175 € Grundzulage pro Person, 300 € Kinderzulage je Kind mit Geburt ab 2008 (185 € bei Geburt vor 2008) und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus unter 25 Jahren.
- Für die volle Zulage musst du 4 % deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, abzüglich der Zulagen und höchstens 2.100 € im Jahr.
- Ab dem 1. Januar 2027 gilt neues Recht: 50 Cent Zulage je Euro auf die ersten 360 € und 25 Cent je Euro bis 1.800 € Beitrag (maximal 540 €), Kinderzulage 1 € je Euro bis 300 € je Kind (Altersvorsorgereformgesetz, Bundesrat Mai 2026).
- Das Wohnförderkonto wird bisher jährlich um 2 % erhöht; für Konten, die ab dem 1. Januar 2028 entstehen, entfällt diese Erhöhung (Quelle: LBS, Stand 07/2026).
- Das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen ist unwirksam (BGH, Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25) – gezahlte Entgelte kannst du zurückfordern.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de
Kurz erklärt: Wohn-Riester (offiziell Eigenheimrente) fördert selbst genutztes Wohneigentum mit Zulagen und Steuervorteilen. Im Gegenzug wird das geförderte Kapital auf einem Wohnförderkonto erfasst und im Ruhestand nachgelagert versteuert. Durch das Altersvorsorgereformgesetz gelten ab 1. Januar 2027 neue Regeln – bestehende Verträge behalten ihren Schutz.
Was ist Wohn-Riester?
Wohn-Riester ist die Immobilienvariante der Riester-Förderung. Sie wurde 2008 eingeführt und erlaubt es, die staatlich geförderte Altersvorsorge nicht nur für eine spätere Rente, sondern für eine selbst genutzte Wohnung oder ein selbst genutztes Haus in Deutschland oder der EU einzusetzen. Gefördert werden der Kauf, der Bau, die Entschuldung sowie unter bestimmten Voraussetzungen der barrierereduzierende Umbau.
Dabei gibt es zwei grundsätzliche Wege: Du kannst Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen und in die Immobilie einbringen, oder du nutzt einen Riester-geförderten Bausparvertrag oder ein Riester-Darlehen, bei dem deine Tilgungsleistungen gefördert werden.
Wie hoch ist die Wohn-Riester-Förderung 2026?
Für Verträge nach dem bisherigen Recht gelten 2026 folgende Zulagen, sofern du den Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich Zulagen, höchstens 2.100 Euro) einzahlst:
| Förderbaustein | Höhe 2026 |
|---|---|
| Grundzulage | 175 € pro Jahr je förderberechtigter Person |
| Kinderzulage (Geburt ab 2008) | 300 € pro Jahr je Kind mit Kindergeldanspruch |
| Kinderzulage (Geburt vor 2008) | 185 € pro Jahr je Kind |
| Berufseinsteigerbonus | einmalig 200 € für Förderberechtigte unter 25 Jahren |
| Sonderausgabenabzug | Beiträge inkl. Zulagen bis 2.100 € pro Jahr, soweit günstiger als die Zulagen |
Bisheriges Recht, Stand September 2026. Ob du förderberechtigt bist, hängt u. a. von deiner Rentenversicherungspflicht oder Beamtenstellung ab.
Wie setzt du Wohn-Riester in der Baufinanzierung ein?

Entnahme als Eigenkapital
Hast du bereits Guthaben in einem Riester-Vertrag angespart, kannst du es für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie entnehmen. Das Geld zählt dann wie normales Eigenkapital und verbessert den Beleihungsauslauf. Die Entnahme musst du bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragen, bevor das Geld ausgezahlt wird.
Tilgungsförderung beim Riester-Darlehen
Bei einem Riester-Darlehen oder einem Riester-Bausparvertrag fließen deine Tilgungsleistungen in die Förderung ein. Die Zulagen werden dann direkt zur schnelleren Tilgung genutzt. Gerade für Familien mit mehreren Kindern kann sich das über viele Jahre spürbar summieren. Wie ein Bausparvertrag in die Finanzierung passt, erklären wir unter Bausparvertrag als Eigenkapital.
Entschuldung bestehender Immobilien
Auch wer bereits eine selbst genutzte Immobilie besitzt, kann Riester-Kapital zur Entschuldung einsetzen – etwa im Rahmen einer Anschlussfinanzierung. Die Restschuld sinkt, und damit auch der Betrag, für den neue Zinsen anfallen.
Riester-Guthaben oder Bausparvertrag vorhanden? Ein Finanzierungsexperte prüft kostenlos, wie du dein gefördertes Kapital am sinnvollsten in die Finanzierung einbringst.
