Vorfälligkeitsentschädigungsrechner

Zuletzt aktualisiert am 19. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

Mit dem Vorfälligkeitsentschädigungsrechner prüfst du, ob die Forderung deiner Bank plausibel ist. Der Rechner bildet die Aktiv-Passiv-Methode nach, die der Bundesgerichtshof für die Schadensberechnung anerkannt hat: Er barwertet alle Zahlungen, die du bis zum Ende der Zinsbindung geleistet hättest, und stellt ihnen gegenüber, was die Bank mit dem heute zurückgezahlten Geld am Kapitalmarkt verdienen kann.

Kurz erklärt: Je weiter der aktuelle Wiederanlagezins unter deinem Vertragszins liegt und je länger die Zinsbindung noch läuft, desto höher fällt die Entschädigung aus. Liegt der Marktzins über deinem Vertragszins, entsteht der Bank kein Schaden – dann ist keine Vorfälligkeitsentschädigung gerechtfertigt.

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

Forderung erhalten? Lass die Berechnung deiner Bank kostenlos von einem Finanzierungsexperten gegenprüfen.

Kostenlos prüfen lassen →

Der Rechner arbeitet direkt in deinem Browser, deine Eingaben werden nicht gespeichert. Ob sich eine Umschuldung trotz Entschädigung lohnt, hängt zusätzlich vom neuen Zinssatz ab – die Gegenrechnung machst du mit dem Zinsrechner. Die rechtlichen Hintergründe erklären wir ausführlich auf unserer Seite zur Vorfälligkeitsentschädigung.

Wie die Aktiv-Passiv-Methode rechnet

Zahlst du dein Darlehen mitten in der Zinsbindung zurück, entgehen der Bank die vereinbarten Zinsen. Gleichzeitig bekommt sie ihr Kapital früher zurück und kann es neu anlegen. Die Aktiv-Passiv-Methode vergleicht genau diese beiden Seiten: Auf der einen Seite steht der Zahlungsstrom, den du vertraglich geschuldet hättest – jede Rate bis zum Ende der Zinsbindung und die dann verbleibende Restschuld. Auf der anderen Seite steht, was dieser Zahlungsstrom heute wert ist, wenn die Bank ihn sich zum aktuellen Wiederanlagezins am Kapitalmarkt nachbildet. Die Differenz zwischen diesem Barwert und der Summe, die du heute zurückzahlst, ist der Zinsschaden.

Als Wiederanlagezins setzen Banken die Rendite von Pfandbriefen mit passender Laufzeit an, nicht den Zins für neue Baudarlehen. Pfandbriefrenditen liegen typischerweise rund einen Prozentpunkt unter den Bauzinsen. Mitte September 2026 lagen die Top-Konditionen für zehn Jahre Zinsbindung bei etwa 3,7 bis 4,1 Prozent, ein Wiederanlagezins um 3 Prozent ist also eine realistische Ausgangsannahme. Den genauen Wert nennt dir deine Bank auf Nachfrage – lass ihn dir schriftlich geben, denn er bestimmt das Ergebnis stärker als jede andere Größe.

Beispiel: 220.000 Euro Restschuld, fünf Jahre Restlaufzeit

Ein Darlehen mit 220.000 Euro Restschuld, 4,2 Prozent Sollzins, 1.300 Euro Monatsrate und noch fünf Jahren Zinsbindung wird heute abgelöst. Je nach Wiederanlagezins ergeben sich sehr unterschiedliche Beträge:

WiederanlagezinsVorfälligkeitsentschädigungAnteil der Restschuld
2,00 %ca. 21.000 €ca. 9,6 %
2,50 %ca. 16.000 €ca. 7,3 %
3,00 %ca. 11.100 €ca. 5,0 %
3,50 %ca. 6.300 €ca. 2,9 %
4,20 % und höher0 €0 %

Berechnet mit 0,06 Prozent ersparten Verwaltungs- und Risikokosten und 300 Euro Bearbeitungsgebühr. Werte gerundet.

