Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Zuschuss, Bonus und die neue 30.000-Euro-Schwelle

50 Prozent Zuschuss für die Beratung, 5 Prozentpunkte mehr Förderung und doppelte Höchstbeträge – aber seit Juli 2026 erst ab 30.000 Euro Investition.

Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein geförderter Beratungsbericht, der dein Haus in einzelne Sanierungsschritte zerlegt. Die Beratung selbst bezuschusst der Staat mit 50 Prozent, maximal 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus. Der eigentliche Gewinn liegt aber woanders: Mit einem iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Höchstbeträge bei BAFA-Einzelmaßnahmen von 30.000 auf 60.000 Euro, und du bekommst 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss.

Zeitkritisch: Die Förderrichtlinie für die Energieberatung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet, eine Nachfolgeregelung ist noch nicht bekannt. Wer den Zuschuss für die Beratung mitnehmen will, sollte den Antrag deshalb noch 2026 stellen – der Bonus auf die Sanierungsförderung lässt sich danach 15 Jahre lang nutzen.

Was in einem iSFP steht

Ein Energieberater nimmt das Gebäude auf – Hülle, Fenster, Dach, Keller, Heizung, Lüftung – und erstellt daraus einen Plan mit mehreren Maßnahmenpaketen. Für jedes Paket stehen darin der erwartete Energiebedarf danach, die geschätzten Kosten, die mögliche Förderung und die sinnvolle Reihenfolge. Ausgegeben wird das Ganze in einem bundesweit einheitlichen Format, der sogenannten iSFP-Druckapplikation, in Form von „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Meine Maßnahmen am Haus“.

Der praktische Nutzen liegt in der Reihenfolge. Eine Wärmepumpe in ein ungedämmtes Haus zu setzen, führt zu hohen Stromkosten; die Fassade zu dämmen, bevor die Fenster getauscht werden, erzeugt Wärmebrücken. Der Fahrplan sortiert das – und ist gleichzeitig der Nachweis, mit dem du die höheren Förderbeträge bekommst. Was im Energieausweis steht, reicht dafür nicht: Der ist eine Bewertung, kein Plan.

Was die Beratung kostet und was der Staat zahlt

Das BAFA-Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Der Höchstzuschuss liegt bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einmalig bis zu 250 Euro extra, wenn der Berater die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutert – dort sogar zu 100 Prozent.

PunktAktuelle Regelung
Förderquote50 % des förderfähigen Honorars (netto)
Höchstzuschuss Ein-/Zweifamilienhaus650 €
Höchstzuschuss ab 3 Wohneinheiten850 €
Zusatz für Erläuterung in der WEG-Versammlungbis 250 €, einmalig
Marktpreis der Beratung mit iSFPrund 1.500 – 2.500 € netto
Eigenanteil in der Praxisetwa 850 – 1.850 €
Auszahlungseit April 2025 nur an den Antragsteller, nicht mehr an den Berater
Wiederholung für dasselbe Gebäudeerst nach 4 Jahren; bei Eigentümerwechsel ohne Wartezeit
Voraussetzung GebäudealterBauantrag muss mindestens 10 Jahre zurückliegen

Die Quote wurde für Anträge ab dem 7. August 2024 von 80 auf 50 Prozent gesenkt; vorher lag der Höchstbetrag bei 1.300 Euro. Viele Ratgeberseiten im Netz nennen noch die alten Werte.

Zwei Verfahrensdetails sind wichtig geworden: Seit Anfang 2025 enthält der Zuwendungsbescheid eine auflösende Bedingung – versäumst du eine Frist, wird der Bescheid unwirksam, ohne dass dagegen Widerspruch möglich ist. Und seit April 2025 zahlt das BAFA nur noch an dich aus, nicht mehr direkt an den Berater. Du musst also zunächst das vollständige Honorar bezahlen.

