KfW 134: Genossenschaftsanteile mit Förderkredit und Tilgungszuschuss finanzieren

Seit Februar 2026 finanziert KfW 134 Genossenschaftsanteile mit bis zu 150.000 € und 15 % Tilgungszuschuss. Konditionen laut Merkblatt, Rechenbeispiel und Antragsweg.

Mit dem KfW-Kredit 134 „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ finanzierst du die Genossenschaftsanteile, die du für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung brauchst. Seit 3. Februar 2026 gibt es bis zu 150.000 € Kredit und einen Tilgungszuschuss von 15 %, höchstens 22.500 €. Den Antrag stellst du über eine Bank, bevor du die Anteile erwirbst.

Das Wichtigste: Die KfW hat das Programm zum 3. Februar 2026 verbessert: Der Höchstbetrag stieg von 100.000 € auf 150.000 €, der Tilgungszuschuss von 7,5 % auf 15 % (KfW-Meldung vom 2. Februar 2026). Du musst in der Genossenschaftswohnung selbst wohnen – als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz.

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KfW 134 auf einen Blick

MerkmalRegelung
FörderartKredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln plus Tilgungszuschuss
Höchstbetrag150.000 € einmalig für eine selbst genutzte Wohneinheit
Tilgungszuschuss15 % des Kreditbetrags, höchstens 22.500 €
FörderfähigKosten für den Erwerb der Genossenschaftsanteile, die zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung erforderlich sind
WerNatürliche Personen, die die Wohnung als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzen
Laufzeitenbis 10 Jahre (Endtilgung), bis 25 Jahre mit 1–3 tilgungsfreien Jahren, bis 35 Jahre mit 1–5 tilgungsfreien Jahren
Zinsbindung5 oder 10 Jahre
Auszahlung100 % des Zusagebetrags
Bereitstellungsprovision0,15 % pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage
Vorzeitige RückzahlungTeilrückzahlungen während der Zinsbindung ausgeschlossen; Gesamtrückzahlung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung
AntragVor Erwerb der Anteile bei einem Finanzierungsinstitut deiner Wahl

Quelle: KfW, Merkblatt Kredit 134 (Stand 02/2026) und KfW-Meldung vom 2. Februar 2026, abgerufen am 27. September 2026. Aktuelle Zinssätze stehen in der Konditionenübersicht auf kfw.de.

Warum Genossenschaftsanteile überhaupt finanziert werden müssen

Wer in eine Wohnungsgenossenschaft einzieht, wird Mitglied und zeichnet Geschäftsanteile. Bei vielen Bestandsgenossenschaften sind das überschaubare Beträge. Bei neu gebauten Projekten – oft von jungen Genossenschaften – verlangen die Genossenschaften dagegen häufig hohe Pflichtanteile pro Quadratmeter, weil sie damit ihr Eigenkapital für den Bau aufbringen. Solche Beträge können schnell im fünf- bis sechsstelligen Bereich liegen. Genau hier setzt KfW 134 an: Du finanzierst die Anteile per Förderkredit und zahlst danach eine Nutzungsgebühr statt Miete.

Wichtig: Du erwirbst kein Eigentum an der Wohnung, sondern Anteile an der Genossenschaft. Bei deinem Auszug bekommst du die Anteile nach den Regeln der Satzung zurückgezahlt – in der Regel erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Wenn du selbst Eigentümer werden willst, passt eher der Weg über Eigenkapital und eine klassische Baufinanzierung.

Gemeinschaftsgarten mit Hochbeeten in einer Wohnanlage

Rechenbeispiel: Was der Tilgungszuschuss bringt

Kreditbetrag für AnteileTilgungszuschuss 15 %Verbleibende Rückzahlung
40.000 €6.000 €34.000 €
80.000 €12.000 €68.000 €
150.000 € (Höchstbetrag)22.500 €127.500 €

Beispiel, gerundet. Berechnung nach Merkblatt 134 (Stand 02/2026): 15 % des Kreditbetrags, höchstens 22.500 €. Zinsen nicht berücksichtigt.

Tilgungszuschuss je Kreditbetrag

Euro, 15 % des Kredits, höchstens 22.500 €

Tilgungszuschuss je Kreditbetrag40.000 € Kredit6.000 €80.000 € Kredit12.000 €150.000 € Kredit22.500 €
Eigene Berechnung nach KfW-Merkblatt 134.

Der Zuschuss wird nicht ausgezahlt, sondern mit deinem Kredit verrechnet. Laut Merkblatt erfolgt die Gutschrift zum übernächsten Quartalsende, nachdem die KfW die „Bestätigung nach Durchführung“ geprüft und anerkannt hat.

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Antragsweg: Schritt für Schritt

  1. Anteilshöhe klären: Lass dir von der Genossenschaft schriftlich geben, welche Anteile für deine Wohnung erforderlich sind.
  2. Finanzierungspartner wählen: Den Antrag stellst du nicht direkt bei der KfW, sondern bei einer Bank, Sparkasse oder einem anderen Finanzierungsinstitut.
  3. Antrag vor dem Erwerb der Anteile stellen: Zeichne die Anteile erst, wenn der Antrag gestellt ist – am besten erst nach der Zusage.
  4. Zusage und Auszahlung: Nach der Zusage zahlt die Bank den Kredit aus; rufe ihn innerhalb von zwölf Monaten ab, um die Bereitstellungsprovision zu vermeiden.
  5. Bestätigung nach Durchführung einreichen: Erst danach wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Worauf du achten solltest

  • Genossenschaft prüfen: Satzung, Kündigungsfristen für Anteile, Nutzungsgebühr und die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft. Bei jungen Projekten auch den Baufortschritt und die Finanzierung des Gebäudes.
  • Keine Sondertilgung: Wenn du später Geld übrig hast, kannst du den Kredit während der Zinsbindung nicht teilweise zurückzahlen.
  • Wohn-Riester als Alternative oder Ergänzung: Gefördertes Altersvorsorgevermögen darf auch für den Erwerb von Pflicht-Geschäftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft eingesetzt werden (§ 92a EStG). Mehr dazu unter Wohn-Riester.
  • Regionale Programme: Einige Länder fördern Genossenschaftsanteile zusätzlich. Weitere Programme findest du in unserer Förderübersicht und im Fördermittel-Rechner.

Weiterlesen: KfW 124 · KfW 296

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Häufige Fragen

Was fördert KfW 134?

Den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, die du für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung brauchst. Gefördert werden natürliche Personen, die dort ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz haben.

Wie hoch ist der Kredit bei KfW 134?

Seit 3. Februar 2026 bis zu 150.000 € einmalig für eine selbst genutzte Wohneinheit. Vorher lag der Höchstbetrag bei 100.000 €.

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?

15 % des Kreditbetrags, höchstens 22.500 €. Er wird nach Prüfung der Bestätigung nach Durchführung mit dem Kredit verrechnet.

Wann muss ich KfW 134 beantragen?

Vor dem Erwerb der Genossenschaftsanteile, über eine Bank, Sparkasse oder ein anderes Finanzierungsinstitut deiner Wahl.

Kann ich KfW 134 vorzeitig zurückzahlen?

Teilrückzahlungen sind während der Zinsbindung ausgeschlossen. Den gesamten Betrag kannst du nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zurückzahlen.

Über diese Inhalte

Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 27. September 2026.

Quellen:

dein-hauskredit.de ist eine Informationsplattform und leitet Anfragen kostenlos an ein Netzwerk von Finanzierungsexperten weiter. Wir beraten nicht selbst. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der Banken und Förderinstitute.

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

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