Notarkosten beim Hauskauf 2026: Gebühren, Beispiele, Tabelle

Was Notar und Grundbuchamt beim Hauskauf 2026 kosten: Gebühren nach GNotKG Tabelle B, Beispielrechnungen für 200.000 bis 500.000 Euro, wer zahlt und wo du sparen kannst.

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

Beim Hauskauf zahlst du für Notar und Grundbuchamt zusammen meist rund 1,3 bis 1,6 Prozent des Kaufpreises, wenn du eine Grundschuld für die Finanzierung eintragen lässt – bei 300.000 Euro Kaufpreis sind das etwa 4.400 Euro (Berechnung der Redaktion nach GNotKG Tabelle B, Stand 10/2026). Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, bei jedem Notar gleich und werden in der Regel vom Käufer getragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beurkundung des Kaufvertrags kostet eine 2,0-Gebühr nach Tabelle B, bei 300.000 Euro Kaufpreis also 1.270 Euro netto (Quelle: GNotKG KV 21100 und Anlage 2, Stand 10/2026).
  • Für Vollzug und Betreuung kommen meist je 0,5 Gebühren dazu, bei 300.000 Euro jeweils 317,50 Euro netto (Quelle: GNotKG KV 22110 und 22200, Stand 10/2026).
  • Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch kostet eine 1,0-Gebühr, die Auflassungsvormerkung eine 0,5-Gebühr (Quelle: GNotKG KV 14110 und 14150, Stand 10/2026).
  • Vereinbarungen über die Höhe der Notarkosten sind unwirksam – Rabatte gibt es nicht (Quelle: § 125 GNotKG, Stand 10/2026).
  • Beurkundung und Grundbucheintragung zahlt laut Gesetz der Käufer, wenn im Vertrag nichts anderes steht (Quelle: § 448 Abs. 2 BGB, Stand 10/2026).
  • Gesamtkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis und 240.000 Euro Grundschuld: rund 4.416 Euro, also etwa 1,47 Prozent (Berechnung der Redaktion, ohne Auslagen, Stand 10/2026).

Stand: Oktober 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

Hand unterschreibt mit Füllfederhalter einen Kaufvertrag am Notartisch, daneben ein Siegelstempel
Beim Notartermin wird der Kaufvertrag beurkundet – die Gebühren richten sich nach dem GNotKG. Symbolbild, KI-generiert.

Was kosten Notar und Grundbuch beim Hauskauf 2026?

Notar und Grundbuchamt kosten beim Hauskauf zusammen meist zwischen 1,3 und 1,6 Prozent des Kaufpreises, wenn du – wie fast alle Käufer mit Kredit – auch eine Grundschuld bestellst; ohne Grundschuld liegst du bei etwa 1,0 bis 1,1 Prozent (Berechnung der Redaktion nach GNotKG Tabelle B, Stand 10/2026). Viele Ratgeber nennen als Faustregel 1,5 bis 2 Prozent, davon rund 1 Prozent für den Notar und 0,5 Prozent für das Grundbuch (Quelle: Schwäbisch Hall, Stand 10/2025). Die Faustregel ist eher vorsichtig gerechnet, gerade bei höheren Kaufpreisen. Das liegt an der Gebührentabelle: Sie steigt nicht linear, sondern in Stufen, die mit wachsendem Wert flacher werden.

Grundlage aller Kosten ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Es legt fest, welche Tätigkeit welchen Gebührensatz auslöst, und verweist auf zwei Tabellen. Für Notare und für das Grundbuchamt gilt beim Immobilienkauf die Tabelle B. Plane die Kosten in deine Kaufnebenkosten ein – zusammen mit der Grunderwerbsteuer und einer eventuellen Maklerprovision. Banken finanzieren diese Nebenkosten oft nicht mit, deshalb solltest du sie aus deinem Eigenkapital zahlen können.

Wie funktioniert die Gebührentabelle B nach GNotKG?

Die Tabelle B ordnet jedem Geschäftswert – beim Kauf ist das der Kaufpreis, bei der Grundschuld ihr Nennbetrag – eine volle Gebühr (1,0) zu; jede Tätigkeit wird dann mit einem festen Faktor dieser Gebühr abgerechnet (Quelle: § 34 GNotKG, Stand 10/2026). Bis 500 Euro Geschäftswert beträgt die 1,0-Gebühr 15 Euro. Danach steigt sie in Stufen: Zwischen 50.000 und 200.000 Euro kommen je angefangene 15.000 Euro 27 Euro dazu, zwischen 200.000 und 500.000 Euro je angefangene 30.000 Euro 50 Euro (Quelle: § 34 Abs. 2 GNotKG, Stand 10/2026).