Kostenlos anfragen →Was ist das Wohnförderkonto und wie wird es im Alter besteuert?
Der Staat fördert Wohn-Riester in der Ansparphase und besteuert im Ruhestand. Dafür führt die Zulagenstelle ein sogenanntes Wohnförderkonto, auf dem das entnommene Kapital, geförderte Tilgungsleistungen und Zulagen erfasst werden. Nach bisherigem Recht wird dieser Betrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase jährlich um 2 Prozent erhöht.
Mit Rentenbeginn wird der Stand des Wohnförderkontos versteuert – obwohl kein Geld ausgezahlt wird, sondern du mietfrei wohnst. Nach bisherigem Recht kannst du wählen, ob die Besteuerung über viele Jahre verteilt erfolgt oder als Einmalbesteuerung mit einem Abschlag von 30 Prozent. Weil viele Menschen im Ruhestand einen niedrigeren Steuersatz haben, fällt die Belastung häufig moderat aus.
Was ändert sich bei Wohn-Riester ab 2027?
Der Bundesrat hat im Mai 2026 dem Altersvorsorgereformgesetz zugestimmt. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Die Eigenheimrente bleibt dabei erhalten, wird aber in wichtigen Punkten verändert:
| Thema | Bisher | Ab 2027 (neues Recht) |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € bei 4 % Mindesteigenbeitrag | 50 Cent je Euro auf die ersten 360 €, 25 Cent je Euro bis 1.800 € Beitrag – maximal 540 € |
| Kinderzulage | 185 € bzw. 300 € | 1 Euro je eingezahltem Euro, bis zu 300 € je Kind, gleich welcher Jahrgang |
| Wohnförderkonto | jährliche Erhöhung um 2 % | keine jährliche Erhöhung mehr – aber erst für Wohnförderkonten, die ab dem 01.01.2028 gebildet werden; bestehende Konten werden weiter um 2 % erhöht (Quelle: LBS, Stand 07/2026) |
| Nachgelagerte Besteuerung | Verteilung über viele Jahre oder Einmalbesteuerung | deutlich kürzerer Besteuerungszeitraum von fünf Jahren |
| Entnahmebetrag | unterschiedliche Mindestbeträge | ab 2028 einheitlich mindestens 3.000 € |
| Mindestbeitrag | 4 % des Vorjahreseinkommens, abzüglich Zulagen | feste 120 € im Jahr – darunter entfällt die Förderung ganz, auch die Kinderzulage |
Grundlage ist das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge, verkündet am 29.05.2026 (BGBl. I 2026 Nr. 156); einzelne Ausführungsfragen sind noch offen. Für verbindliche Details ist der Gesetzestext bzw. dein Anbieter maßgeblich.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Ein Wechsel in das neue Fördersystem ist ab 2027 freiwillig möglich. Wichtig dabei: Diese Erklärung ist einmalig und nicht widerrufbar und gilt für alle deine Riester-Verträge. Außerdem müssen neue Produkte keine volle Beitragsgarantie mehr bieten. Wer 2026 noch einen Vertrag nach altem Recht abschließt, kann nach Angaben von Anbietern später ebenfalls wechseln. Ob sich das lohnt, hängt von Einkommen, Kinderzahl und Vertragsart ab und sollte individuell durchgerechnet werden.
Wie viel Zulage bekommst du im neuen System?
Der Rechner stellt deine Förderung ab 2027 direkt neben die alte Riester-Zulage – mit deinem Beitrag, deinem Einkommen, deinen Kindern und dem Vertrag deines Partners.
Zum Altersvorsorgedepot-Rechner
Für wen lohnt sich Wohn-Riester?
- Familien mit Kindern: Die Kinderzulagen machen einen großen Teil der Förderung aus – nach neuem Recht gleich welcher Jahrgang.
- Geringere und mittlere Einkommen: Hier ist die Zulage im Verhältnis zum eigenen Beitrag besonders hoch.
- Langfristige Selbstnutzer: Wer die Immobilie dauerhaft selbst bewohnen möchte, profitiert am meisten.
- Wer ohnehin Riester-Guthaben hat: Das Kapital kann als Eigenkapital deutlich stärker wirken als in einem niedrig verzinsten Vertrag.
Weniger geeignet ist Wohn-Riester, wenn du die Immobilie in absehbarer Zeit vermieten oder verkaufen möchtest. Gibst du die Selbstnutzung auf, droht grundsätzlich die Besteuerung des Wohnförderkontos – es sei denn, du investierst innerhalb bestimmter Fristen in eine neue selbst genutzte Immobilie oder zahlst den Betrag in einen Altersvorsorgevertrag ein.
