Bereitstellungszinsen zahlst du für den Teil deines Darlehens, den die Bank bereithält, den du aber noch nicht abgerufen hast. Üblich sind 0,25 % pro Monat – also 3 % im Jahr auf den nicht ausgezahlten Betrag. Die ersten Monate sind in der Regel kostenfrei: Diese bereitstellungsfreie Zeit liegt beim Hauskauf oft bei 2 bis 3 Monaten, beim Neubau bei 6 bis 12 Monaten.
Warum das teuer werden kann: 0,25 % pro Monat klingen klein, sind aber 3 % pro Jahr – und damit oft mehr als dein eigentlicher Sollzins. Bei 400.000 € Darlehen, gleichmäßigem Abruf über zwölf Monate und sechs bereitstellungsfreien Monaten kommen rund 1.750 € zusammen. Ohne freie Zeit wären es 6.500 €.
Bereitstellungszinsen-Rechner
Rechne aus, was dich eine verzögerte Auszahlung deines Darlehens kostet.
Vereinfachte Modellrechnung mit gleichmäßigem Mittelabruf. Banken rechnen taggenau auf Basis der tatsächlich abgerufenen Beträge.
Bereitstellungsfreie Zeit und was danach passiert
Neubau mit gleichmäßigem Mittelabruf über zwölf Monate, 6 Monate bereitstellungsfrei.
Was Bereitstellungszinsen genau sind
Sobald dein Darlehensvertrag unterschrieben ist, muss die Bank das Geld vorhalten. Sie refinanziert die Summe am Kapitalmarkt und kann sie nicht anderweitig verleihen. Für diese Bereitstellung verlangt sie eine Gebühr – die Bereitstellungszinsen, teilweise auch Bereithaltungszinsen genannt.
Berechnet wird immer auf den noch nicht abgerufenen Teil der Darlehenssumme. Rufst du 100.000 € von 400.000 € ab, zahlst du Bereitstellungszinsen nur noch auf die verbleibenden 300.000 €. Parallel läuft auf den abgerufenen Teil dein regulärer Sollzins. Beides zusammen kann in der Bauphase spürbar auf dein Budget drücken.

Die typischen Konditionen
| Merkmal | Übliche Ausprägung |
|---|---|
| Bereitstellungszins | 0,25 % pro Monat (3 % p. a.) – bei vielen Banken einheitlich |
| Bereitstellungsfreie Zeit beim Kauf | 2 – 3 Monate, teils 6 Monate |
| Bereitstellungsfreie Zeit beim Neubau | 6 – 12 Monate, bei Bauträgern auch länger |
| KfW-Darlehen | je nach Programm 6 – 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat |
| Verlängerung | oft möglich gegen 0,01 – 0,03 % Zinsaufschlag pro zusätzlichem Monat |
| Berechnungsweise | taggenau auf den nicht abgerufenen Betrag |
Konditionen variieren je nach Bank und Angebot – sie stehen im Darlehensvertrag unter „Bereitstellungszinsen“ oder „bereitstellungsfreie Zeit“.
Wann sie dich besonders hart treffen
Drei Konstellationen sorgen in der Praxis für die höchsten Kosten:
- Neubau mit Verzögerung. Handwerkermangel, Lieferprobleme oder ein später Baubeginn verschieben den Abruf um Monate. Die bereitstellungsfreie Zeit läuft trotzdem ab Vertragsschluss.
- Kauf vom Bauträger. Die Zahlung erfolgt nach MaBV in Raten je Baufortschritt – die letzte Rate oft erst ein bis zwei Jahre nach Vertragsunterschrift.
- Frühe Zinssicherung. Wer sich in einer Phase steigender Zinsen früh festlegt, kauft Sicherheit – bezahlt sie aber unter Umständen mit Bereitstellungszinsen.
Beim klassischen Kauf einer Bestandsimmobilie bleibt das Risiko dagegen überschaubar: Zwischen Notartermin und Kaufpreisfälligkeit liegen meist vier bis acht Wochen, und die sind fast immer frei. Den Ablauf mit allen Fristen zeigt der Beitrag zu Kaufvertrag und Notartermin.
Beispielrechnungen
Alle Beispiele mit 0,25 % pro Monat und einem Darlehen von 400.000 €:
| Situation | Bereitstellungsfreie Zeit | Kosten |
|---|---|---|
| Hauskauf, Auszahlung nach 3 Monaten | 2 Monate | 1.000 € |
| Hauskauf, Auszahlung nach 6 Monaten | 3 Monate | 3.000 € |
| Neubau, Abruf über 12 Monate | 12 Monate | 0 € |
| Neubau, Abruf über 12 Monate | 6 Monate | 1.750 € |
| Neubau, Abruf über 12 Monate | 3 Monate | 3.750 € |
| Neubau, Abruf über 18 Monate | 6 Monate | 4.333 € |
Modellrechnung mit gleichmäßigem Mittelabruf. Beim Kauf wird die volle Summe auf einmal ausgezahlt, deshalb fällt hier pro Monat der volle Satz an.
Merke: Der entscheidende Unterschied: Beim Neubau sinkt die Bemessungsgrundlage mit jeder abgerufenen Rate. Beim Kauf liegt bis zur Auszahlung die volle Summe bereit – dort kostet jeder zusätzliche Monat über der Karenzzeit 1.000 € bei 400.000 €.
Du planst einen Neubau oder kaufst vom Bauträger? Dann ist die bereitstellungsfreie Zeit genauso wichtig wie der Zinssatz. Wir holen für dich Angebote ein, bei denen beides zusammenpasst.
