Auch als Alleinerziehende oder Alleinerziehender kannst du eine Baufinanzierung bekommen. Die Bank rechnet dein Nettoeinkommen, das Kindergeld und belegbaren Unterhalt gegen höhere Lebenshaltungskosten auf; entscheidend ist, wie verlässlich jede Einnahme ist. Dazu kommen Förderkredite wie KfW 300 und eine Absicherung, die im Ernstfall die Kinder schützt.
Das Wichtigste: Kindergeld beträgt seit Januar 2026 259 € pro Kind und Monat (Bundesagentur für Arbeit). Unterhalt zählt nur, wenn er regelmäßig fließt und nachweisbar ist – am besten mit Titel oder Urkunde und Kontoauszügen. Plane die Rate so, dass sie auch ohne Unterhalt noch tragbar wäre, und sichere dein Einkommen und die Kinder ab.

Welche Einnahmen die Bank anerkennt
Banken müssen vor jedem Immobilienkredit prüfen, ob du ihn wahrscheinlich vertragsgemäß zurückzahlen kannst (§ 505b BGB). Wie sie einzelne Einnahmen gewichten, legt jede Bank selbst fest. In der Praxis gilt meist:
- Nettoeinkommen: die Basis. Teilzeit ist kein Hindernis, solange der Vertrag unbefristet und die Probezeit vorbei ist.
- Kindergeld: Viele Banken rechnen es als Einnahme an, oft nur für die Jahre, in denen der Anspruch sicher ist. Seit 1. Januar 2026 sind es 259 € pro Kind und Monat.
- Kindesunterhalt: Wird meist nur berücksichtigt, wenn er durch Jugendamtsurkunde, Beschluss oder Vergleich festgelegt ist und du die Zahlungen über mehrere Monate belegen kannst. Je älter die Kinder, desto kürzer der Zeitraum, für den die Bank damit plant.
- Ehegattenunterhalt und Unterhaltsvorschuss: werden oft zurückhaltend oder gar nicht angesetzt, weil sie befristet sein können.
- Steuerliche Entlastung: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 € im Jahr (plus 240 € für jedes weitere Kind, § 24b EStG) erhöht dein Nettoeinkommen – er steckt also schon in der Gehaltsabrechnung, wenn du Steuerklasse II hast.
Haushaltsrechnung mit und ohne Unterhalt
Die folgende Beispielrechnung zeigt, warum eine Rate „auf Kante“ riskant ist. Die Ausgabenpauschalen sind angenommen – jede Bank verwendet eigene Werte.
| Position (pro Monat) | mit Unterhalt | ohne Unterhalt |
|---|---|---|
| Nettoeinkommen (Beispiel) | 2.600 € | 2.600 € |
| + Kindergeld (1 Kind, Stand 2026) | 259 € | 259 € |
| + Kindesunterhalt, tituliert (Beispiel) | 450 € | 0 € |
| − Lebenshaltung Erwachsener und Kind (angenommen) | 1.250 € | 1.250 € |
| − Nebenkosten Immobilie, Auto, Versicherungen, Puffer | 850 € | 850 € |
| = Spielraum für die Rate | 1.209 € | 759 € |
| Darlehen bei 5,6 % Annuität (rechnerisch) | ca. 259.100 € | ca. 162.600 € |
Beispiel, gerundet. Kindergeld laut Bundesagentur für Arbeit (Presseinfo vom 4. Dezember 2025). Annuität = 3,6 % Beispielzins plus 2,0 % Anfangstilgung, kein Marktzins. Stand 27. September 2026.
Der Unterschied von rund 96.400 € Darlehenssumme hängt allein am Unterhalt. Wenn du mit dem Unterhalt kalkulierst, sollte die Rate trotzdem so gewählt sein, dass du sie im Notfall – etwa bei Zahlungsausfall des anderen Elternteils – eine Zeit lang aus Rücklagen überbrücken kannst. Deine eigenen Werte kannst du im Budgetrechner durchrechnen.
Darlehen, das die Rate im Beispiel trägt
Euro, rechnerisch bei 5,6 % Annuität, gerundet
Förderung: KfW 300 und weitere Programme
Alleinerziehende sind in den Familienprogrammen der KfW ausdrücklich angesprochen. Für einen Neubau oder den Ersterwerb eines neuen, klimafreundlichen Gebäudes gibt es KfW 300 – Wohneigentum für Familien. Laut Merkblatt (Stand 12/2025) gelten unter anderem:
- mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt,
- zu versteuerndes Haushaltseinkommen höchstens 90.000 € bei einem Kind, plus 10.000 € je weiterem Kind,
- kein vorhandenes Wohneigentum bei Antragstellung und Selbstnutzung,
- Kredithöchstbetrag bei 1 bis 2 Kindern 170.000 € (klimafreundliches Wohngebäude) oder 220.000 € (mit QNG-Zertifikat).
