KfW 296: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment erklärt

KfW 296 fördert kompakte, klimafreundliche Neubauten mit bis zu 100.000 € Kredit je Wohneinheit. Voraussetzungen laut Merkblatt 06/2026, Flächenregel mit Beispiel und Antragsweg.

KfW 296 „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ fördert neue Wohngebäude, die zugleich energieeffizient und flächensparend geplant sind, mit einem zinsverbilligten Kredit von bis zu 100.000 € pro Wohneinheit. Voraussetzung sind unter anderem Effizienzhaus-55-Standard, eine Heizung ohne fossile Brennstoffe und Biomasse, begrenzte Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus und eine Mindestzahl an Wohnräumen je Wohnfläche. Beantragt wird über die Bank vor Vorhabensbeginn.

Das Wichtigste: Stand des Merkblatts: 06/2026. KfW 296 ist ein Kredit ohne Tilgungszuschuss. Für dieselbe Wohneinheit lässt er sich nicht mit KfW 300/308, dem Klimafreundlichen Neubau (297/298) oder der BEG kombinieren. Die wichtigste Hürde für Familienhäuser ist die Flächenregel: Je Quadratmeter Wohnfläche braucht es eine Mindestzahl an Aufenthaltsräumen.

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KfW 296 auf einen Blick

MerkmalRegelung
FörderartKredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln, kein Tilgungszuschuss
Höchstbetrag100.000 € pro Wohneinheit, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
GefördertNeubau und Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme
EnergiestandardEffizienzhaus 55 (Primärenergie 55 %, Transmissionswärmeverlust 70 % des Referenzgebäudes)
KlimaTreibhausgasemissionen im Lebenszyklus höchstens 24 kg CO₂-Äquivalent pro m² Nettoraumfläche und Jahr
HeizungKeine fossilen Brennstoffe und keine Biomasse für die Wärmeerzeugung
FlächeMindestanzahl Aufenthaltsräume je Wohnfläche (siehe Tabelle unten)
KostenGrenzwert für ausgewählte Lebenszykluskosten, projektspezifisch berechnet
Nicht förderfähigGrundstückserwerb
Laufzeitenbis 10 Jahre (endfällig oder 1–2 tilgungsfreie Jahre), bis 25 Jahre (1–3), bis 35 Jahre (1–5)
Zinsbindung10 Jahre bzw. gesamte Laufzeit bei der 10-Jahres-Variante
Bereitstellungsprovision0,15 % pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage
AntragÜber einen Finanzierungspartner vor Vorhabensbeginn, mit Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten

Quelle: KfW, Merkblatt Kredit 296 (Stand 06/2026) und Anlage Technische Mindestanforderungen, abgerufen am 27. September 2026. Aktuelle Zinssätze stehen in der Konditionenübersicht auf kfw.de.

Wer KfW 296 beantragen kann

Das Programm steht nicht nur Selbstnutzern offen. Antragsberechtigt sind laut Merkblatt natürliche Personen, Wohneigentümergemeinschaften, Einzelunternehmen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungsbaugenossenschaften und andere juristische Personen des Privatrechts. Eine Selbstnutzung schreibt das Merkblatt nicht ausdrücklich vor, und eine Einkommensgrenze gibt es nicht. Planst du, die Wohnung zu vermieten, lass dir die Förderfähigkeit vor dem Antrag von deiner Bank bestätigen.

Die Flächenregel: So viele Räume braucht deine Wohnung

„Niedrigpreissegment“ bedeutet in diesem Programm vor allem: kompakt geplant. Die KfW verlangt je nach Wohnfläche eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen. Was als Aufenthaltsraum zählt, ist in der Anlage zum Merkblatt geregelt.

Wohnfläche bisMindestens AufenthaltsräumeBei rollstuhlgerechter Wohnung bis
40 m²155 m²
55 m²270 m²
70 m²385 m²
85 m²4100 m²
je weitere 15 m²+1je weitere 15 m²

Quelle: KfW, Anlage zum Merkblatt 296, Technische Mindestanforderungen, abgerufen am 27. September 2026.

Beispiel, gerundet: Ein Einfamilienhaus mit 110 m² Wohnfläche braucht mindestens sechs Aufenthaltsräume (85 m² für vier Räume, plus zwei Stufen à 15 m² bis 115 m²). Mit nur fünf Aufenthaltsräumen wären höchstens 100 m² zulässig. Wer die Förderung will, muss also entweder kleiner oder mit mehr Räumen planen – und das früh mit Architekt und Energieberater klären.

Maximale Wohnfläche je Zahl der Aufenthaltsräume

m², nicht rollstuhlgerecht

Maximale Wohnfläche je Zahl der Aufenthaltsräume4 Aufenthaltsräume85 m²5 Aufenthaltsräume100 m²6 Aufenthaltsräume115 m²
Abgeleitet aus der Anlage zum KfW-Merkblatt 296: bis 85 m² vier Räume, je weitere 15 m² ein Raum mehr.

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KfW 296, 297/298 oder 300 – was passt?

