Fördermittelrechner: Welche Förderung für Hauskauf, Neubau & Sanierung?

Zuletzt aktualisiert am 15. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

Mit dem Fördermittelrechner findest du in wenigen Klicks heraus, welche staatlichen Förderprogramme für dein Vorhaben infrage kommen – vom Familienkredit KfW 300 über „Jung kauft Alt“ bis zur Heizungsförderung und Wohn-Riester. Der Rechner prüft die wichtigsten Voraussetzungen wie Kinderzahl, Einkommen und Energieklasse und nennt dir die möglichen Kredit- oder Zuschussbeträge. Er ersetzt keine verbindliche Prüfung, zeigt dir aber, welche Programme du dir genauer ansehen solltest.

Wichtig: Fast alle Förderprogramme müssen vor dem Kaufvertrag, dem Baubeginn oder dem Start der Handwerkerarbeiten beantragt werden. Wer diesen Zeitpunkt verpasst, verliert den Anspruch – auch wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Fördermittelrechner: Welche Förderung passt zu dir?

laut Steuerbescheid, nicht Brutto

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Deine Angaben bleiben in deinem Browser und werden nicht gespeichert. Die Einschätzung berücksichtigt die Förderbedingungen mit Stand September 2026, einschließlich der Änderungen bei der Heizungsförderung vom 21. Juli 2026 und bei „Jung kauft Alt“ vom 3. August 2026.

Welche Programme der Rechner berücksichtigt

ProgrammArtKurzbeschreibung
KfW 300KreditFamilien mit Kindern, Neubau oder Ersterwerb Effizienzhaus 40, 170.000–270.000 €
KfW 308 – Jung kauft AltKreditFamilien, Kauf von Bestandsgebäuden der Klassen F, G, H mit Sanierungspflicht, 140.000–180.000 €
KfW 297 – Klimafreundlicher NeubauKreditNeubau mit hohem Energie- und Nachhaltigkeitsstandard, bis 100.000 € bzw. 150.000 € mit QNG
KfW 124 – WohneigentumsprogrammKreditKauf oder Bau selbst genutzten Wohneigentums, bis 100.000 €
KfW 458 – HeizungsförderungZuschuss30 % Grundförderung plus Boni, bis 70 bzw. 80 %
BAFA – EinzelmaßnahmenZuschuss15 % für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik
Steuerbonus § 35c EStGSteuerermäßigung20 % der Kosten energetischer Maßnahmen, max. 40.000 €
Wohn-RiesterZulagenRiester-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum
WohnungsbauprämiePrämie10 % auf Bausparbeiträge bis 700 bzw. 1.400 € pro Jahr

Stand: September 2026. Förderbedingungen und Konditionen können sich kurzfristig ändern.

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So nutzt du das Ergebnis richtig

Der Rechner unterscheidet drei Einstufungen. „Kommt voraussichtlich infrage“ bedeutet, dass die wichtigsten Voraussetzungen nach deinen Angaben erfüllt sind. „Bitte prüfen“ heißt, dass das Programm grundsätzlich passt, aber weitere Bedingungen zu klären sind – zum Beispiel die Energieklasse laut Energieausweis oder technische Anforderungen. Programme, die nach deinen Angaben nicht passen, findest du im aufklappbaren Bereich darunter, zusammen mit dem Grund.

Wichtig ist, dass viele Programme weitere Details verlangen, die der Rechner bewusst vereinfacht. Dazu gehören etwa die Berechnung des Einkommens aus mehreren Jahren, technische Mindestanforderungen an Gebäude und Heizung oder die Frage, ob eine Maßnahme bereits begonnen wurde. Die Förderinstitute entscheiden immer auf Basis ihrer aktuellen Merkblätter.

Förderprogramme sinnvoll kombinieren

Viele Förderungen lassen sich kombinieren, wenn sie unterschiedliche Kosten betreffen. Eine Familie, die ein älteres Haus kauft, kann zum Beispiel „Jung kauft Alt“ für den Kauf, die Heizungsförderung für den Heizungstausch und BAFA-Zuschüsse für neue Fenster nutzen. Ausgeschlossen ist dagegen, dieselben Kosten doppelt fördern zu lassen – etwa für dieselben Fenster sowohl einen Zuschuss als auch den Steuerbonus zu beanspruchen. Auch KfW 300 und „Jung kauft Alt“ schließen sich gegenseitig aus, weil sie unterschiedliche Objekte fördern.