Der iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte und die neue 30.000-Euro-Schwelle

Bei den BAFA-geförderten Einzelmaßnahmen – Dämmung, Fenster, Lüftung, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung – liegt die Grundförderung seit dem 21. Juli 2026 bei 15 Prozent. Mit einem iSFP kommen 5 Prozentpunkte dazu, maximal also 20 Prozent. Gleichzeitig verdoppeln sich die förderfähigen Höchstbeträge: von 30.000 auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit, von 15.000 auf 30.000 Euro für die zweite bis sechste und von 8.000 auf 15.000 Euro ab der siebten.

Neu seit Juli 2026: Der Bonus greift erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro förderfähiger Ausgaben – und er gilt nur für den Betrag oberhalb dieser Schwelle, nicht auf die gesamten Kosten. Die Schwelle muss je Antrag erreicht werden; mehrere Anträge eines Jahres werden nicht zusammengerechnet.

Was der iSFP bei 60.000 Euro Sanierungskosten bringt

Einfamilienhaus, förderfähige Ausgaben 60.000 €, Einzelmaßnahmen über die BAFA.

Balkendiagramm des BAFA-Zuschusses mit und ohne individuellen SanierungsfahrplanOhne iSFP: 15 % auf höchstens 30.000 €4.500 €Mit iSFP: 15 % auf 30.000 € plus 20 % auf die zweiten 30.000 €10.500 €
Macht 6.000 Euro Unterschied – bei einem Eigenanteil für die Beratung von meist unter 1.900 Euro. Effektiv liegt die Förderquote im Beispiel bei 17,5 Prozent.

Wer weniger als 30.000 Euro investiert, bekommt den Bonus nicht, aber weiterhin die 15 Prozent Grundförderung. Eine allgemeine Untergrenze gibt es ebenfalls: Unter 300 Euro Investitionssumme wird nicht gefördert. Eine erste Orientierung, welche Programme überhaupt zu deinem Vorhaben passen, gibt unser Fördermittel-Rechner.

Wofür der Bonus nicht gilt

  • Heizungstausch: Die Heizungsförderung KfW 458 läuft über die KfW und hat ihr eigenes Bonussystem. Ein iSFP erhöht sie nicht.
  • Emissionsminderung bei Biomasseanlagen: ausdrücklich vom iSFP-Bonus ausgenommen.
  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Dafür ist KfW 261 zuständig – dort brauchst du keinen iSFP, sondern einen Energieeffizienz-Experten, der die Bestätigung zum Antrag ausstellt.

Eine Ausnahme ist erwähnenswert: Die verdoppelten Höchstgrenzen gelten auch ohne iSFP, wenn du nach der Förderrichtlinie gar nicht antragsberechtigt für die Energieberatung bist – etwa weil der Bauantrag für das Gebäude noch keine zehn Jahre zurückliegt.

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Wer einen iSFP erstellen darf

Nur Energieberater, die in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur in der Kategorie „Wohngebäude“ eingetragen sind. Der Fahrplan muss zwingend mit der offiziellen Druckapplikation erstellt werden – ein selbst formatierter Bericht wird nicht anerkannt. Ausgeschlossen sind Berater, die selbst Eigentümer oder Mieter des Objekts sind.

Ein technischer Hinweis für Ende 2026: Die Druckapplikationen 2.6.1.1 und 2.7.x laufen noch parallel, ab dem 1. Dezember 2026 ist nur noch die Version 2.7.x zugelassen. Wenn dein Berater den Bericht knapp vor dem Jahreswechsel abgibt, frag nach der verwendeten Version.

Brauchen KfW 261 und „Jung kauft Alt“ einen iSFP?

Nein, beide nicht. Für KfW 261 brauchst du einen Energieeffizienz-Experten für die Bestätigung zum Antrag und zur Durchführung, keinen Sanierungsfahrplan. Auch bei Jung kauft Alt (KfW 308) ist er keine Voraussetzung – dort zählt die Energieklasse F, G oder H beim Kauf und die Sanierung auf mindestens Effizienzhaus 85 EE innerhalb von 54 Monaten.

