KfW 124: Das Wohneigentumsprogramm 2026 im Überblick

KfW 124 finanziert Bau oder Kauf selbst genutzter Immobilien mit bis zu 100.000 € – ohne Einkommensgrenze und Effizienzvorgaben. Konditionen, Antragsweg und Stolpersteine.

Das KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) gibt es auch 2026: Es finanziert den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie mit bis zu 100.000 € pro Vorhaben – ohne Energieeffizienz-Anforderungen und ohne Einkommensgrenze. Den Antrag stellst du über deine Bank, und zwar bevor du den Kaufvertrag unterschreibst oder mit dem Bau beginnst.

Das Wichtigste: KfW 124 ist ein zinsgünstiger Kredit, kein Zuschuss. Ob er sich lohnt, entscheidet der Zinsvergleich mit einem Bankdarlehen. Während der Zinsbindung sind Teilrückzahlungen ausgeschlossen, und nach zwölf Monaten fallen für nicht abgerufene Beträge 0,15 % Bereitstellungsprovision pro Monat an (Merkblatt, Stand 06/2023).

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KfW 124 auf einen Blick

MerkmalRegelung
FörderartKredit, zinsverbilligt, über die Hausbank
Höchstbetrag100.000 € pro Vorhaben
WofürBau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum (Haus oder Wohnung); beim Kauf auch Modernisierung, Instandsetzung und Umbau
Förderfähige Kostenu. a. Baukosten, Kaufpreis, Kaufnebenkosten; Grundstück, wenn es höchstens 6 Monate vor Antragseingang gekauft wurde
WerNatürliche Personen, die selbst einziehen (unentgeltliche Überlassung an Angehörige möglich)
Laufzeitenbis 10 Jahre (Endtilgung), bis 25 Jahre mit 1–3 tilgungsfreien Jahren, bis 35 Jahre mit 1–5 tilgungsfreien Jahren
Zinsbindung5 oder 10 Jahre
SondertilgungWährend der Zinsbindung ausgeschlossen; kostenfrei zum Ende der Zinsbindung
Bereitstellungsprovision0,15 % pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage
AntragÜber eine Bank vor Vorhabensbeginn
Nicht gefördertUmschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben

Quelle: KfW, Merkblatt KfW-Wohneigentumsprogramm 124 (Stand 06/2023) und Förderübersicht Neubau auf kfw.de, abgerufen am 27. September 2026. Aktuelle Zinssätze stehen in der Konditionenübersicht auf kfw.de.

Für wen sich KfW 124 eignet

Anders als KfW 300 oder die Neubauprogramme setzt KfW 124 laut Merkblatt weder ein bestimmtes Effizienzhaus-Niveau noch eine Einkommensgrenze oder Kinder voraus. Damit passt es vor allem für:

  • Käufer einer Bestandsimmobilie, die nicht unter die Familienförderung fallen,
  • Paare und Singles ohne Kinder, für die KfW 300 nicht infrage kommt,
  • Bauherren, die zusätzlich zu einem Effizienzhaus-Kredit einen weiteren Förderbaustein suchen.

Die KfW erlaubt die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, solange die Summe der Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Bei Neubauten kommen dafür Klimafreundlicher Neubau oder KfW 300 infrage; beim Kauf eines sanierungsbedürftigen Hauses Jung kauft Alt. Einen Überblick gibt der Fördermittel-Rechner.

Schlüssel in der Tür eines neu bezogenen Hauses mit Umzugskartons im Flur

Lohnt sich der Kredit? So vergleichst du

Der Zinssatz von KfW 124 orientiert sich am Kapitalmarkt und kann sich jederzeit ändern. Vergleiche deshalb den Effektivzins des KfW-Kredits am Tag deiner Anfrage mit dem Angebot deiner Bank für dieselbe Zinsbindung. Achte dabei auf drei Unterschiede:

  • Keine Sondertilgung: Bankdarlehen erlauben oft jährliche Sondertilgungen, KfW 124 während der Zinsbindung nicht. Wenn du schneller tilgen willst, zählt das.
  • Absicherung über die Hausbank: Der KfW-Kredit läuft über deine Bank und wird meist über dieselbe Grundschuld abgesichert. Frag nach, ob sich dadurch die Konditionen für das Bankdarlehen ändern.
  • Zinsbindung: Höchstens 10 Jahre. Wenn dein Bankdarlehen 15 Jahre fest ist, brauchst du für den KfW-Teil früher eine Anschlusslösung.