Die Spanne zeigt, warum der Wiederanlagezins der entscheidende Hebel ist: Zwischen 2,0 und 3,5 Prozent liegen in diesem Beispiel fast 15.000 Euro. Sobald der Marktzins den Vertragszins erreicht, fällt gar keine Entschädigung mehr an – die Bank kann das Geld dann ebenso gut anlegen, wie sie es verliehen hatte. In einer Phase steigender Zinsen ist eine vorzeitige Ablösung deshalb oft überraschend günstig.

Weicht dein Ergebnis stark von der Forderung deiner Bank ab? Ein Finanzierungsexperte ordnet die Differenz kostenlos ein und prüft, welche Alternativen es gibt.

Kostenlos anfragen →

Prüfe zuerst § 489 BGB – er kann die Entschädigung auf null setzen

Bevor du überhaupt rechnest, lohnt ein Blick ins Datum der Vollauszahlung. Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB darfst du jeden Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzins zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – unabhängig davon, wie lange die Zinsbindung noch läuft, und ohne jede Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses Recht kann vertraglich weder ausgeschlossen noch erschwert werden. Wurde nach der Auszahlung eine neue Vereinbarung über Zinssatz oder Rückzahlungszeit getroffen, beginnt die Zehnjahresfrist erst mit diesem Zeitpunkt.

Praktisch heißt das: Wer seine Immobilie vor elf Jahren finanziert hat und heute verkaufen will, zahlt in aller Regel gar nichts – er muss nur die Kündigungsfrist einhalten. Genau dieser Punkt wird in der Praxis am häufigsten übersehen, weil Banken von sich aus selten darauf hinweisen.

Sondertilgungsrechte senken die Entschädigung

Erlaubt dein Vertrag jährliche Sondertilgungen, muss die Bank sie in der Schadensberechnung berücksichtigen – und zwar zu deinen Gunsten. Der Grund ist einfach: Du hättest diese Beträge auch ohne Ablösung zahlen dürfen, die Bank konnte mit diesen Zinsen also nie fest rechnen. Trag dein vertragliches Recht im Rechner ein und vergleiche: Bei 220.000 Euro Restschuld und einem Sondertilgungsrecht von 11.000 Euro im Jahr sinkt die Entschädigung im Beispiel oben von rund 11.100 auf etwa 9.900 Euro. Prüfe in der Berechnung deiner Bank ausdrücklich, ob dieser Abzug enthalten ist. Mehr zur Vertragsgestaltung liest du auf unserer Seite zur Sondertilgung.

Welche Abzüge die Bank vornehmen muss

Der reine Zinsschaden ist nicht der Betrag, den die Bank verlangen darf. Abzuziehen sind die Kosten, die ihr durch die vorzeitige Rückzahlung erspart bleiben: die laufende Verwaltung des Kredits und das Risiko, dass du ihn nicht zurückzahlst. Üblich sind zusammen etwa 0,04 bis 0,08 Prozent der Restschuld pro Jahr; der Rechner arbeitet mit 0,06 Prozent als Mittelwert. Hinzurechnen darf die Bank eine Bearbeitungsgebühr, die in der Praxis meist zwischen 200 und 300 Euro liegt.

Eine prozentuale Obergrenze gibt es bei Baufinanzierungen nicht. Die in § 502 Absatz 3 BGB genannten Grenzen von 1 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent gelten ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen, also etwa Ratenkredite – nicht für Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Wer diese Zahl auf seine Baufinanzierung überträgt, rechnet sich das Ergebnis schön.

Wann die Entschädigung ganz entfällt

  • Die Zinsbindung läuft regulär aus – dann ist die Rückzahlung ohnehin fällig.
  • Die Zehnjahresfrist nach § 489 BGB ist abgelaufen.
  • Der Wiederanlagezins liegt auf oder über deinem Vertragszins, der Bank entsteht kein Schaden.
  • Die Angaben im Vertrag zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind unzureichend – dann ist der Anspruch nach § 502 Absatz 2 BGB ausgeschlossen.
  • Die Rückzahlung erfolgt aus einer Versicherung, die der Vertrag zur Absicherung vorschrieb.

Lohnt sich die Ablösung trotz Entschädigung?