Für den Kauf eines sanierungsbedürftigen Bestandshauses ist Jung kauft Alt gedacht. Hast du einen Riester-Vertrag, kannst du das geförderte Kapital unter Umständen als Eigenkapital einsetzen – mehr dazu unter Wohn-Riester. Einen schnellen Überblick gibt der Fördermittel-Rechner.
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Absicherung: Was passiert mit den Kindern und dem Kredit?
Als Alleinerziehende bist du die einzige Person, die die Rate zahlt – und oft auch die einzige, die für die Kinder sorgt. Drei Bausteine gehören deshalb zur Finanzierung:
- Risikolebensversicherung: Sie zahlt im Todesfall eine feste Summe, mit der der Kredit abgelöst werden kann. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Darlehens- und Versicherungssumme gleich hoch anzusetzen; eine fallende Summe passt zur sinkenden Restschuld.
- Berufsunfähigkeitsabsicherung: schützt vor dem wahrscheinlicheren Fall, dass du länger nicht arbeiten kannst. Die Verbraucherzentrale hebt sie gerade für Alleinerziehende hervor.
- Testament und Sorgerechtsverfügung: Du kannst festlegen, wer im Ernstfall Vormund deiner Kinder werden soll (§ 1782 BGB). Ein Testament regelt, wer die Immobilie verwaltet und erbt.
Unterlagen, die du zusätzlich brauchst
Neben den üblichen Unterlagen aus unserer Checkliste fordern Banken bei Alleinerziehenden häufig an:
- Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde, Beschluss oder gerichtlicher Vergleich) und Kontoauszüge der letzten Monate mit den Zahlungseingängen.
- Nachweis über das Kindergeld (Bescheid oder Kontoauszug).
- Geburtsurkunden der Kinder, wenn Kinderfreibeträge oder Förderprogramme eine Rolle spielen.
- Bei Trennung: Scheidungsbeschluss oder Vereinbarung zur Vermögensaufteilung, damit klar ist, dass keine Ansprüche auf die neue Immobilie bestehen.
- Letzter Steuerbescheid – für die Einkommensgrenze bei KfW 300 relevant.
Worauf du beim Objekt achten solltest
Eine Immobilie, die gut zu deinem Alltag passt, ist oft kleiner und günstiger als der Traum vom Haus mit Garten. Das senkt nicht nur die Rate, sondern auch die Nebenkosten und den Zeitaufwand für Instandhaltung. Eine gute Anbindung an Schule, Kita und Arbeitsplatz spart Fahrtkosten, die in der Haushaltsrechnung schnell mehrere Hundert Euro ausmachen. Und wenn die Kinder in 10 bis 15 Jahren ausziehen, sollte die Immobilie auch für einen kleineren Haushalt noch sinnvoll sein.
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Häufige Fragen
Zählt Kindergeld bei der Baufinanzierung als Einkommen?
Viele Banken rechnen Kindergeld als Einnahme an, meist für den Zeitraum, in dem der Anspruch sicher besteht. Seit Januar 2026 beträgt es 259 € pro Kind und Monat.
Wird Unterhalt bei der Kreditvergabe berücksichtigt?
Kindesunterhalt wird in der Regel nur angerechnet, wenn er tituliert ist, zum Beispiel per Jugendamtsurkunde, und die Zahlungen über mehrere Monate belegt sind. Ehegattenunterhalt und Unterhaltsvorschuss werten Banken oft zurückhaltender.
Können Alleinerziehende KfW 300 nutzen?
Ja. Alleinerziehende sind im Merkblatt ausdrücklich genannt. Voraussetzung sind unter anderem ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 € bei einem Kind plus 10.000 € je weiterem Kind und kein vorhandenes Wohneigentum.
Brauche ich als Alleinerziehende eine Risikolebensversicherung?
Sie ist sehr empfehlenswert, weil im Todesfall die Kinder erben und der Kredit abgelöst werden sollte. Die Verbraucherzentrale rät, Versicherungs- und Darlehenssumme gleich hoch anzusetzen.
Wie viel Kredit bekomme ich als Alleinerziehende?
Das hängt von Einkommen, Ausgaben und anerkannten Einnahmen ab. Im Beispiel dieses Beitrags trägt die Rate mit Unterhalt rechnerisch rund 259.100 €, ohne Unterhalt rund 162.600 € Darlehen.
Über diese Inhalte
Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 27. September 2026.
Quellen:
- Bundesagentur für Arbeit – Kindergeld steigt ab Januar 2026
- Bundesministerium der Justiz – § 24b EStG, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Bundesministerium der Justiz – § 505b BGB, Kreditwürdigkeitsprüfung
- KfW – Merkblatt Kredit 300 Wohneigentum für Familien (Stand 12/2025)
- Verbraucherzentrale – Risikolebensversicherung: Schutz im Todesfall
- Verbraucherzentrale – Welche Versicherung brauche ich?
- Bundesministerium der Justiz – § 1782 BGB, Benennung eines Vormunds durch die Eltern
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Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de