Bei einer Baufinanzierung zählt jeder Euro Eigenkapital. Viele, die auf ein Eigenheim hinarbeiten, haben dafür einen Riester-Bausparvertrag – und zahlen dort womöglich seit Jahren eine Gebühr, die es so nicht hätte geben dürfen. Der Bundesgerichtshof hat am 28.07.2026 entschieden, dass ein pauschales Jahres- bzw. Vertragsentgelt in der Sparphase eines Riester-Bausparvertrags unwirksam ist (Az. XI ZR 83/25). Wie du das Geld zurückholst und was das für deine Finanzierungsplanung bedeutet, liest du hier.
Kurz erklärt
- Unwirksam sind laut BGH ein „Jahresentgelt“ von 15 Euro und ein „Vertragsentgelt“ von 24 Euro pro Jahr in der Sparphase von Riester-Bausparverträgen (Pressemitteilung 135/2026 vom 28.07.2026).
- Für Entgelte ab 2023 ist eine Rückforderung nach Einschätzung von Verbraucherschützern möglich; die Ansprüche für 2023 verjähren voraussichtlich mit Ablauf des 31.12.2026.
- Die Erstattung kannst du dir aufs Bausparkonto gutschreiben lassen – das stärkt dein Eigenkapital – oder aufs Girokonto überweisen lassen.
- Für die Finanzierung ändert sich sonst nichts: Zuteilung, Bauspardarlehen und Förderung bleiben, wie im Vertrag vereinbart.
- Rückforderung und Schlichtung kosten dich nichts außer Porto.

Wie viel Eigenkapital steckt in den gekippten Gebühren?
Ehrlich gesagt: kein Vermögen. Aber Geld, das dir gehört. Ein Beispiel für die Jahre 2023 bis 2026:
- Vertrag mit Jahresentgelt: 15 Euro × 4 Jahre = 60 Euro
- Vertrag mit Vertragsentgelt: 24 Euro × 4 Jahre = 96 Euro
- Zwei Verträge im Haushalt (etwa du und dein Partner) mit Vertragsentgelt: 2 × 96 Euro = 192 Euro
Ist das Entgelt für 2026 noch nicht belastet, rechnest du mit drei Jahren. Nach Ablauf deiner Zahlungsfrist kommen Verzugszinsen hinzu: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Basiszinssatz beträgt seit dem 01.07.2026 1,52 Prozent (Deutsche Bundesbank), der Verzugszins also 6,52 Prozent pro Jahr. Finanztip beziffert die mögliche Erstattung pro Vertrag inklusive Zinsen auf durchaus rund 100 Euro (Pressemitteilung vom 31.07.2026).
Für die Finanzierung gilt: 100 oder 200 Euro decken keine Nebenkosten. Sie bezahlen aber zum Beispiel einen Teil eines Gutachtens oder fließen direkt ins Bausparguthaben. Und das Prinzip zählt – unnötige Kosten haben in einer Eigenkapitalplanung nichts zu suchen.
Übersicht: Beträge und Fristen
| Jahr der Abbuchung | Jahresentgelt (ältere Verträge) | Vertragsentgelt (Bedingungen ab 25.01.2022) | Verjährung voraussichtlich |
|---|---|---|---|
| 2023 | 15 € | 24 € | 31.12.2026 |
| 2024 | 15 € | 24 € | 31.12.2027 |
| 2025 | 15 € | 24 € | 31.12.2028 |
| 2026 (falls abgebucht) | 15 € | 24 € | 31.12.2029 |
| Summe ohne Zinsen | 60 € | 96 € |
Die Verjährung beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Gebühr abgebucht wurde (§§ 195, 199 BGB). Ob bei deinem Vertrag 15 oder 24 Euro abgebucht wurden, siehst du auf dem Jahreskontoauszug.
Was hat der BGH genau entschieden?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Landesbank Hessen-Thüringen geklagt, zu der die LBS Hessen-Thüringen gehört (vzbv, 30.07.2026). In zwei Instanzen blieb die Klage erfolglos: Das Landgericht Frankfurt am Main wies sie am 05.10.2023 ab (Az. 2-28 O 93/23), das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte das am 23.07.2025 (Az. 17 U 192/23).
Der BGH hat beide Entscheidungen korrigiert und der Unterlassungsklage stattgegeben. Betroffen sind zwei Klauseln für Riester-Bausparverträge in der Sparphase:
- das „Jahresentgelt von jährlich 15 EUR“ aus älteren Bedingungen,
- das „jährliche Entgelt (Vertragsentgelt) von 24 EUR“ aus Bedingungen, die seit dem 25.01.2022 gelten.
