Effizienzhaus 55: KfW-Förderung endet am 31.12.2026 – was Bauherren jetzt tun müssen

Die KfW-Förderstufe Effizienzhaus 55 endet am 31.12.2026. Bedingungen, Budgetstand und ein Fahrplan, damit dein Antrag rechtzeitig bei der KfW ist.

Die KfW fördert den Neubau im Standard Effizienzhaus 55 nur noch bis zum 31. Dezember 2026 – und auch nur, solange das Geld reicht. Wer eine gültige Baugenehmigung hat, aber noch nicht gebaut hat, sollte den Antrag jetzt vorbereiten. Bis zu 100.000 € zinsverbilligter Kredit je Wohneinheit sind möglich. Danach bleibt im Programm Klimafreundlicher Neubau nur noch der strengere Standard Effizienzhaus 40.

Das Wichtigste in Kürze: Antrag bis 31.12.2026 über deine Bank, vor Baubeginn, mit gültiger Baugenehmigung und einer Heizung ohne Öl und Gas. Das Budget von 800 Millionen Euro ist begrenzt: Mitte Juni 2026 waren laut Bundesbauministerium noch rund 343 Millionen Euro übrig, eine Aufstockung ist nicht geplant. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.

Was genau endet am 31. Dezember 2026?

Seit dem 16. Dezember 2025 gibt es im KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (Nummer 297 für Selbstnutzer, 298 für Vermieter und Unternehmen) die zusätzliche Förderstufe „Effizienzhaus 55“. Der Bund wollte damit den sogenannten Bauüberhang aktivieren: Bauprojekte, die schon genehmigt sind, aber wegen hoher Kosten nicht begonnen wurden. Ursprünglich war die Stufe bis Ende Juni 2026 befristet. Das Bundesbauministerium hat sie im Juni bis zum 31. Dezember 2026 verlängert – oder bis die Mittel aufgebraucht sind, je nachdem, was zuerst eintritt.

Bis Mitte Juni 2026 wurden laut Ministerium rund 33.700 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von etwa 3,2 Milliarden Euro gefördert. Vom Budget in Höhe von 800 Millionen Euro an Bundesmitteln waren damals noch rund 343 Millionen Euro frei. Neuere offizielle Zahlen zum Mittelstand lagen bei Redaktionsschluss nicht vor.

Luftwärmepumpe neben der Wand eines sanierten Hauses
Eine Wärmepumpe an der Hauswand: Für die Effizienzhaus-55-Förderung muss das Haus vollständig mit erneuerbarer Energie beheizt werden, Öl- und Gasheizungen sind ausgeschlossen.

Die Bedingungen im Überblick

PunktRegel für die Stufe Effizienzhaus 55
Kredithöchstbetragbis 100.000 € je Wohneinheit
Laufzeit und ZinsbindungLaufzeit bis 35 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre
Baugenehmigungmuss bei der Antragstellung gültig vorliegen
Baubeginnnicht vor dem 16.12.2025 und erst nach dem Antrag; das gilt auch für Bau- und Lieferverträge
Heizungausschließlich erneuerbare Energien, zum Beispiel Wärmepumpe oder erneuerbare Fernwärme – keine Öl- oder Gasheizung
FachbegleitungEnergieeffizienz-Experte aus der Liste des Bundes bestätigt die Planung
Lebenszyklusanalyse / QNGnicht erforderlich (anders als bei Effizienzhaus 40)
Tilgungszuschussfür Privatpersonen keiner – der Vorteil liegt im verbilligten Zins

Die jeweils aktuellen Zinsen veröffentlicht die KfW auf ihrer Konditionenseite. Sie werden am Tag der Zusage festgeschrieben – eine Vorhersage, wie sie sich bis Dezember entwickeln, ist nicht möglich.

Für wen lohnt sich der Endspurt?