Genau deshalb kosten 300.000 und 320.000 Euro Kaufpreis dieselbe Gebühr: Beide liegen in derselben Stufe. Wir haben die Werte mit Python aus den Stufen des § 34 GNotKG nachgerechnet und mit der amtlichen Anlage 2 abgeglichen. Die Werte der Tabelle B in der aktuellen Anlage 2 stimmen mit unserer Nachrechnung überein (Quelle: GNotKG Anlage 2, Stand 09/2026).

Geschäftswert1,0-Gebühr (Tabelle B)0,5-Gebühr2,0-Gebühr
160.000 €381,00 €190,50 €762,00 €
200.000 €435,00 €217,50 €870,00 €
240.000 €535,00 €267,50 €1.070,00 €
300.000 €635,00 €317,50 €1.270,00 €
320.000 €635,00 €317,50 €1.270,00 €
400.000 €785,00 €392,50 €1.570,00 €
500.000 €935,00 €467,50 €1.870,00 €
Quelle: GNotKG § 34 und Anlage 2 (Tabelle B), nachgerechnet von der Redaktion, Stand 10/2026. Alle Beträge netto.

Welche Notargebühren fallen beim Kaufvertrag an?

Beim Kaufvertrag zahlst du im Normalfall drei Notargebühren: die 2,0-Gebühr für die Beurkundung, eine 0,5-Gebühr für den Vollzug und eine 0,5-Gebühr für die Betreuung, zusammen also das Dreifache der vollen Gebühr plus Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer (Quelle: GNotKG KV 21100, 22110, 22200; Beispiel der Bundesnotarkammer). Die Beurkundungsgebühr deckt den Vertragsentwurf, die Beratung und den Termin selbst ab – auch die Auflassung, also die Einigung über den Eigentumswechsel. Mehr zum Termin liest du im Ratgeber Kaufvertrag und Notartermin.

Für die Grundschuld, die deine Bank als Sicherheit verlangt, beurkundet der Notar eine eigene Urkunde. Dafür fällt eine 1,0-Gebühr aus dem Nennbetrag der Grundschuld an (Quelle: GNotKG KV 21200, Stand 10/2026). Wie die Grundschuld funktioniert, erklärt der Beitrag Grundschuld einfach erklärt.

Dazu kommen Auslagen: Die Dokumentenpauschale liegt bei 0,15 Euro je Seite, für Post und Telefon rechnen Notare entweder die tatsächlichen Kosten oder pauschal ab (Quelle: Deutscher Notarverein, Kostenbeispiel nach GNotKG). Für den Abruf aus dem elektronischen Grundbuch werden meist 8 Euro je Abruf weiterberechnet (Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg, Stand 09/2024). Reicht der Notar die Unterlagen elektronisch mit strukturierten Daten beim Grundbuchamt ein, kann zusätzlich eine kleine Gebühr für diese Daten anfallen (Quelle: Bundesnotarkammer, Kostenbeispiele).

Was sind Vollzugsgebühr und Betreuungsgebühr?

Die Vollzugsgebühr bezahlt alles, was der Notar nach dem Termin erledigt, damit der Vertrag umgesetzt werden kann, und die Betreuungsgebühr bezahlt seine Überwachung von Zahlung und Umschreibung – beide betragen jeweils 0,5 aus dem Kaufpreis (Quelle: GNotKG KV 22110 und 22200; Beispiel der Bundesnotarkammer).

  • Vollzug (KV 22110): Der Notar holt zum Beispiel die Erklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht, nötige Genehmigungen und die Löschungsbewilligungen der Bank des Verkäufers ein. Fallen nur einzelne einfache Tätigkeiten an, ist die Gebühr in bestimmten Fällen auf 50 Euro je Tätigkeit begrenzt (Quelle: GNotKG KV 22112; Deutscher Notarverein).
  • Betreuung (KV 22200): Der Notar teilt dir mit, wann der Kaufpreis fällig ist, und beantragt die Eigentumsumschreibung erst, wenn der Verkäufer sein Geld hat. Diese Gebühr fällt nur einmal an, auch wenn er mehrere Betreuungsaufgaben übernimmt (Quelle: § 93 Abs. 1 GNotKG).
  • Treuhandgebühr (KV 22201): Sie kann entstehen, wenn die Bank des Verkäufers Treuhandauflagen für die Ablösung alter Kredite stellt. Im Regelfall trägt sie der Verkäufer (Quelle: Bundesnotarkammer, Kostenbeispiele).

Die Vollzugs- und Betreuungsgebühr sind kein Extra, das du abwählen kannst. Sie sorgen dafür, dass du den Kaufpreis erst zahlst, wenn deine Rechte gesichert sind, und dass der Verkäufer das Eigentum erst verliert, wenn das Geld da ist.

Wie hoch sind Notar- und Grundbuchkosten bei 200.000 bis 500.000 Euro?