Sinnvoll ist er trotzdem: Wer ein Haus mit Sanierungsbedarf kauft, bekommt mit dem Fahrplan eine belastbare Kostenschätzung für die nächsten Jahre – und genau die will auch die Bank sehen, wenn sie Sanierungskosten mitfinanzieren soll.

Ablauf und Fristen

  1. Berater auswählen – aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste, Kategorie Wohngebäude.
  2. Antrag im BAFA-Portal stellen, bevor du den Beratungsvertrag abschließt. Nach der Antragstellung darfst du auf eigenes Risiko starten.
  3. Bearbeitung abwarten: rund zwei Wochen bis zum Zuwendungsbescheid.
  4. Beratung durchführen lassen – innerhalb von neun Monaten.
  5. Verwendungsnachweis einreichen innerhalb der im Bescheid genannten Frist. Sie lässt sich einmalig um sechs Monate verlängern, aber nur formlos und vor Fristablauf. Auszahlung danach in etwa zwei Wochen.

Ausblick: neuer Bonus ab 2027

Für das erste Quartal 2027 ist ein zusätzlicher Bonus für Maßnahmen an der Gebäudehülle angekündigt – weitere 5 Prozentpunkte, ausschließlich für Dämmung, mit einem geförderten iSFP als Voraussetzung, dafür ohne Mindestinvestitionsvolumen und begrenzt auf maximal drei Anträge. Wer sich jetzt einen Fahrplan erstellen lässt, hält sich diese Option offen. Details sollten vor der Antragstellung geprüft werden, die Förderlandschaft ändert sich in diesem Bereich häufig.

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Häufige Fragen

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?

Am Markt liegen die Honorare für ein Einfamilienhaus bei etwa 1.500 bis 2.500 Euro netto. Das BAFA übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Honorars, höchstens 650 Euro. In der Praxis bleibt damit ein Eigenanteil von rund 850 bis 1.850 Euro.

Wie viel bringt der iSFP-Bonus?

Fünf Prozentpunkte zusätzlich auf die BAFA-Einzelmaßnahmen und eine Verdoppelung der förderfähigen Höchstbeträge. Bei 60.000 Euro Sanierungskosten am Einfamilienhaus sind das 10.500 statt 4.500 Euro Zuschuss.

Gilt der Bonus auf die gesamten Kosten?

Nein, seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr. Er greift erst ab 30.000 Euro förderfähiger Ausgaben und nur für den Betrag oberhalb dieser Schwelle. Darunter bleibt die Grundförderung von 15 Prozent.

Wie lange ist ein iSFP gültig?

Du kannst den Bonus für Maßnahmen nutzen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden. Eine neue geförderte Beratung für dasselbe Gebäude ist erst nach vier Jahren möglich.

Brauche ich für die KfW-Förderung einen iSFP?

Nein. KfW 261 verlangt einen Energieeffizienz-Experten, keinen Sanierungsfahrplan, und bei Jung kauft Alt ist er ebenfalls keine Voraussetzung. Für die BAFA-Einzelmaßnahmen ist er nicht Pflicht, aber Voraussetzung für Bonus und verdoppelte Höchstgrenzen.

Wer darf einen iSFP erstellen?

Nur Energieberater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena in der Kategorie Wohngebäude, und nur mit der offiziellen iSFP-Druckapplikation. Berater, die selbst Eigentümer oder Mieter des Gebäudes sind, sind ausgeschlossen.

Über diese Inhalte

Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 21. Oktober 2026.

Förderbeträge und Fristen ändern sich häufig. Prüfe die Konditionen vor der Antragstellung auf den Seiten von BAFA und KfW – oder lass sie dir von einem Energieberater bestätigen.

Quellen:

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