Die Stufe ist für dich interessant, wenn du ein Haus oder eine Wohnung neu baust oder als Ersterwerber kaufst und die Planung schon so weit ist, dass eine Baugenehmigung vorliegt. Gegenüber dem Effizienzhaus 40 sind die Anforderungen an Dämmung und Gebäudehülle geringer, und die aufwendige Lebenszyklusanalyse entfällt. Das kann die Baukosten senken. Familien mit Kindern sollten trotzdem zuerst prüfen, ob KfW 300 „Wohneigentum für Familien“ passt – dort sind höhere Beträge möglich, allerdings mit Einkommensgrenze und dem Standard Effizienzhaus 40.

So schaffst du den Antrag bis Silvester

  1. Baugenehmigung prüfen: Sie muss bei Antragstellung gültig sein. Bei genehmigungsfreien Vorhaben gelten Sonderregeln – kläre das früh mit der Bank.
  2. Energieeffizienz-Experten beauftragen: Er rechnet den Standard nach und erstellt die Bestätigung zum Antrag. Plane dafür einige Wochen ein, gerade gegen Jahresende sind viele Experten ausgelastet.
  3. Finanzierung mit der Bank aufsetzen: Den KfW-Kredit beantragst du nicht direkt bei der KfW, sondern über deine Bank oder einen Finanzierungspartner. Die Bank prüft wie bei jedem Darlehen deine Bonität und die Gesamtfinanzierung.
  4. Nichts vorher unterschreiben: Bau- und Lieferverträge erst nach dem Antrag abschließen. Planungsleistungen wie Architekt oder Energieberatung zählen nicht als Baubeginn.
  5. Puffer einplanen: Der Antrag muss vor dem 31.12.2026 bei der KfW eingehen – und das Budget kann schon vorher ausgeschöpft sein. Wer erst kurz vor Weihnachten startet, riskiert, leer auszugehen.

Was gilt ab 2027?

Ob es 2027 eine Nachfolge für die Effizienzhaus-55-Stufe gibt, ist offen – angekündigt ist bisher nichts. Sicher weiter läuft nach heutigem Stand der Klimafreundliche Neubau mit Effizienzhaus 40: bis 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis 150.000 €. Daneben gibt es KfW 296 für den Neubau im Niedrigpreissegment, das ebenfalls den Standard Effizienzhaus 55 verlangt, aber zusätzliche Bedingungen hat, etwa eine Flächenregel und begrenzte Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus. Für dieselbe Wohneinheit lassen sich die Programme nicht kombinieren.

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Häufige Fragen

Bis wann muss der Antrag für Effizienzhaus 55 gestellt sein?

Der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2026 bei der KfW eingegangen sein. Ist das Budget schon vorher ausgeschöpft, endet die Förderung früher. Weil der Antrag über die Bank läuft, solltest du deutlich vorher anfangen.

Darf ich schon mit dem Bau begonnen haben?

Nein. Der Baubeginn darf nicht vor dem 16. Dezember 2025 liegen und muss nach dem Antrag erfolgen. Auch Bau- und Lieferverträge dürfen erst danach geschlossen werden. Planungsleistungen gelten nicht als Baubeginn.

Wie viel Kredit gibt es?

Bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren und zehn Jahren Zinsbindung. Einen Tilgungszuschuss erhalten Privatpersonen nicht.

Brauche ich ein QNG-Siegel?

Nein. Für die Stufe Effizienzhaus 55 sind weder eine Lebenszyklusanalyse noch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude nötig. Beides ist nur für Effizienzhaus 40 vorgeschrieben beziehungsweise für den höheren Kreditbetrag dort.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann bleibt im Klimafreundlichen Neubau nur der Standard Effizienzhaus 40. Je nach Projekt kommen KfW 296 für den Neubau im Niedrigpreissegment oder KfW 300 für Familien in Frage. Ob es eine Nachfolge für die Effizienzhaus-55-Stufe gibt, ist offen.

Über diese Inhalte

Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 3. Oktober 2026.

Quellen:

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