Vermögenswirksame Leistungen: 480 Euro vom Chef plus Zulage vom Staat

Wie VL funktionieren, wie viel Arbeitnehmersparzulage es für Bausparen und Fonds gibt, welche Einkommensgrenzen seit 2024 gelten und wie die Kombination mit der Wohnungsbauprämie klappt.

Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

Vermögenswirksame Leistungen sind Geld, das dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag einzahlt – je nach Tarif oder Arbeitsvertrag bis zu 40 Euro im Monat, also 480 Euro im Jahr. Legst du sie in einen Bausparvertrag oder direkt in die Baufinanzierung, legt der Staat 9 Prozent auf maximal 470 Euro drauf: 42,30 Euro Arbeitnehmersparzulage im Jahr. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 40.000 Euro, bei Paaren 80.000 Euro.

Oft verschenktes Geld: Viele Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, nutzen ihn aber nicht – weil kein Vertrag existiert, in den der Arbeitgeber überweisen könnte. Ohne Vertrag zahlt er das Geld in der Regel nicht aus, es verfällt einfach. Ein Blick in Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag lohnt sich deshalb jedes Mal.

Was vermögenswirksame Leistungen sind

VL sind eine freiwillige oder tariflich vereinbarte Zusatzleistung des Arbeitgebers. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht – üblich sind je nach Branche zwischen 6,65 und 40 Euro monatlich. Der Betrag wird nicht auf dein Konto überwiesen, sondern direkt in einen förderfähigen Vertrag: Bausparvertrag, Sparvertrag über Wertpapiere, Banksparplan oder die Tilgung eines Immobiliendarlehens.

Zahlt dein Arbeitgeber weniger als die geförderten Höchstbeträge, kannst du aus eigener Tasche aufstocken. Das lohnt sich, weil die Zulage nicht an der Herkunft des Geldes hängt, sondern am eingezahlten Betrag – und auch, weil eigene Einzahlungen den Weg zur Wohnungsbauprämie öffnen. Dazu weiter unten mehr.

Die Arbeitnehmersparzulage: 9 oder 20 Prozent

Der Staat fördert zwei Anlagewege unterschiedlich stark – und zwar getrennt voneinander:

Wie viel Zulage pro Jahr maximal drin ist

Arbeitnehmersparzulage nach Anlageform, Stand 2026.

Balkendiagramm der maximalen Arbeitnehmersparzulage nach AnlageformBausparen oder Darlehenstilgung: 9 % auf 470 €42,30 €Aktienfonds oder Mitarbeiterbeteiligung: 20 % auf 400 €80,00 €Beide Wege parallel mit zwei Verträgen122,30 €
Wer beides kombiniert, braucht zwei Verträge und muss die VL entsprechend aufteilen lassen. Bei 480 Euro Arbeitgeberleistung im Jahr reicht das nicht für beide Höchstbeträge – 870 Euro wären nötig, der Rest müsste aus eigenen Mitteln kommen.
Bausparen / TilgungAktienfonds / Beteiligung
Zulage9 %20 %
Geförderter Höchstbetrag470 € im Jahr400 € im Jahr
Maximale Zulage42,30 €80,00 €
Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen)40.000 € / 80.000 €40.000 € / 80.000 €
Rechtsgrundlage§ 13 Abs. 2 Nr. 2 des 5. VermBG§ 13 Abs. 2 Nr. 1 des 5. VermBG

Bei Zusammenveranlagung gelten die Höchstbeträge je Ehegatte, die geförderte Summe verdoppelt sich also auf 940 beziehungsweise 800 Euro – vorausgesetzt, beide haben eigene VL.

Einkommensgrenzen: seit 2024 deutlich höher

Hier hat sich etwas Wesentliches geändert. Bis zum Sparjahr 2023 lagen die Grenzen beim Bausparen bei 17.900 Euro für Alleinstehende – praktisch nur Auszubildende und Teilzeitkräfte kamen in die Förderung. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz gelten ab dem Sparjahr 2024 für beide Anlagewege einheitlich 40.000 Euro beziehungsweise 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Diese Werte gelten 2026 unverändert.

Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG, nicht das Brutto. Nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Kinderfreibeträgen liegen deutlich mehr Haushalte unter der Grenze, als es auf den ersten Blick wirkt. Ein Blick in den letzten Steuerbescheid klärt das in einer Minute.

Sperrfrist: sechs Jahre plus eins

VL-Verträge laufen nach einem festen Schema: sechs Jahre einzahlen, dann ein Jahr Ruhephase ohne Einzahlung – insgesamt sieben Jahre. Erst danach wird die Arbeitnehmersparzulage in einer Summe für alle Sparjahre ausgezahlt, steuer- und sozialabgabenfrei. Der Anspruch selbst entsteht jährlich mit Ablauf des Sparjahres, das Geld bekommst du aber gesammelt am Ende.

Wer die Sperrfrist verletzt – also vorzeitig kündigt und über das Guthaben verfügt –, verliert die Zulage rückwirkend. Es gibt Ausnahmen, etwa bei längerer Arbeitslosigkeit, Tod oder voller Erwerbsminderung. Und eine wichtige Ausnahme beim Bausparen: Wird das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet, ist eine vorzeitige Verfügung unschädlich. Genau das macht den Bausparvertrag für Immobilienpläne interessant. Was beim Kündigen sonst passiert, steht unter Bausparvertrag kündigen.

So kommst du an die Zulage

Die frühere „Anlage VL“ auf Papier gibt es nicht mehr. Stattdessen übermittelt dein Anbieter – Bausparkasse, Bank oder Fondsgesellschaft – bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung an das Finanzamt. Damit das funktioniert, musst du einmalig in die elektronische Datenübermittlung einwilligen; ohne diese Einwilligung gibt es keine Zulage.

