Zuletzt aktualisiert am 15. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de
Mit der Heizungsförderung KfW 458 bekommst du einen Zuschuss, wenn du in einem bestehenden Wohngebäude eine klimafreundliche Heizung wie eine Wärmepumpe einbaust. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es 30 Prozent Grundförderung plus Boni für einen schnellen Austausch und für niedrige Einkommen – insgesamt bis zu 70 Prozent, in der niedrigsten Einkommensstufe bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Neu seit 21. Juli 2026: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent und danach jedes halbe Jahr um 4 Prozentpunkte. Der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt (40, 30 oder 10 Prozent), Familien mit Kindern profitieren von einem Abzug von 10.000 Euro beim Einkommen. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen, die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit liegen bei 28.000 Euro.
Was ist die Heizungsförderung KfW 458?
Die KfW 458 ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie bezuschusst den Kauf und Einbau einer Heizung, die überwiegend mit erneuerbaren Energien arbeitet, in bestehenden Wohngebäuden. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen – egal ob selbst genutzt oder vermietet – sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
Parallel dazu hat sich Ende Juli 2026 das Ordnungsrecht geändert: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablöst, ist die frühere Pflicht entfallen, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben. Für die Förderung gilt diese Anforderung aber weiterhin: Reine Gas- oder Ölheizungen werden nicht bezuschusst.
Die Förderbausteine seit dem 21. Juli 2026
| Baustein | Höhe | Wer erhält ihn? |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Alle Antragsberechtigten |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % (sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte) | Selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung ersetzen |
| Einkommensbonus | 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Selbstnutzende Eigentümer |
| Familienzuschlag | Einkommen wird pauschal um 10.000 € reduziert | Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind |
| Höchstsatz | 70 %, in der niedrigsten Einkommensstufe 80 % | – |
| Effizienzbonus / Emissionsminderungszuschlag | entfallen | – |
Stand: September 2026. Quelle u. a. ADAC und KfW. Für verbindliche Details gilt das aktuelle KfW-Merkblatt.
So sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus
Der Bonus soll zu einem frühen Austausch alter Heizungen motivieren. Statt wie ursprünglich geplant erst ab 2029 sinkt er jetzt schrittweise:
| Antragstellung ab | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|
| 21. Juli 2026 | 16 % |
| 1. Februar 2027 | 12 % |
| 1. August 2027 | 8 % |
| 1. Februar 2028 | 4 % |
| 1. August 2028 | entfällt |
Wer ohnehin einen Heizungstausch plant, sichert sich mit einer früheren Antragstellung also einen höheren Zuschuss. Zusätzlich ist angekündigt, die Grundförderung speziell für Wärmepumpen ab 2027 abzusenken und dafür einen neuen Bonus einzuführen – die Details solltest du vor der Antragstellung aktuell prüfen.
Förderfähige Kosten und maximaler Zuschuss
Für die erste Wohneinheit – also zum Beispiel ein selbst genutztes Einfamilienhaus – sind seit dem 21. Juli 2026 bis zu 28.000 Euro förderfähig. Dieser Betrag sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Für weitere Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern gelten niedrigere Beträge. Zu den förderfähigen Kosten zählen neben der Heizung selbst auch Installation, Demontage und Entsorgung der Altanlage, notwendige Umbauten am Heizungssystem sowie Fachplanung und Baubegleitung.
| Beispiel (Einfamilienhaus, Kosten 32.000 €, förderfähig 28.000 €) | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|
| Vermietetes Haus | 30 % | 8.400 € |
| Selbst genutzt, Ölheizung ersetzt, Einkommen 60.000 € | 30 % + 16 % = 46 % | 12.880 € |
| Selbst genutzt, Ölheizung ersetzt, Einkommen 38.000 € | 30 % + 16 % + 30 % = 76 % → Deckel 70 % | 19.600 € |
| Selbst genutzt, Ölheizung ersetzt, Einkommen 38.000 €, ein Kind (→ 28.000 €) | 30 % + 16 % + 40 % = 86 % → Deckel 80 % | 22.400 € |
Vereinfachte Beispielrechnung auf Basis der Konditionen seit 21. Juli 2026. Einkommen = zu versteuerndes Haushaltseinkommen.
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- Wärmepumpen (Luft-, Sole- oder Wasser-Wärmepumpen)
- Biomasseheizungen wie Pellet- oder Hackschnitzelheizungen
- Solarthermieanlagen
- Brennstoffzellenheizungen auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz
- Hybridheizungen, sofern der erneuerbare Anteil die Förderanforderungen erfüllt
Welche Technik zu deinem Haus passt, hängt vor allem vom Dämmstandard, den Heizflächen und den örtlichen Möglichkeiten ab. Eine Wärmepumpe arbeitet am effizientesten mit niedrigen Vorlauftemperaturen, etwa bei Fußbodenheizung oder großen Heizkörpern. Ist ein Wärmenetz in der Straße geplant, kann der Anschluss die einfachste Lösung sein.