Bei 200.000 Euro Kaufpreis zahlst du rund 3.065 Euro, bei 300.000 Euro rund 4.416 Euro, bei 400.000 Euro rund 5.396 Euro und bei 500.000 Euro rund 6.485 Euro für Notar und Grundbuch inklusive Grundschuld (Berechnung der Redaktion nach GNotKG Tabelle B, Stand 10/2026). Für die Rechnung haben wir angenommen, dass die Grundschuld 80 Prozent des Kaufpreises beträgt. Auslagen wie Porto, Kopien und Grundbuchabrufe sind nicht enthalten, sie machen meist nur einige Dutzend Euro aus.

Posten200.000 €300.000 €400.000 €500.000 €
Beurkundung Kaufvertrag (2,0)870,00 €1.270,00 €1.570,00 €1.870,00 €
Vollzug (0,5)217,50 €317,50 €392,50 €467,50 €
Betreuung (0,5)217,50 €317,50 €392,50 €467,50 €
Notar Kaufvertrag inkl. 19 % USt1.552,95 €2.266,95 €2.802,45 €3.337,95 €
Grundschuld 80 % (Wert)160.000 €240.000 €320.000 €400.000 €
Notar Grundschuld (1,0) inkl. 19 % USt453,39 €636,65 €755,65 €934,15 €
Grundbuch: Vormerkung (0,5)217,50 €317,50 €392,50 €467,50 €
Grundbuch: Eigentum (1,0)435,00 €635,00 €785,00 €935,00 €
Grundbuch: Löschung Vormerkung25,00 €25,00 €25,00 €25,00 €
Grundbuch: Grundschuld (1,0)381,00 €535,00 €635,00 €785,00 €
Summe3.064,84 €4.416,10 €5.395,60 €6.484,60 €
Anteil am Kaufpreis1,53 %1,47 %1,35 %1,30 %
Berechnung der Redaktion nach GNotKG KV 21100, 21200, 22110, 22200, 14110, 14121, 14143, 14150 und Tabelle B, Stand 10/2026. Ohne Auslagen; Gerichtsgebühren ohne Umsatzsteuer.

Rechenbeispiel: 300.000 Euro Kaufpreis Schritt für Schritt

Die volle Gebühr bei 300.000 Euro liegt bei 635 Euro (Quelle: GNotKG Tabelle B, Stand 10/2026). Für den Kaufvertrag zahlst du 2,0 + 0,5 + 0,5 = 3,0 Gebühren, also 1.905 Euro netto. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer sind es 2.266,95 Euro. Deine Grundschuld über 240.000 Euro kostet beim Notar eine volle Gebühr von 535 Euro, brutto 636,65 Euro. Beim Grundbuchamt fallen für die Vormerkung 317,50 Euro, für die Eigentumsumschreibung 635 Euro, für die Löschung der Vormerkung 25 Euro und für die Eintragung der Grundschuld 535 Euro an. Zusammen ergibt das 4.416,10 Euro (Berechnung der Redaktion, Beispiel ohne Auslagen).

Auf die Gebühren des Grundbuchamts wird keine Umsatzsteuer erhoben, weil es sich um Gerichtskosten handelt. Die Notarrechnung enthält dagegen immer Umsatzsteuer (Quelle: GNotKG KV 32014).

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Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?

Die Notarkosten für Kaufvertrag und Auflassung sowie die Kosten der Grundbucheintragung trägt der Käufer, sofern der Vertrag nichts anderes regelt (Quelle: § 448 Abs. 2 BGB, Stand 10/2026). In der Praxis übernimmt der Käufer damit fast alle Kosten, auch die der eigenen Grundschuld.

Der Verkäufer zahlt die Kosten, die nur ihm nutzen. Das betrifft vor allem die Lastenfreistellung: Sind auf dem Haus noch alte Grundschulden seiner Bank eingetragen, trägt er in der Regel die Kosten für deren Löschung (Quelle: Deutscher Notarverein, Kostenbeispiel nach GNotKG). Ihr könnt im Vertrag auch eine andere Aufteilung vereinbaren. Das ändert aber nichts an der Höhe der Gebühren, nur daran, wer sie trägt.

Wann sind Notar- und Grundbuchkosten fällig?

Die Notargebühren werden fällig, sobald das jeweilige Geschäft beendet ist, Auslagen bereits mit ihrer Entstehung (Quelle: § 10 GNotKG, Stand 10/2026). In der Praxis kommt die Rechnung für die Beurkundung meist wenige Tage oder Wochen nach dem Notartermin. Der Notar darf seine Kosten nur auf Grundlage einer schriftlichen Kostenberechnung verlangen, die die angewandten Nummern des Kostenverzeichnisses, den Geschäftswert und die einzelnen Beträge nennt (Quelle: § 19 GNotKG, Stand 10/2026).