Eine vorzeitige Umschuldung rechnet sich, wenn die Zinsersparnis über die verbleibende Zeit höher ist als die Entschädigung. Das setzt voraus, dass der Marktzins seit Vertragsabschluss deutlich gefallen ist – dann ist aber auch der Wiederanlagezins niedrig und die Entschädigung hoch. Beide Effekte hängen zusammen und heben sich meist weitgehend auf. Deshalb lohnt der Wechsel selten allein wegen des Zinses, sondern eher, wenn ohnehin verkauft, geerbt oder umgebaut wird. Bei kurzer Restlaufzeit ist Abwarten fast immer günstiger. Steht deine Zinsbindung dagegen in ein bis fünf Jahren zum Ende, ist ein Forward-Darlehen der passendere Weg – mehr dazu auf unserer Seite zur Anschlussfinanzierung.

Was du von deiner Bank verlangen solltest

  • Die schriftliche Berechnung mit allen Einzelposten, nicht nur die Endsumme.
  • Den angesetzten Wiederanlagezins und die Quelle, aus der er stammt.
  • Den Nachweis, dass vertragliche Sondertilgungsrechte berücksichtigt wurden.
  • Die Höhe der abgezogenen Verwaltungs- und Risikokosten.
  • Das Datum, das die Bank als vollständige Auszahlung ansieht – wegen der Zehnjahresfrist.

Vorfälligkeitsentschädigung kostenlos gegenprüfen lassen

Ein Experte aus unserem Netzwerk prüft die Berechnung deiner Bank, sucht nach übersehenen Abzügen und rechnet durch, ob sich ein Wechsel trotzdem lohnt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Vergleich passender Banken und Förderprogramme
  • Persönliche Rückmeldung statt Standardangebot

Jetzt kostenlos anfragen

Keine Kosten, keine Verpflichtung – du entscheidest selbst, ob du ein Angebot annimmst.

Häufige Fragen

Wie hoch ist eine Vorfälligkeitsentschädigung typischerweise?

Das hängt fast vollständig von der Zinsdifferenz und der Restlaufzeit ab. In der Praxis liegen die Beträge häufig zwischen 2 und 10 Prozent der Restschuld. Bei 220.000 Euro Restschuld, 4,2 Prozent Vertragszins, fünf Jahren Restlaufzeit und einem Wiederanlagezins von 3 Prozent sind es rund 11.100 Euro.

Gilt die Grenze von 1 Prozent aus § 502 BGB auch für meine Baufinanzierung?

Nein. Die Obergrenzen von 1 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent in § 502 Absatz 3 BGB gelten nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen wie Ratenkredite. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gibt es keine prozentuale Deckelung.

Was ist der Wiederanlagezins und woher bekomme ich ihn?

Es ist die Rendite, die die Bank erzielt, wenn sie dein zurückgezahltes Geld in sichere Wertpapiere mit vergleichbarer Laufzeit anlegt – üblicherweise Pfandbriefe. Deine Bank muss ihn dir auf Nachfrage nennen. Er liegt meist etwa einen Prozentpunkt unter dem Zins für neue Baudarlehen.

Muss die Bank meine Sondertilgungsrechte berücksichtigen?

Ja. Beträge, die du vertraglich ohnehin hättest sondertilgen dürfen, durfte die Bank nie fest einkalkulieren. Sie mindern den Schaden und damit die Entschädigung. Prüfe ausdrücklich, ob dieser Abzug in der Berechnung deiner Bank enthalten ist.

Zahle ich nach zehn Jahren wirklich nichts mehr?

Richtig. Zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens kannst du nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses Recht lässt sich vertraglich nicht ausschließen.

Ersetzt dieser Rechner die Prüfung der Bankberechnung?

Nein. Er ist eine Plausibilitätsprüfung: Er zeigt, in welcher Größenordnung die Forderung liegen sollte. Banken rechnen im Detail abweichend, etwa bei Zahlungsterminen und Zinsstaffeln. Weicht das Ergebnis deutlich ab, lohnt eine fachliche Prüfung.

Über diese Inhalte

Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 19. September 2026.

Quellen:

dein-hauskredit.de ist eine unabhängige Informationsplattform und vermittelt Anfragen kostenlos an ein Netzwerk von Finanzierungsexperten. Wir beraten nicht selbst. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der Banken und Förderinstitute.

SSL-Zertifikat