Beide verstoßen gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die Bausparkasse lässt sich damit Verwaltungstätigkeiten bezahlen, die sie überwiegend im eigenen Interesse erbringt. Den Hinweis auf § 2a AltZertG, wonach Riester-Verträge Verwaltungskosten vorsehen dürfen, ließ der BGH nicht gelten: Daraus folge keine sachliche Billigung einer konkreten Entgeltklausel durch den Gesetzgeber (BGH, Pressemitteilung 135/2026).
Schon 2022 hatte der BGH entschieden, dass ein Jahresentgelt in der Ansparphase bei normalen Bausparverträgen unwirksam ist (15.11.2022, Az. XI ZR 551/21, laut LTO). Für Riester-Verträge ist die Frage jetzt ebenfalls geklärt.
Schritt für Schritt zum Geld zurück
- Unterlagen prüfen: Hol dir die Jahresauszüge deines Riester-Bausparvertrags ab 2023. Suche nach Posten wie „Jahresentgelt“ oder „Vertragsentgelt“.
- Auszahlungsweg wählen: Gutschrift aufs Bausparkonto, wenn das Geld in dein Eigenkapital fließen soll. Überweisung aufs Girokonto, wenn du es anderweitig brauchst.
- Musterbrief ausfüllen: Trage Jahre, Beträge, Vertragsnummer und gegebenenfalls deine IBAN ein.
- Frist setzen: 14 Tage ab Zugang, mit einem konkreten Datum.
- Versand belegen: Einschreiben oder Nachricht über das Kundenpostfach mit Eingangsbestätigung.
- Nachhaken oder schlichten: Lehnt die Bausparkasse ab oder schweigt sie, kannst du dich kostenlos an die zuständige Schlichtungsstelle wenden: bei Landesbausparkassen an die Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), bei privaten Bausparkassen an die Schlichtungsstelle Bausparen.
Achtung, Verjährung: Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind und du davon Kenntnis haben konntest (§§ 195, 199 BGB). Für die Entgelte aus 2023 läuft diese Frist nach verbreiteter Einschätzung mit dem 31.12.2026 ab. Ein normales Forderungsschreiben hält die Verjährung grundsätzlich nicht auf (Verbraucherzentrale, Stand 2026) – ein Schlichtungsantrag bei einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle dagegen schon (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB). Deshalb gilt: lieber im Oktober schreiben als im Dezember.
Welche Rolle spielt der Bausparvertrag in deiner Baufinanzierung?
Ein Bausparvertrag kann in einer Finanzierung zwei Funktionen haben: Das angesparte Guthaben dient als Eigenkapital, und nach der Zuteilung steht ein Bauspardarlehen mit vorher festgelegtem Zinssatz bereit. Bei Wohn-Riester kommt die staatliche Förderung hinzu.
Das Urteil verändert diese Funktionen nicht. Es betrifft nur die Gebühr in der Sparphase. Für deine Planung heißt das:
- Guthaben: Lässt du dir die Erstattung aufs Bausparkonto buchen, steigt dein Guthaben um den erstatteten Betrag.
- Zuteilung und Darlehen: Laufzeit, Bewertungszahl und Darlehenskonditionen richten sich weiter nach deinem Vertrag und Tarif.
- Weitere Gebühren: Die Abschlussgebühr hat der BGH bereits 2010 als zulässig angesehen (07.12.2010, Az. XI ZR 3/10). Kontogebühren in der Darlehensphase sind dagegen schon seit 2017 unzulässig (09.05.2017, Az. XI ZR 308/15).
Wenn du gerade eine Finanzierung planst, ist jetzt ein guter Moment, die gesamte Kostenstruktur deines Bausparvertrags anzusehen: Welche Gebühren fallen noch an? Passt der Vertrag zu deinem Zeitplan? Diese Fragen kannst du mit deinen Unterlagen und im Zweifel mit einer Verbraucherzentrale klären.
Gutschrift oder Überweisung – was passt zu deiner Planung?
Wenn der Hauskauf noch einige Jahre entfernt ist und du ohnehin weiter in den Bausparvertrag einzahlst, ist die Gutschrift aufs Bausparkonto naheliegend. Das Geld landet dort, wo es ursprünglich fehlte. Steht die Finanzierung dagegen kurz bevor und brauchst du flexibel verfügbares Geld, etwa für Notar- oder Maklerkosten, kann die Überweisung aufs Girokonto sinnvoller sein. Wichtig ist nur, dass du deine Wahl im Brief eindeutig festhältst.