Der Ablauf: Antrag vor Beginn der Maßnahme
- Angebot einholen und Vertrag schließen: Der Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.
- Bestätigung zum Antrag: Das Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte bestätigt die technischen Angaben.
- Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen – vor Beginn der Arbeiten – und die Identifizierung abschließen.
- Zusage abwarten und Heizung einbauen lassen.
- Nachweise einreichen: Nach Abschluss werden Rechnung und Bestätigung nach Durchführung hochgeladen, danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Ein Vertrag ohne Förderbedingung oder ein Arbeitsbeginn vor der Antragstellung führt dazu, dass die Förderung entfällt. Planungs- und Beratungsleistungen gelten dagegen nicht als Beginn der Maßnahme.
Den Eigenanteil finanzieren
Der Zuschuss wird erst nach Abschluss ausgezahlt, und selbst mit hohen Fördersätzen bleibt ein Eigenanteil. Für die Finanzierung kommen Rücklagen, der zinsgünstige KfW-Ergänzungskredit oder ein Modernisierungskredit infrage. Der Ergänzungskredit (KfW 358 und 359) setzt eine Zuschusszusage voraus und kann bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit betragen; bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro gibt es eine zusätzliche Zinsverbilligung.
Heizungsförderung beim Immobilienkauf
Wer eine ältere Immobilie kauft, sollte den Heizungstausch von Anfang an in die Finanzierung einplanen. Als neuer Eigentümer kannst du die Förderung beantragen, sobald du im Grundbuch stehst beziehungsweise Besitz, Nutzen und Lasten übergegangen sind. Familien sollten zusätzlich prüfen, ob Jung kauft Alt infrage kommt, denn dort kann der Heizungstausch Teil der geforderten Sanierung sein. Für Dämmung und Fenster gibt es ergänzend die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen.
Typische Fehler beim Heizungstausch mit Förderung
- Den Handwerkervertrag ohne Förderbedingung unterschreiben.
- Mit dem Einbau beginnen, bevor der Antrag gestellt ist.
- Den Klimageschwindigkeitsbonus einplanen, obwohl die alte Heizung die Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Immobilie vermietet ist.
- Den Zuschuss mit dem Höchstsatz kalkulieren, ohne Einkommen und Bonusvoraussetzungen geprüft zu haben.
- Den Antragszeitpunkt aufschieben – der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt jedes halbe Jahr.
Welche alte Heizung für den Klimageschwindigkeitsbonus zählt
Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer, die eine alte, fossil betriebene Heizung ersetzen. Dazu zählen insbesondere Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie Gasheizungen und Biomasseheizungen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben. Maßgeblich ist das Alter laut Typenschild oder Schornsteinfegerprotokoll. Weil die genauen Altersgrenzen und Nachweise im KfW-Merkblatt geregelt sind, solltest du vor der Kalkulation prüfen lassen, ob deine Anlage die Voraussetzungen erfüllt.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Heizungsförderung seit dem 21. Juli 2026?
Es gibt 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer beim Ersatz alter fossiler Heizungen und einen gestaffelten Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent. Insgesamt sind höchstens 70 Prozent möglich, in der niedrigsten Einkommensstufe 80 Prozent.
Wie viel Zuschuss bekomme ich maximal für ein Einfamilienhaus?
Für die erste Wohneinheit sind bis zu 28.000 Euro förderfähig. Beim Höchstsatz von 70 Prozent ergibt das 19.600 Euro, beim Höchstsatz von 80 Prozent 22.400 Euro.
Wird eine neue Gasheizung noch gefördert?
Nein. Auch wenn das neue Gebäudemodernisierungsgesetz fossile Heizungen ordnungsrechtlich wieder erlaubt, fördert die KfW 458 nur Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien.
Bekomme ich die Förderung auch für eine vermietete Immobilie?
Ja, Eigentümer vermieteter Wohngebäude erhalten die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer.
Muss ich meine funktionierende Heizung jetzt austauschen?
Nein, eine funktionierende Heizung darf in der Regel weiterbetrieben werden. Wer ohnehin einen Tausch plant, profitiert aber von einer frühen Antragstellung, weil der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich sinkt.
Wie wirkt sich der Familienzuschlag aus?
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das zu versteuernde Einkommen für den Einkommensbonus pauschal um 10.000 Euro verringert. Dadurch erreichen mehr Familien eine höhere Bonusstufe.
Über diese Inhalte
Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 15. September 2026.
Quellen:
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (458)
- ADAC – KfW-Heizungsförderung: Änderungen ab 21. Juli 2026
- KfW – Förderprogramme für Privatpersonen
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