Ein Euro in die Sondertilgung bringt dir genau deinen Sollzins – sicher und steuerfrei. Ein Euro im Depot muss diesen Zins erst einmal schlagen, und zwar nach Steuern. Bei 4 Prozent Sollzins liegt die Schwelle bei rund 4,7 Prozent Rendite vor Steuern. Ab 2027 kommt ein zweiter Faktor dazu: Das neue Altersvorsorgedepot bringt bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr – dieselbe Förderung fließt über die Eigenheimrente aber auch in deine Tilgung.
Tilgen oder anlegen: der Vergleichsrechner
Was bringt dir ein zusätzlicher Euro mehr – in der Tilgung oder im Depot?
Vereinfachte Modellrechnung. Steuer auf Kursgewinne: 26,375 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, davon 30 % Teilfreistellung für Aktienfonds. Sparerpauschbetrag, Kirchensteuer, Zulagen und Kaufkosten sind nicht berücksichtigt.
Der wichtigste Satz vorweg: Die Sondertilgung ist die einzige Geldanlage, deren Rendite du vorher genau kennst. Sie entspricht exakt deinem Sollzins, ist steuerfrei und schwankt nicht. Deshalb ist sie der Maßstab, an dem sich jede Alternative messen lassen muss – nicht umgekehrt.
Wo das Depot die Tilgung schlägt – und wo nicht
Beispiel: 250.000 € Restschuld, 4 % Sollzins, 2 % Tilgung, 300 € zusätzlich pro Monat über 15 Jahre.
Warum die Schwelle über dem Sollzins liegt
Der Grund ist die Besteuerung. Deine ersparten Kreditzinsen bekommst du brutto für netto: Wer 4 Prozent Zinsen nicht zahlt, hat 4 Prozent verdient, ohne dass das Finanzamt etwas davon sieht. Kursgewinne im Depot dagegen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent. Bei Aktienfonds bleiben durch die Teilfreistellung 30 Prozent der Gewinne steuerfrei, effektiv werden also rund 18,5 Prozent fällig.
Aus dieser Mechanik folgt eine einfache Faustregel: Rechne mit gut einem Fünftel Aufschlag auf deinen Sollzins. Das Ergebnis ist ungefähr die Rendite, die dein Depot vor Steuern erreichen muss, nur um gleichzuziehen. Bei 3,5 Prozent Sollzins sind das rund 4,2 Prozent, bei 4,5 Prozent rund 5,3 Prozent.
| Dein Sollzins | Notwendige Depot-Rendite für Gleichstand | Einordnung |
|---|---|---|
| 3,0 % | ca. 3,6 % | mit einem breiten Aktien-ETF realistisch erreichbar |
| 4,0 % | ca. 4,7 % | ungefähr die langfristige Durchschnittsrendite – aber ohne Sicherheit |
| 5,0 % | ca. 5,9 % | anspruchsvoll, erfordert eine hohe Aktienquote über viele Jahre |
| 6,0 % | ca. 7,0 % | kaum verlässlich zu erreichen – hier gewinnt fast immer die Tilgung |
Richtwerte bei Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung. Ohne Teilfreistellung – etwa bei Anleihen oder Zinsanlagen – liegt die Schwelle noch höher.
Was sich ab 2027 ändert
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz startet zum 1. Januar 2027 die neue geförderte private Altersvorsorge. Sie löst die Riester-Rente für Neuverträge ab und verändert die Rechnung – aber für beide Seiten:
- Grundzulage bis 540 € pro Jahr: 50 Cent je Euro für die ersten 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent je Euro bis zu 1.800 € gefördertem Beitrag.
- Kinderzulage 300 € je Kind: ein Euro Zulage je eingezahltem Euro, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € für Verträge, die vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen werden.
- Mindestbeitrag 120 € im Jahr, förderfähig sind Beiträge bis 1.800 €, einzahlen darfst du bis 6.840 € jährlich.
- Neue Produktklassen: das Altersvorsorgedepot ohne Garantie, ein Standarddepot mit gedeckelten Kosten von 1,0 Prozent pro Jahr sowie Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie.
- Erstmals förderfähig: auch Selbstständige und Freiberufler.
- Bestandsschutz: Bestehende Riester- und Wohn-Riester-Verträge laufen weiter. Der Wechsel in die neue Förderung ist ab 2027 einmalig möglich.
Wie viel Zulage in deinem Fall herauskommt, rechnet dir unser Altersvorsorgedepot-Rechner aus – im neuen und im alten System nebeneinander.
Der Punkt, den die meisten Vergleiche übersehen
Die Förderung gibt es nicht nur für das Depot. Die Eigenheimrente – bisher als Wohn-Riester bekannt – bleibt erhalten, und mit ihr die Tilgungsförderung. Du kannst geförderte Beiträge also weiterhin direkt in die Tilgung deines Darlehens stecken, statt sie in ein Depot einzuzahlen. Die Zulage fließt in beiden Fällen.
Damit fällt das häufigste Argument für das Depot weg. Was bleibt, ist der eigentliche Unterschied: Das Depot bietet die Chance auf mehr Rendite bei voller Schwankung, die Tilgung liefert einen festen, steuerfreien Ertrag. Und beim geförderten Weg – egal ob Depot oder Eigenheimrente – wird das Kapital auf einem Wohnförderkonto erfasst und im Ruhestand nachgelagert versteuert. Die Details dazu stehen in unserem Beitrag zu Wohn-Riester.
