KfW-Ergänzungskredit 358 und 359: Die Lücke nach dem Zuschuss schließen

Bis 120.000 € je Wohneinheit ergänzend zur Zuschussförderung, bei Einkommen unter 90.000 € zusätzlich zinsverbilligt. Voraussetzungen, Unterschiede und Ablauf.

Der KfW-Ergänzungskredit finanziert den Teil deiner Sanierung, den der Zuschuss nicht abdeckt – bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Voraussetzung ist eine bereits erteilte Zuschusszusage der KfW oder ein BAFA-Bescheid, der nicht älter als zwölf Monate ist. Selbstnutzer mit einem Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 € bekommen mit Programm 358 zusätzlich einen aus Bundesmitteln verbilligten Zins.

Zuschuss deckt selten alles ab

Größenordnungen bei einer typischen Sanierung eines Einfamilienhauses.

Balkendiagramm: Ergänzungskredit im Verhältnis zu den ZuschüssenErgänzungskredit 358 oder 359 je Wohneinheitbis 120.000 €Zuschuss Heizungsförderung (max. 70 % von 30.000 €)bis 21.000 €Zuschuss Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, 20 % von 60.000 €)bis 12.000 €
Der Zuschuss senkt die Rechnung, bezahlt sie aber nicht. Genau diese Lücke schließt der Ergänzungskredit – zu Konditionen, die unter dem freien Markt liegen.

Wichtig für die Reihenfolge: Der Ergänzungskredit ist kein eigenständiges Förderprogramm. Ohne Zuschusszusage gibt es ihn nicht. Die Reihenfolge ist also: erst Zuschuss beantragen und bewilligt bekommen, dann den Kredit bei der Bank.

358 oder 359: Welcher Kredit für wen

Merkmal358 (Ergänzungskredit Plus)359 (Ergänzungskredit)
Antragsberechtigtnur Privatpersonen als Eigentümerauch Vermieter, WEG, Unternehmen, Freiberufler
ObjektEinfamilienhaus oder Eigentumswohnungalle Wohngebäude
Selbstnutzungerforderlichnicht erforderlich
EinkommensgrenzeHaushaltsjahreseinkommen unter 90.000 €keine
Zinszusätzlich aus Bundesmitteln verbilligtmarktnah, ohne Zinsverbilligung
Maximale Höhe120.000 € je Wohneinheit120.000 € je Wohneinheit

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Wer knapp darüber liegt, sollte prüfen lassen, welches Jahr für den Nachweis herangezogen wird.

Was gefördert wird

Alles, wofür du zuvor einen Zuschuss bewilligt bekommen hast – also insbesondere:

  • der Heizungstausch nach der Heizungsförderung KfW 458
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit BAFA-Zuschuss, etwa Dämmung, Fenster oder Lüftung
  • Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und der individuelle Sanierungsfahrplan
  • die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, soweit im Zuschuss enthalten

Der Kredit darf bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Rechnerisch finanzierst du damit auch den Teil, der durch den Zuschuss später wieder hereinkommt – das verschafft dir Luft, bis die Auszahlung da ist. Für eine Photovoltaikanlage brauchst du übrigens keinen Zuschuss als Voraussetzung, dafür gibt es den eigenständigen Kredit KfW 270.

Zwei unterschiedlich hohe Münzstapel auf einem Holztisch

Laufzeit und Konditionen

  • Laufzeiten von 4 bis 35 Jahren
  • bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Zinsbindung über die gesamte Laufzeit oder mindestens 10 Jahre
  • Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt, bei Programm 358 zusätzlich verbilligt
  • es gilt der günstigere Zinssatz zwischen Antragseingang und Zusage

Ob sich der Ergänzungskredit gegenüber einem normalen Bankdarlehen rechnet, hängt vom Zins und deinem Einkommen ab. Wir rechnen beides gegeneinander – kostenlos.

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So gehst du vor

  1. Zuschuss beantragen. Heizungsförderung über das KfW-Zuschussportal, Einzelmaßnahmen über das BAFA. Immer vor Auftragsvergabe.
  2. Zusage abwarten. Erst mit der Zuschusszusage oder dem Zuwendungsbescheid in der Hand geht es weiter.
  3. Ergänzungskredit bei der Bank beantragen. Innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage, über einen Finanzierungspartner deiner Wahl.
  4. Maßnahme umsetzen und abrechnen. Zuschuss und Kredit laufen getrennt, kommen aber im selben Vorhaben zusammen.
Hand setzt einen letzten Holzklotz auf einen kleinen Stapel

Wann sich ein normaler Kredit mehr lohnt

Der Ergänzungskredit ist an Bedingungen geknüpft: Zuschusszusage, Nachweise, Verwendungsbindung. Wenn du nur eine kleinere Summe brauchst und schnell starten willst, kann ein Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag unterm Strich günstiger sein – schlicht weil er weniger Aufwand macht. Ab etwa 50.000 € und bei längerer Laufzeit dreht sich das Bild meist zugunsten der KfW.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der KfW-Ergänzungskredit?

Bis zu 120.000 € je Wohneinheit, und er darf bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Maßgeblich ist die Höhe der zugrunde liegenden Zuschussförderung.

Bekomme ich den Ergänzungskredit ohne Zuschuss?

Nein. Eine Zuschusszusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA ist zwingend, und beide dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwölf Monate sein.

Was bedeutet die Einkommensgrenze von 90.000 €?

Sie gilt nur für Programm 358, den zinsverbilligten Ergänzungskredit Plus. Liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darüber, bleibt Programm 359 – gleicher Betrag, aber ohne die zusätzliche Zinsverbilligung.

Kann ich den Kredit auch für eine vermietete Wohnung nutzen?

Ja, über Programm 359. Der zinsverbilligte 358er setzt dagegen Selbstnutzung voraus.

Läuft der Antrag direkt über die KfW?

Nein, über deine Bank oder einen Finanzierungsvermittler. Die KfW selbst vergibt keine Kredite an Privatpersonen.

Kann ich Ergänzungskredit und KfW 261 kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht. KfW 261 fördert die Sanierung zum Effizienzhaus mit eigenem Kredit und Tilgungszuschuss, der Ergänzungskredit gehört zur Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen. Du entscheidest dich für einen der beiden Wege.

Sind Sondertilgungen möglich?

Ja, bei KfW-Krediten in der Regel jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die Details stehen im Kreditvertrag deiner Bank.

Über diese Inhalte

Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 26. September 2026.

Quellen:

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Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

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