Bin ich überhaupt betroffen?
Verklagt war die LBS Hessen-Thüringen. Laut Finanztip gibt es rund 1,5 Millionen Riester-Bausparverträge (Pressemitteilung vom 31.07.2026); betroffen sind aber nur Verträge, bei denen ein solches Entgelt tatsächlich belastet wurde. Der vzbv sieht auch Rückzahlungsansprüche bei Kunden mit ähnlichen Kostenklauseln anderer Anbieter (zitiert im Handelsblatt, Juli 2026). Ein Blick auf den Auszug schafft Klarheit.
Hinweis: Wir sind keine Anwälte. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel wende dich an eine Verbraucherzentrale oder an eine Anwältin bzw. einen Anwalt.

Häufige Fragen
Lohnt sich der Aufwand für 60 bis 96 Euro?
Der Aufwand ist klein: Auszüge raussuchen, Brief ausfüllen, abschicken. Rund eine halbe Stunde für Geld, das dir zusteht – und das als Eigenkapital in deiner Finanzierung wieder auftaucht.
Kann ich mir die Erstattung aufs Bausparkonto buchen lassen?
Ja, das kannst du im Brief so verlangen. Alternativ gibst du deine IBAN für eine Überweisung an. Im Musterbrief sind beide Varianten vorgesehen.
Hat die Rückforderung Einfluss auf mein Bauspardarlehen?
Nach dem Inhalt des Urteils nicht. Es geht nur um die Entgeltklauseln in der Sparphase. Deine vertraglich vereinbarten Konditionen bleiben bestehen.
Mein Vertrag ist schon zugeteilt. Kann ich trotzdem zurückfordern?
Ja, sofern ab 2023 noch Jahres- oder Vertragsentgelte aus der Sparphase belastet wurden. Für Gebühren in der Darlehensphase gilt die ältere Rechtsprechung von 2017.
Bis wann muss ich handeln?
Für Entgelte aus 2023 voraussichtlich bis zum 31.12.2026. Da ein einfacher Brief die Verjährung grundsätzlich nicht hemmt, solltest du so früh schreiben, dass bei einer Ablehnung noch Zeit für einen Schlichtungsantrag bleibt.
Was passiert, wenn die Bausparkasse ablehnt?
Dann kannst du die zuständige Schlichtungsstelle einschalten. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Im Zweifel helfen auch die Verbraucherzentralen.
Muss ich jemanden beauftragen, der einen Anteil der Erstattung bekommt?
Nein. Die Rückforderung ist bewusst einfach gehalten. Mit dem Musterbrief erledigst du sie selbst, und du behältst den vollen Betrag.
Musterbrief: direkt am PC ausfüllen und ausdrucken
Öffne das PDF, trag deine Daten in die Felder ein und drucke den Brief aus. Alternativ gibt es ihn als Word-Datei.
Brief öffnen, ausfüllen und drucken (PDF) · Word-Datei herunterladen
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Quellen:
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 135/2026 vom 28.07.2026 (XI ZR 83/25): bundesgerichtshof.de
- Finanztip, „Neues BGH-Urteil: Riester-Bausparer sollten Jahresentgelte zurückfordern“, 31.07.2026: finanztip.de
- vzbv, Meldung vom 30.07.2026: vzbv.de
- Verbraucherzentrale, Bausparkassen-Entgelte zurückfordern, Stand 2026: verbraucherzentrale.de
- Handelsblatt, Juli 2026: handelsblatt.com
- Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz zum 01.07.2026: bundesbank.de
- LTO zu XI ZR 551/21 (15.11.2022) und XI ZR 308/15 (09.05.2017): lto.de (2022), lto.de (2017)
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilung zur Abschlussgebühr (XI ZR 3/10), 07.12.2010: bundesgerichtshof.de
- Schlichtungsstelle Bausparen, FAQ und weitere Schlichtungsstellen: schlichtungsstelle-bausparen.de, Weitere Schlichtungsstellen
- §§ 195, 199, 204, 288, 307 BGB: gesetze-im-internet.de
Stand: 01.10.2026
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Kostenlos und unverbindlich. Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (Bundesrat 08.05.2026), Überblick ING und finanzwissen.de; Stand 10/2026. Details zum Wechsel klärt das Gespräch.