Lässt sich Wohn-Riester mit anderen Förderungen kombinieren?
Wohn-Riester lässt sich mit anderen staatlichen Hilfen kombinieren, etwa mit KfW-Darlehen für Familien, dem Programm Jung kauft Alt oder der Wohnungsbauprämie beim Bausparen. Welche Bausteine für dich zusammenpassen, hängt vom Vorhaben und deinem Einkommen ab. Einen Überblick über alle Programme findest du auf unserer Förderungsseite.
Was bringt Wohn-Riester einer Familie im Beispiel?
Ein Paar mit zwei Kindern, beide rentenversicherungspflichtig beschäftigt, zahlt nach bisherigem Recht jeweils den Mindesteigenbeitrag in einen Riester-Bausparvertrag ein. Pro Jahr fließen dann zwei Grundzulagen von je 175 Euro und bei Kindern, die ab 2008 geboren sind, zwei Kinderzulagen von je 300 Euro in den Vertrag – zusammen 950 Euro jährlich. Über zehn Jahre summiert sich das auf 9.500 Euro Zulagen, hinzu kann ein zusätzlicher Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug kommen. Nach den neuen Regeln ab 2027 kann die Förderung für dieselbe Familie bei höheren Eigenbeiträgen noch deutlich darüber liegen. Dem steht die spätere Besteuerung des Wohnförderkontos im Ruhestand gegenüber, die in die Gesamtrechnung einbezogen werden sollte.
Welche Fehler passieren bei Wohn-Riester häufig?
- Die Entnahme für den Immobilienkauf nicht rechtzeitig bei der Zulagenstelle beantragen.
- Den Mindesteigenbeitrag nicht an Gehaltsänderungen anpassen und dadurch Zulagen verlieren.
- Die spätere Besteuerung des Wohnförderkontos in der Ruhestandsplanung vergessen.
- Die Immobilie vermieten, ohne die steuerlichen Folgen zu prüfen.
- Beim Wechsel ins neue Fördersystem ab 2027 bestehende Garantien oder günstige Konditionen ungeprüft aufgeben.
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Häufige Fragen
Kann ich Wohn-Riester 2026 noch abschließen?
Ja, aber nur noch bis zum 31. Dezember 2026 – ab dem 1. Januar 2027 gibt es ausschließlich die neuen Produkte. Für Verträge, die 2026 abgeschlossen werden, gelten zunächst die bisherigen Regeln; ein späterer Wechsel in das neue Fördersystem ist möglich. Prüfe vor Abschluss, ob ein Vertrag nach altem oder neuem Recht für dich günstiger ist.
Muss ich die Immobilie selbst bewohnen?
Ja. Die Förderung setzt voraus, dass die Wohnung oder das Haus dein Hauptwohnsitz beziehungsweise Lebensmittelpunkt ist. Vermietete Immobilien sind nicht förderfähig.
Was passiert, wenn ich die Immobilie verkaufe?
Gibst du die Selbstnutzung auf, wird das Wohnförderkonto grundsätzlich besteuert. Das lässt sich vermeiden, wenn du innerhalb der gesetzlichen Fristen erneut in eine selbst genutzte Immobilie investierst oder den Betrag in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlst.
Wie beantrage ich die Entnahme für den Immobilienkauf?
Die Entnahme beantragst du bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen, meist über deinen Vertragsanbieter. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz des Geldes zu stellen.
Kann ich Wohn-Riester für eine Modernisierung nutzen?
Gefördert werden vor allem Kauf, Bau und Entschuldung. Umbauten sind nur unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig, etwa beim barrierereduzierenden Umbau. Für energetische Sanierungen gibt es eigene Programme, die wir auf unserer Seite zum Modernisierungskredit vorstellen.
Lohnt sich ein Wechsel ins neue Riester-System ab 2027?
Das hängt von deinem Einkommen, deiner Kinderzahl und deinem Vertrag ab. Durch höhere Zulagen kann sich der Wechsel lohnen, bestehende Garantien oder Konditionen können aber verloren gehen. Lass beide Varianten durchrechnen, bevor du entscheidest.
Über diese Inhalte
Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 15. September 2026.
Quellen:
dein-hauskredit.de ist eine Informationsplattform und vermittelt Anfragen kostenlos an ein Netzwerk von Finanzierungsexperten. Wir beraten nicht selbst. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der Banken und Förderinstitute.
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