Bausparvertrag für Kinder: Wann er sinnvoll ist – und wann nicht

Wohnungsbauprämie ab 16, die Unter-25-Regel, Abschlussgebühr, Folgen für BAföG – und der ehrliche Vergleich mit Festgeld und ETF.

Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

Ein Bausparvertrag für Kinder lohnt sich nicht als Geldanlage – die Guthabenzinsen liegen im Schnitt bei 0,15 Prozent, und die Abschlussgebühr frisst die ersten Einzahlungen auf. Er lohnt sich dann, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird: Dann darf das Guthaben einmalig prämienunschädlich frei verwendet werden, und das Kind hat mit Anfang zwanzig ein zinsgesichertes Darlehen und angerechnetes Eigenkapital in der Hand.

Ehrlich gerechnet: Für reines Sparen über 15 oder 18 Jahre empfehlen Verbraucherschützer breit gestreute Welt-ETFs, für kürzere Zeiträume Festgeld. Die Stiftung Warentest formuliert es deutlich: Als reine Geldanlage lohne sich Bausparen weniger denn je. Der Nutzen des Bausparvertrags liegt im festgeschriebenen Darlehenszins – also in einem konkreten Immobilienplan, nicht im Zinseszins.

Was für Kinder anders gilt

Abschließen kannst du einen Bausparvertrag für ein Kind in jedem Alter – auch für ein Neugeborenes. Zwei Dinge unterscheiden sich aber von einem Vertrag für Erwachsene: Die Wohnungsbauprämie gibt es erst ab 16 Jahren und nur auf eigene Einzahlungen des Kindes – was Eltern einzahlen, ist nicht prämienberechtigt. Und es gibt eine Sonderregel, die sonst niemand hat.

Die Unter-25-Regel: der eigentliche Grund für einen frühen Abschluss

Normalerweise gilt: Wer die Wohnungsbauprämie bekommen hat, muss das Guthaben wohnwirtschaftlich verwenden – für Kauf, Bau, Sanierung oder Entschuldung. Wer es anderweitig ausgibt, verliert die Prämie, bei bereits ausgezahlten Beträgen wird sie zurückgefordert.

§ 2 Abs. 2 WoPG macht eine Ausnahme für junge Leute: Wurde der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen, darf das Guthaben einmal im Leben frei verwendet werden, ohne die Prämie zu verlieren – frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss. Das Geld kann dann ins Auto, in die Ausbildung oder in die erste eigene Wohnungseinrichtung fließen.

Zwei Einschränkungen: Die Regel gilt nur einmal je Person – wer sie beim ersten Vertrag nutzt, hat sie bei späteren Verträgen verbraucht. Und die Förderung ist dann auf die letzten sieben Sparjahre begrenzt. Ein Vertrag, der mit 16 abgeschlossen wird, deckt diese sieben Jahre also genauso ab wie einer, der mit 6 beginnt – nur dass bei letzterem zehn Jahre ohne Prämie vorausgehen.

Daraus folgt die praktische Empfehlung: Für die Prämie bringt ein sehr früher Abschluss nichts. Sinnvoll wird der Vertrag typischerweise rund um den 15. oder 16. Geburtstag – wenn das Kind erste eigene Einkünfte hat, Ausbildungsvergütung bekommt oder vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber.

Was ein Bausparvertrag für Kinder kostet

Abschlussgebühr nach Bausparsumme

Üblich sind 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme, fällig mit den ersten Einzahlungen.

Balkendiagramm der Abschlussgebühr eines Bausparvertrags nach Bausparsumme10.000 € Bausparsumme100 – 160 €20.000 € Bausparsumme200 – 320 €30.000 € Bausparsumme300 – 480 €
Die Gebühr wird nicht auf die Laufzeit verteilt, sondern vorweg verrechnet: Die ersten Monatsbeiträge landen also nicht im Guthaben. Viele Bausparkassen gewähren jungen Sparern einen Jugendbonus von bis zu 200 Euro, der die Gebühr bis etwa 20.000 Euro Bausparsumme ausgleicht – frag danach, es steht selten im Angebot.

Der Guthabenzins in der Sparphase ist gering: Die Stiftung Warentest nennt im September 2026 einen Durchschnitt von 0,15 Prozent. Einzelne Kindertarife bieten mit Zinsbonus und Mindestlaufzeit mehr, bleiben aber unter dem, was Festgeld derzeit bringt. Wer also nur Geld parken will, ist hier an der falschen Stelle.