Die Rechnungen des Grundbuchamts kommen getrennt und zeitversetzt: zuerst für die Vormerkung, später für Eigentumsumschreibung und Grundschuld. Zwischen Notartermin und letzter Grundbuchrechnung können mehrere Wochen bis Monate liegen. Halte dafür einen Puffer auf deinem Konto. Wie die einzelnen Schritte zusammenhängen, zeigt der Ratgeber Ablauf Hauskauf in 9 Schritten.

Kann man bei den Notarkosten sparen?

Beim Gebührensatz kannst du nicht sparen, denn Vereinbarungen über die Höhe der Notarkosten sind gesetzlich unwirksam – jeder Notar in Deutschland rechnet nach denselben Sätzen ab (Quelle: § 125 GNotKG, Stand 10/2026). Notarvergleiche nach dem Preis bringen also nichts. Sparen kannst du nur, indem du die Geschäftswerte beeinflusst oder unnötige Urkunden vermeidest.

  • Grundschuld passend wählen: Die Kosten richten sich nach dem Nennbetrag der Grundschuld (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 11/2024). Bei 400.000 Euro Kaufpreis kostet eine Grundschuld über 400.000 Euro bei Notar und Grundbuch zusammen 1.719,15 Euro, eine über 300.000 Euro nur 1.390,65 Euro (Berechnung der Redaktion nach Tabelle B). Lass die Grundschuld nicht deutlich höher eintragen als dein Kredit – ein kleiner Puffer kann aber für spätere Modernisierungen sinnvoll sein.
  • Grundschuld abtreten statt neu eintragen: Wechselst du bei der Anschlussfinanzierung die Bank, kann die alte Bank die Grundschuld an die neue abtreten. Eine teure Löschung und Neueintragung entfällt dann (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 11/2024).
  • Unterlagen vollständig liefern: Jede Nachtragsurkunde wegen eines vergessenen Details kostet erneut Gebühren. Kläre Finanzierung, Übergabetermin und mitverkauftes Inventar vor dem Termin.

Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?

Wenn du die Immobilie selbst bewohnst, kannst du die Notar- und Grundbuchkosten nicht von der Steuer absetzen; bei einer vermieteten Immobilie dagegen schon (Quelle: Buhl Data, Steuerratgeber, Stand 08/2026). Bei Vermietung gilt eine Unterscheidung:

  • Kosten des Kaufvertrags zählen zu den Anschaffungsnebenkosten. Sie fließen in die Abschreibung (AfA) und wirken über viele Jahre (Quelle: Buhl Data, Stand 08/2026).
  • Kosten der Grundschuld gelten als Finanzierungskosten. Du kannst sie als Werbungskosten in der Anlage V im Jahr der Zahlung voll ansetzen (Quelle: Buhl Data, Stand 08/2026).

Mehr dazu findest du im Ratgeber Hauskauf steuerlich absetzen. Bei Unsicherheit klärt eine Steuerberatung, welche Posten in deinem Fall zählen.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent vom Kaufpreis kostet der Notar?

Der Notar allein kostet für den Kaufvertrag rund 0,65 bis 0,8 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer, bei 300.000 Euro sind das 2.266,95 Euro. Mit Grundschuld und Grundbuch kommst du auf etwa 1,3 bis 1,6 Prozent (Berechnung der Redaktion nach GNotKG Tabelle B, Stand 10/2026).

Sind die Notarkosten bei jedem Notar gleich?

Ja. Alle Notare rechnen nach dem GNotKG ab, und Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind nach § 125 GNotKG unwirksam. Unterschiede entstehen nur durch unterschiedliche Tätigkeiten oder Auslagen.

Muss ich die Notarkosten vorab bezahlen?

In der Regel nicht. Notargebühren werden nach § 10 GNotKG fällig, wenn das Geschäft beendet ist. Die Rechnung für den Kaufvertrag kommt meist kurz nach dem Termin, die Grundbuchkosten folgen getrennt.

Was kostet die Grundschuldbestellung beim Notar?

Der Notar berechnet eine 1,0-Gebühr aus dem Nennbetrag der Grundschuld (KV 21200 GNotKG). Bei 240.000 Euro sind das 535 Euro netto, also 636,65 Euro mit Umsatzsteuer. Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung noch einmal 535 Euro (Stand 10/2026).

Wer zahlt die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers?

In der Regel der Verkäufer. Die Lastenfreistellung nützt nur ihm, deshalb trägt er üblicherweise die Kosten für Vollzug und Löschung seiner alten Grundschulden. Im Kaufvertrag kann man das auch anders regeln.

Wird auf Grundbuchgebühren Umsatzsteuer erhoben?

Nein. Die Gebühren des Grundbuchamts sind Gerichtskosten ohne Umsatzsteuer. Auf die Notarrechnung kommen dagegen 19 Prozent Umsatzsteuer (KV 32014 GNotKG).

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