  1. Einwilligung erteilen – meist ein Häkchen im Vertrag oder im Online-Postfach des Anbieters.
  2. Steuererklärung abgeben. Im Hauptvordruck gibst du an, dass die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage beantragt wird – auch dann, wenn du sonst keine Erklärung abgeben müsstest.
  3. Bescheid prüfen. Die Festsetzung erfolgt jährlich, die Auszahlung erst nach Ablauf der Sperrfrist.
  4. Frist im Blick behalten: Der Antrag ist noch vier Jahre nach Ablauf des Sparjahres möglich. Für das Sparjahr 2022 läuft die Frist also bis Ende 2026.

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Bausparen oder Fonds – was mit VL besser passt

Rein auf die Zulage geschaut gewinnt der Fondsweg: 80 Euro gegen 42,30 Euro. Für Immobilienpläne ist das aber nicht die ganze Rechnung. Der Bausparvertrag sichert dir einen Darlehenszins für die Zukunft und liefert gleichzeitig Guthaben, das die Bank als Eigenkapital anerkennt. Ein Aktienfonds kann in sieben Jahren mehr bringen – oder im falschen Moment weniger wert sein, als du eingezahlt hast.

Die Entscheidung läuft deshalb über den Zeitpunkt: Willst du in sechs bis zwölf Jahren bauen oder kaufen, passt der Bausparvertrag, weil Zinssicherheit und Zuteilungszeitpunkt planbar sind. Liegt der Immobilienwunsch weiter weg oder gar nicht vor, ist der Fondssparplan die renditestärkere Variante. Wie die Zuteilung funktioniert, steht unter Bausparvertrag Zuteilung, die Zahlen rechnest du mit dem Bausparrechner durch.

Kommt die Wohnungsbauprämie noch dazu?

Ja – aber nicht auf dieselben Euros. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent auf Einzahlungen von bis zu 700 Euro im Jahr, bei Paaren 1.400 Euro, also maximal 70 beziehungsweise 140 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 Euro und damit niedriger als bei der Arbeitnehmersparzulage, die Mindestsparleistung bei 50 Euro im Jahr, das Mindestalter bei 16 Jahren.

Nach § 1 WoPG sind Aufwendungen, für die du bereits die Arbeitnehmersparzulage erhältst, nicht prämienberechtigt. Eine Doppelförderung derselben Beträge ist also ausgeschlossen. Die Kombination funktioniert nur so: Die vom Arbeitgeber gezahlten VL laufen in die Arbeitnehmersparzulage, zusätzliche eigene Einzahlungen auf denselben Bausparvertrag in die Wohnungsbauprämie. Wer beide Grenzen ausschöpft, kommt damit auf gut 110 Euro staatliche Förderung im Jahr.

Was VL für deine Baufinanzierung bedeuten

Unterschätze nicht, was sich in sieben Jahren ansammelt: 480 Euro Arbeitgeberleistung jährlich plus Zulage ergeben rund 3.600 Euro – ohne eigenes Geld. Bei einem Paar mit zwei VL-Verträgen sind es über 7.000 Euro. Das ist kein Eigenkapital, das eine Finanzierung alleine trägt, aber es deckt einen guten Teil der Nebenkosten und verbessert den Beleihungsauslauf – und damit deinen Zinssatz.

Ein Hinweis zur dritten Verwendungsform: VL dürfen auch direkt in die Tilgung eines Immobiliendarlehens fließen. Wer schon finanziert, bekommt die 9 Prozent Zulage also auch dafür. Frag bei deiner Bank nach, ob dein Darlehen als VL-fähig gemeldet werden kann – das wird selten von selbst angeboten.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen maximal?

Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Üblich sind tariflich 6,65 bis 40 Euro monatlich, also bis zu 480 Euro im Jahr. Gefördert werden allerdings nur 470 Euro beim Bausparen und 400 Euro beim Beteiligungssparen.

Wie viel Arbeitnehmersparzulage bekomme ich?

Beim Bausparen oder bei der Darlehenstilgung 9 Prozent auf maximal 470 Euro im Jahr, also 42,30 Euro. Bei Aktienfonds oder Mitarbeiterbeteiligung 20 Prozent auf maximal 400 Euro, also 80 Euro. Beide Wege lassen sich mit zwei Verträgen parallel nutzen.

Welche Einkommensgrenze gilt?

40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Alleinstehende, 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Diese Grenzen gelten seit dem Sparjahr 2024 einheitlich für beide Anlagewege – vorher waren sie beim Bausparen mit 17.900 Euro deutlich niedriger.

Wann wird die Zulage ausgezahlt?

Erst nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist – sechs Jahre Einzahlung plus ein Jahr Ruhephase – und dann in einer Summe für alle Sparjahre. Sie ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Muss ich die Zulage beantragen?

Ja, über die Steuererklärung. Die Anlage VL auf Papier gibt es nicht mehr; der Anbieter übermittelt die Bescheinigung elektronisch bis Ende Februar. Dafür brauchst du eine einmalige Einwilligung zur Datenübermittlung. Der Antrag ist noch vier Jahre nach dem Sparjahr möglich.

Kann ich Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gleichzeitig bekommen?

Ja, aber nicht für dieselben Einzahlungen. Die VL vom Arbeitgeber laufen in die Arbeitnehmersparzulage, zusätzliche eigene Einzahlungen in die Wohnungsbauprämie. Dort gilt eine niedrigere Einkommensgrenze von 35.000 Euro.

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