ProgrammFür wenHöchstbetragKombinierbar mit 296?
296 NiedrigpreissegmentAlle Bauherren, kompakt geplant, EH 55100.000 € je Wohneinheit–
297/298 Klimafreundlicher NeubauAlle Bauherren, höhere Anforderungenlaut KfW bis 150.000 € je WohneinheitNein (dieselbe Wohneinheit)
300 Wohneigentum für FamilienFamilien mit Kind unter 18, Einkommensgrenze170.000 € bis 270.000 €Nein (dieselbe Wohneinheit)
124 WohneigentumsprogrammSelbstnutzer, ohne Effizienzvorgabe100.000 € je VorhabenGrundsätzlich möglich, solange die Förderung die Kosten nicht übersteigt

Quellen: KfW-Merkblätter 296 (06/2026), 300 (12/2025), 124 (06/2023) und KfW-Förderübersicht Neubau, abgerufen am 27. September 2026.

Familien, die die Einkommensgrenze einhalten, bekommen über KfW 300 meist mehr Kredit. Wer die höheren Anforderungen des Klimafreundlichen Neubaus erfüllt, kann dort ebenfalls höhere Beträge erhalten – Bund und KfW haben dessen Konditionen zum 2. März 2026 verbessert und die Förderung für Effizienzhaus 55 befristet wieder aufgenommen. KfW 296 ist interessant, wenn du ohne Kinder oder oberhalb der Einkommensgrenze baust und kompakt planst. Den Vergleich für dein Projekt kannst du im Fördermittel-Rechner starten.

Antragsweg: Schritt für Schritt

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen: Er muss auf der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie „Bundesförderung effiziente Gebäude: Wohngebäude“ stehen und unabhängig beauftragt sein. Er plant EH 55, Treibhausgasbilanz und Lebenszykluskosten mit.
  2. Flächen und Räume prüfen: Grundrisse gegen die Tabelle der Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen abgleichen.
  3. Bestätigung zum Antrag erstellen lassen: Der Experte bestätigt, dass die technischen Anforderungen geplant sind.
  4. Antrag bei der Bank stellen – vor Vorhabensbeginn: Als Beginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags für die Ausführung, zum Beispiel mit Bauträger oder Baufirma. Planungs- und Beratungsleistungen zählen nicht. Beim Ersterwerb muss der Kauf innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erfolgen.
  5. Zusage abwarten, dann Verträge schließen: Es gilt der günstigere Zins aus Antragseingang und Zusage.
  6. Kredit abrufen: Innerhalb von 12 Monaten, sonst fällt Bereitstellungsprovision an. Plane zusätzlich die Bereitstellungszinsen deines Bankdarlehens ein.
  7. Bestätigung nach Durchführung: Der Experte weist nach Fertigstellung die Umsetzung und die förderfähigen Kosten nach – spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung. Rechnungen müssen unbar bezahlt und aufbewahrt werden.

Typische Stolpersteine

  • Bauvertrag zu früh: Wer den Vertrag mit Bauträger oder Baufirma vor dem Antrag unterschreibt, verliert die Förderung.
  • Falsche Heizung: Gas, Öl, Pellets oder Holz als Wärmeerzeuger schließen die Förderung aus.
  • Zu viel Fläche: Ein zusätzliches Arbeitszimmer kann über die Förderfähigkeit entscheiden – nicht als Luxus, sondern als notwendiger Raum.
  • Grundstück mitfinanzieren: Der Grundstückskauf ist nicht förderfähig und muss anders finanziert werden. Die übrigen Kosten findest du unter Baunebenkosten.

Weiterlesen: KfW 124 · KfW 134

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Häufige Fragen

Wie viel Kredit gibt es bei KfW 296?

Bis zu 100.000 € pro Wohneinheit, höchstens 100 % der förderfähigen Kosten. Einen Tilgungszuschuss gibt es nicht; der Vorteil liegt im verbilligten Zins.

Welche Voraussetzungen gelten für KfW 296?

Effizienzhaus-55-Standard, höchstens 24 kg CO₂-Äquivalent pro m² Nettoraumfläche und Jahr im Lebenszyklus, keine fossilen Brennstoffe oder Biomasse für die Wärme, eine Mindestzahl an Aufenthaltsräumen je Wohnfläche und ein Grenzwert für Lebenszykluskosten.

Kann ich KfW 296 mit KfW 300 kombinieren?

Nein, nicht für dieselbe Wohneinheit. Das Merkblatt schließt die Kombination mit KfW 300/308, dem Klimafreundlichen Neubau und der BEG aus. Andere Fördermittel wie KfW 124 sind grundsätzlich kombinierbar.

Wie groß darf die Wohnung bei KfW 296 sein?

Das hängt von der Zahl der Aufenthaltsräume ab: bis 40 m² mindestens ein Raum, bis 55 m² zwei, bis 70 m² drei, bis 85 m² vier und je weitere 15 m² ein zusätzlicher Raum. Rollstuhlgerechte Wohnungen dürfen jeweils 15 m² größer sein.

Wird der Grundstückskauf über KfW 296 gefördert?

Nein. Der Erwerb von Grundstücken ist laut Merkblatt ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen.

Wann muss ich KfW 296 beantragen?

Vor Vorhabensbeginn über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner. Als Beginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags für die Ausführung; Planungsleistungen zählen nicht.

Über diese Inhalte

Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 27. September 2026.

Quellen:

dein-hauskredit.de ist eine Informationsplattform und leitet Anfragen kostenlos an ein Netzwerk von Finanzierungsexperten weiter. Wir beraten nicht selbst. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der Banken und Förderinstitute.

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

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