Die richtige Reihenfolge der Anträge

  1. Förderfähigkeit prüfen: Einkommen, Kinder, Wohneigentum, Energieklasse und geplante Maßnahmen klären.
  2. Energieberatung einbinden: Bei Sanierungen den Sanierungsfahrplan und die technischen Anforderungen festlegen.
  3. Finanzierung planen: Förderkredite, Zuschüsse, Bankdarlehen und Eigenkapital zusammenführen.
  4. Kreditanträge stellen: KfW-Kredite über die finanzierende Bank oder einen Vermittler vor Kaufvertrag oder Baubeginn.
  5. Zuschüsse beantragen: Vor der Beauftragung bzw. mit Verträgen unter Förderbedingung.
  6. Umsetzen und Nachweise einreichen: Fristen im Blick behalten, damit die Förderung ausgezahlt wird.

Wie viel Darlehen du insgesamt brauchst, kannst du anschließend mit dem Baufinanzierungsrechner und dem Kaufnebenkostenrechner berechnen. Einen ausführlichen Überblick über alle Programme bietet unsere Förderungsseite.

Typische Fehler bei Förderanträgen

  • Kaufvertrag vor dem Antrag: Bei KfW 300 und Jung kauft Alt ist die Förderung dann verloren.
  • Handwerker ohne Förderbedingung beauftragt: Bei Heizungs- und BAFA-Zuschüssen gilt ein unbedingt unterschriebener Vertrag als Vorhabenbeginn.
  • Einkommen falsch eingeschätzt: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt.
  • Energieausweis nicht geprüft: Ohne Energieklasse F, G oder H gibt es kein Jung kauft Alt.
  • Fristen übersehen: Sanierungs- und Nachweisfristen müssen eingehalten werden, sonst droht die Rückforderung.
  • Förderungen doppelt eingeplant: Dieselben Kosten können nicht mehrfach gefördert werden.

Förderung in der Finanzierung berücksichtigen

Förderkredite und Zuschüsse wirken unterschiedlich auf deine Finanzierung. Zinsgünstige KfW-Kredite ersetzen einen Teil des Bankdarlehens und senken den durchschnittlichen Zinssatz. Zuschüsse werden dagegen meist erst nach Abschluss einer Maßnahme ausgezahlt und müssen vorfinanziert werden. Banken rechnen Förderkredite zwar nicht als Eigenkapital, verbessern aber durch die niedrigere Gesamtbelastung häufig die Haushaltsrechnung. Plane deshalb nicht nur die Förderhöhe, sondern auch den Zeitpunkt der Auszahlung und die Rangfolge der Darlehen im Grundbuch ein. Ein Finanzierungsexperte kennt diese Abläufe und kann die Anträge in der richtigen Reihenfolge über die finanzierende Bank stellen.

Förderung nach Vorhaben: kurzer Überblick

VorhabenWichtigste Programme
Neubau bauen oder kaufenKfW 300 (Familien), KfW 297, KfW 124, Wohn-Riester
Bestandsimmobilie kaufenJung kauft Alt (Familien), KfW 124, Wohn-Riester, anschließend Sanierungsförderung
Heizung tauschenKfW 458 Zuschuss, KfW-Ergänzungskredit
Dämmung und FensterBAFA-Einzelmaßnahmen oder Steuerbonus § 35c EStG
Eigenkapital aufbauenWohnungsbauprämie, Riester-Bausparen

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Häufige Fragen

Ist das Ergebnis des Fördermittelrechners verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis deiner Angaben und der Förderbedingungen mit Stand September 2026. Verbindlich entscheiden KfW, BAFA und andere Förderstellen nach Prüfung des Antrags.

Welches Einkommen muss ich eingeben?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. Bei den Familienprogrammen der KfW wird der Durchschnitt aus zwei zurückliegenden Jahren betrachtet.

Kann ich mehrere Förderprogramme gleichzeitig nutzen?

Ja, sofern sie unterschiedliche Kosten betreffen und sich nicht gegenseitig ausschließen. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden.

Wann muss ich die Förderung beantragen?

In aller Regel vor dem Kaufvertrag, vor Baubeginn oder vor der Beauftragung von Handwerkern. Bei Zuschüssen sind Verträge mit einer Förderbedingung zulässig.

Gibt es Förderung auch ohne Kinder?

Ja. Ohne Kinder kommen unter anderem das KfW-Wohneigentumsprogramm, der Klimafreundliche Neubau, die Heizungsförderung, BAFA-Zuschüsse, Wohn-Riester und die Wohnungsbauprämie infrage.

Wo finde ich die Energieeffizienzklasse einer Immobilie?

Im Energieausweis, den der Verkäufer spätestens bei der Besichtigung vorlegen muss. Für „Jung kauft Alt“ muss das Gebäude in Klasse F, G oder H eingestuft sein.

Über diese Inhalte

Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 15. September 2026.

Quellen:

dein-hauskredit.de ist eine unabhängige Informationsplattform und vermittelt Anfragen kostenlos an ein Netzwerk von Finanzierungsexperten. Wir beraten nicht selbst. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der Banken und Förderinstitute.

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