Angebote mit langer Karenzzeit anfragen →
So senkst du die Kosten
- Karenzzeit aktiv verhandeln. Viele Banken verlängern die bereitstellungsfreie Zeit auf 12 Monate, wenn du danach fragst – manchmal kostenlos, oft gegen 0,01 bis 0,03 Prozentpunkte Zinsaufschlag. Bei einem Neubau rechnet sich dieser Tausch fast immer.
- Angebote vollständig vergleichen. Ein Angebot mit 0,05 Prozentpunkten niedrigerem Sollzins, aber nur drei statt zwölf freien Monaten, kann unterm Strich teurer sein. Rechne beide Posten zusammen.
- Auszahlungsplan realistisch ansetzen. Plane Puffer ein. Zwei Monate Bauverzögerung sind die Regel, nicht die Ausnahme.
- Mittel zügig abrufen. Rechnungen sofort einreichen, damit die Bank auszahlt. Jeder abgerufene Euro senkt die Bemessungsgrundlage.
- Eigenkapital zuerst einsetzen. Viele Banken verlangen das ohnehin – es verkürzt aber auch die Zeit, in der das Darlehen ungenutzt bereitliegt.
- Reihenfolge der Darlehen prüfen. Wenn du KfW-Mittel und Bankdarlehen kombinierst, lohnt der Blick, welches Darlehen die günstigere Karenzregelung hat – und welches du zuerst abrufst.
Steuerlich absetzbar?
Bei einer selbstgenutzten Immobilie: nein. Bei einer vermieteten Immobilie sind Bereitstellungszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar – genau wie die übrigen Finanzierungskosten. Wie sich das auf deine Kalkulation auswirkt, kannst du mit unserem Mietrendite-Rechner gegenrechnen. Für die konkrete Behandlung in deiner Steuererklärung ist dein Steuerberater zuständig.
Finanzierung mit passender Karenzzeit finden
Wir vergleichen für dich nicht nur den Zinssatz, sondern auch die bereitstellungsfreie Zeit, Sondertilgungsrechte und Tilgungswechsel – die Punkte, die bei Neubau und Bauträgerkauf über mehrere tausend Euro entscheiden.
- Kostenlos und unverbindlich
- Vergleich passender Banken und Förderprogramme
- Persönliche Rückmeldung statt Standardangebot
Jetzt kostenlos anfragen
Keine Kosten, keine Verpflichtung – du entscheidest selbst, ob du ein Angebot annimmst.
Häufige Fragen
Wie hoch sind Bereitstellungszinsen üblicherweise?
Der Standard liegt bei 0,25 % pro Monat auf den nicht abgerufenen Darlehensbetrag, das entspricht 3 % im Jahr. Einzelne Banken verlangen etwas weniger, KfW-Darlehen liegen nach Ablauf der freien Zeit bei 0,15 % pro Monat. Der Satz steht in deinem Darlehensvertrag und ist grundsätzlich verhandelbar.
Ab wann fallen Bereitstellungszinsen an?
Nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit, die mit Auszahlungsbereitschaft des Darlehens beginnt – nicht erst mit Baubeginn. Beim Kauf sind zwei bis drei Monate üblich, beim Neubau sechs bis zwölf. Prüfe im Vertrag genau, ab welchem Stichtag gerechnet wird.
Kann ich die bereitstellungsfreie Zeit verlängern?
Ja, in den meisten Fällen. Vor Vertragsabschluss ist es am einfachsten: Frage direkt nach 12 Monaten statt der angebotenen 6. Auch nachträglich lassen sich viele Banken auf eine Verlängerung ein, dann meist gegen einen kleinen Zinsaufschlag. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Fallen Bereitstellungszinsen auch auf KfW-Darlehen an?
Ja, nach Ablauf der programmabhängigen Karenzzeit von in der Regel 6 bis 12 Monaten. Der Satz liegt bei 0,15 % pro Monat. Die genauen Fristen stehen im Zusageschreiben deiner durchleitenden Bank.
Kann ich Bereitstellungszinsen vermeiden?
Vollständig nur, wenn die Auszahlung innerhalb der freien Zeit erfolgt. Realistischer ist es, sie klein zu halten: lange Karenzzeit verhandeln, Mittel zügig abrufen, Eigenkapital zuerst einsetzen und den Auszahlungsplan mit Puffer kalkulieren.
Sind Bereitstellungszinsen dasselbe wie Vorfälligkeitsentschädigung?
Nein. Bereitstellungszinsen fallen an, weil du Geld noch nicht abrufst. Eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlst du, wenn du ein laufendes Darlehen vorzeitig zurückzahlst. Beide Kosten entstehen aus demselben Grundprinzip – die Bank hat mit deinem Geld kalkuliert –, betreffen aber gegensätzliche Situationen.
Was passiert, wenn der Bau gar nicht zustande kommt?
Dann steht in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung im Raum, die deutlich teurer sein kann als Bereitstellungszinsen. Sprich in so einem Fall frühzeitig mit deiner Bank – oft lässt sich das Darlehen auf ein anderes Objekt umwidmen.
Über diese Inhalte
Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 24. September 2026.
Quellen:
- KfW – Konditionen und Bereitstellungsprovision der Förderkredite
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) – Ratenzahlung nach Baufortschritt
- § 9 EStG – Werbungskosten, Gesetze im Internet
- Verbraucherzentrale – Baufinanzierung: Kosten und Konditionen
dein-hauskredit.de ist eine unabhängige Informationsplattform und vermittelt Anfragen kostenlos an ein Netzwerk von Finanzierungsexperten. Wir beraten nicht selbst. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der Banken und Förderinstitute.
Zuletzt aktualisiert am 24. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de