Beispiel, gerundet: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € und 80.000 € Eigenkapital kannst du 100.000 € über KfW 124 und 220.000 € über ein Bankdarlehen finanzieren. Ob der Mix günstiger ist als 320.000 € nur von der Bank, hängt allein von den Zinssätzen am Anfragetag ab.

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Antragsweg: Schritt für Schritt

  1. Finanzierungspartner wählen: Du beantragst KfW 124 nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Bank, Sparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner.
  2. Antrag vor Vorhabensbeginn stellen: Beim Kauf gilt als Beginn der Abschluss des notariellen Kaufvertrags, beim Neubau der Start der Bauarbeiten vor Ort. Der Antrag muss vorher bei der Bank eingehen.
  3. Zusage abwarten: Die Bank leitet den Antrag an die KfW weiter. Mit der Zusage stehen Zins und Zinsbindung fest.
  4. Kaufvertrag unterschreiben oder Bau beginnen: Erst jetzt beim Notartermin unterschreiben.
  5. Abrufen: Den Kredit innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage abrufen, um die Bereitstellungsprovision zu vermeiden – bei längeren Bauzeiten die Bereitstellungszinsen einplanen.

Häufige Stolpersteine

  • Kaufvertrag zu früh: Wer vor dem Antrag beim Notar unterschreibt, verliert die Förderfähigkeit.
  • Grundstück zu lange im Besitz: Liegt der Grundstückskauf mehr als sechs Monate vor dem Antrag, zählen die Grundstückskosten nicht mehr.
  • Vermietung: Vermietete Wohnungen werden nicht gefördert.
  • Umschuldung: Eine laufende Finanzierung lässt sich nicht nachträglich mit KfW 124 ablösen.

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Häufige Fragen

Gibt es KfW 124 im Jahr 2026 noch?

Ja. Die KfW führt das Wohneigentumsprogramm 124 in ihrer Förderübersicht mit bis zu 100.000 € Kreditbetrag für den Kauf oder Bau eines Eigenheims (abgerufen am 27. September 2026).

Wie hoch ist der Zinssatz von KfW 124?

Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und ändert sich laufend. Den tagesaktuellen Wert findest du in der Konditionenübersicht auf kfw.de.

Muss ich KfW 124 vor dem Kaufvertrag beantragen?

Ja. Beim Kauf gilt der Abschluss des notariellen Kaufvertrags als Vorhabensbeginn. Der Antrag muss vorher über die Bank gestellt werden.

Gibt es bei KfW 124 eine Einkommensgrenze?

Nein. Das Merkblatt nennt keine Einkommensgrenze und keine Kinder als Voraussetzung. Gefördert werden natürliche Personen, die das Wohneigentum selbst nutzen.

Kann ich KfW 124 mit KfW 300 kombinieren?

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, solange die Summe der Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Das Merkblatt zu KfW 300 schließt das Wohneigentumsprogramm nicht aus.

Sind Sondertilgungen bei KfW 124 möglich?

Nein, während der Zinsbindung sind Teilrückzahlungen ausgeschlossen. Kostenfrei zurückzahlen kannst du zum Ende der Zinsbindung.

Über diese Inhalte

Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 27. September 2026.

Quellen:

dein-hauskredit.de ist eine Informationsplattform und leitet Anfragen kostenlos an ein Netzwerk von Finanzierungsexperten weiter. Wir beraten nicht selbst. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der Banken und Förderinstitute.

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

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