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Was die Rechnung nicht abbildet
- Liquidität: Getilgtes Geld ist weg. Du bekommst es nur über eine neue Finanzierung zurück, und das kostet Zeit und Zinsen. Depotvermögen kannst du jederzeit verkaufen – gefördertes Kapital im Altersvorsorgedepot dagegen nicht, das ist bis zum Rentenalter gebunden.
- Notfallreserve: Drei bis sechs Monatsausgaben gehören aufs Tagesgeldkonto, bevor du überhaupt über Sondertilgung oder Depot nachdenkst.
- Das Ende der Zinsbindung: Wer in wenigen Jahren eine Anschlussfinanzierung braucht, senkt mit jeder Sondertilgung die Restschuld – und damit den Beleihungsauslauf, was den Anschlusszins verbessert. Dieser Effekt taucht in keiner Renditerechnung auf.
- Risikotragfähigkeit: Ein Depot, das im Crash 35 Prozent verliert, ist nur dann eine gute Idee, wenn du es aussitzen kannst, ohne deine Rate zu gefährden.
- Steuerliche Situation: Bei vermieteten Immobilien dreht sich die Logik teilweise um, weil Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar sind. Dann ist schnelles Tilgen oft gerade nicht optimal.
- Der Kopf: Viele Menschen schlafen mit einem abbezahlten Haus besser. Das ist kein weiches Argument, sondern der Grund, warum Finanzierungen durchgehalten werden.

Für wen was passt
| Deine Situation | Was meist sinnvoller ist | Warum |
|---|---|---|
| Sollzins über 4,5 % | Sondertilgung | Die notwendige Depotrendite liegt über dem, was langfristig verlässlich erreichbar ist |
| Sollzins unter 3 %, lange Zinsbindung | Depot, gern gefördert | Die Schwelle ist niedrig, die Zeit arbeitet für dich |
| Zinsbindung endet in unter 5 Jahren | Sondertilgung | Jeder getilgte Euro senkt Restschuld und Anschlusszins gleichzeitig |
| Kinder im Haushalt | gefördert – Depot oder Eigenheimrente | Bis zu 300 € Kinderzulage je Kind machen die Förderquote zum stärksten Hebel |
| Keine Notfallreserve | weder noch | Erst Liquidität aufbauen, dann optimieren |
| Vermietete Immobilie | Depot, Tilgung nur moderat | Schuldzinsen mindern die Steuerlast, Tilgung tut das nicht |
| Kurz vor der Rente | Sondertilgung | Im Ruhestand zählt eine niedrige Rate mehr als eine mögliche Mehrrendite |
Wenn du dich nicht entscheiden kannst: aufteilen. Die Hälfte in die Tilgung, die Hälfte ins Depot ist eine ehrliche Antwort auf eine Frage, die niemand sicher beantworten kann.
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Häufige Fragen
Ist Sondertilgung oder Anlegen besser?
Das entscheidet dein Sollzins. Die Sondertilgung bringt dir genau diesen Zins – sicher und steuerfrei. Ein Depot muss den Zins nach Steuern schlagen, bei 4 Prozent Sollzins also rund 4,7 bis 4,9 Prozent vor Steuern erwirtschaften. Je höher dein Zins, desto klarer gewinnt die Tilgung.
Wie viel Sondertilgung ist erlaubt?
Üblich sind 5 bis 10 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr, wenn das Recht im Vertrag vereinbart ist. Ohne diese Vereinbarung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Details dazu stehen in unserem Beitrag zur Sondertilgung.
Was ist das Altersvorsorgedepot genau?
Ein gefördertes Wertpapierdepot, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente für Neuverträge ablöst. Es kommt ohne Beitragsgarantie aus, darf also vollständig in Aktien-ETFs investieren. Dafür gibt es Zulagen von bis zu 540 Euro im Jahr plus 300 Euro je Kind, im Gegenzug ist das Kapital bis zum Rentenalter gebunden.
Bleibt Wohn-Riester nach der Reform bestehen?
Ja. Die Eigenheimrente bleibt Teil der geförderten Altersvorsorge, und die Tilgungsförderung für selbst genutztes Wohneigentum wird fortgeführt. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz, ein Wechsel in die neue Förderung ist ab 2027 einmalig möglich.
Lohnt sich der Wechsel vom Riester-Vertrag in die neue Förderung?
Das hängt von deinem Vertrag ab. Die neue Grundzulage ist mit bis zu 540 Euro deutlich höher als die bisherigen 175 Euro, dafür verlierst du bei einem Wechsel unter Umständen Garantien und günstige Rechnungszinsen aus alten Verträgen. Der Wechsel ist einmalig und unwiderruflich – lass das vorher durchrechnen.
Kann ich Sondertilgung und Depot kombinieren?
Ja, und für viele ist das die vernünftigste Lösung. Ein üblicher Weg: die kostenlose Sondertilgung ausschöpfen und alles darüber hinaus anlegen. So senkst du planbar die Restschuld und baust trotzdem frei verfügbares Vermögen auf.
Was passiert mit dem Geld, wenn ich das Haus später verkaufe?
Bei gefördertem Wohneigentum wird das Wohnförderkonto relevant: Der geförderte Betrag muss dann entweder innerhalb bestimmter Fristen in eine neue selbst genutzte Immobilie fließen oder versteuert werden. Beim ungeförderten Depot gibt es diese Bindung nicht – dafür auch keine Zulagen.
Über diese Inhalte
Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 25. September 2026.
Quellen:
- Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
- § 92a EStG – Verwendung für eine eigene Wohnung (Eigenheimrente)
- § 20 EStG – Kapitaleinkünfte und Abgeltungsteuer
- Bundeszentralamt für Steuern – Zulagen zur Altersvorsorge
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Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de