Wem das Geld gehört – und wer entscheiden darf

  • Der Vertrag läuft auf den Namen des Kindes. Damit gehört das Guthaben rechtlich dem Kind, nicht den Eltern.
  • Alle Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Großeltern können einen Vertrag nur mit Einverständnis der Eltern abschließen.
  • Eltern verwalten das Geld, dürfen es aber nicht für eigene Zwecke verwenden. Das gilt auch für das Vorziehen der Anschaffung, die eigentlich die Eltern bezahlen müssten.
  • Mit 18 endet der elterliche Zugriff. Das Kind entscheidet dann allein – auch gegen den ursprünglichen Plan.
  • Schenkungsteuer ist praktisch kein Thema: Eltern können jedem Kind innerhalb von zehn Jahren 400.000 Euro steuerfrei zuwenden, Großeltern den Enkeln 200.000 Euro (§ 16 ErbStG).

Nebenwirkungen bei BAföG und Bürgergeld

Das ist der Punkt, der in Verkaufsgesprächen nie zur Sprache kommt. Guthaben auf dem Namen des Kindes ist Vermögen des Kindes – mit Folgen:

Beim BAföG bleibt Vermögen bis 15.000 Euro anrechnungsfrei, wenn die Antragstellerin unter 30 Jahre alt ist, ab 30 sind es 45.000 Euro. Wer darüber liegt, bekommt entsprechend weniger oder gar keine Förderung. Beim Bürgergeld zählt das Guthaben zum Vermögen der Bedarfsgemeinschaft und wird – außerhalb der Karenzzeit und über dem Schonvermögen – angerechnet.

Bei kleinen Summen für ein Kind ist das irrelevant. Wer über Jahre mehrere zehntausend Euro auf den Namen des Kindes anspart, sollte diese Grenzen aber kennen, bevor der BAföG-Antrag gestellt wird.

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Welche Bausparsumme sinnvoll ist

Die Bausparsumme ist nicht das, was angespart wird, sondern Guthaben plus Bauspardarlehen. Zugeteilt wird in der Regel bei etwa 40 bis 50 Prozent Guthaben – als Richtwert gilt deshalb: Bausparsumme etwa doppelt so hoch wie das angestrebte Guthaben. Wer 10.000 Euro ansparen will, wählt also rund 20.000 Euro Bausparsumme.

Zur Laufzeit: Rechenbeispiele der Bausparkassen nennen für eine Bausparsumme von 10.000 Euro eine Sparphase bis zur Zuteilung von knapp sieben Jahren – unverbindlich, denn der Zuteilungstermin hängt von Sparrate, Tarif und Bewertungszahl ab und darf nicht garantiert werden. Wie das im Detail funktioniert, steht unter Bausparvertrag Zuteilung; eigene Zahlen rechnest du mit dem Bausparrechner durch.

Eine zu hohe Bausparsumme ist der häufigste Fehler: Sie treibt die Abschlussgebühr nach oben und verzögert die Zuteilung, weil länger gespart werden muss, bis der nötige Guthabenanteil erreicht ist.

Bausparen, Festgeld oder ETF?

BausparvertragFestgeldWelt-ETF
Sinnvoll bei Zeithorizont6 – 12 Jahre mit Immobilienplanunter 5 Jahrenüber 10 Jahre
RenditeØ 0,15 % Guthabenzinsmarktabhängig, planbarlangfristig höher, aber schwankend
Kosten zu Beginn1,0 – 1,6 % AbschlussgebührkeineDepot meist kostenlos, geringe Fondskosten
Staatliche FörderungWohnungsbauprämie ab 16, ArbeitnehmersparzulagekeineArbeitnehmersparzulage bei VL-Fondssparplan
Der eigentliche Vorteilfestgeschriebener Darlehenszins, anerkanntes EigenkapitalSicherheit und VerfügbarkeitWachstum über lange Zeiträume
RisikoZuteilung nicht garantiert, Gebühr vorwegKaufkraftverlust bei InflationKursschwankungen, Timing beim Verkauf

Verbraucherschützer empfehlen für das Sparen für Kinder vorrangig ETFs und Festgeld. Der Bausparvertrag ist kein Ersatz dafür, sondern ein Finanzierungsbaustein – deshalb kann beides parallel sinnvoll sein.

Wann sich der Vertrag wirklich rechnet

Drei Konstellationen sprechen klar dafür: Erstens, wenn das Kind in überschaubarer Zeit eine Immobilie plant oder zumindest will – der Darlehenszins ist dann heute festgeschrieben. Zweitens, wenn vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber hineinlaufen, denn dann gibt es 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage obendrauf. Drittens, wenn die Unter-25-Regel bewusst eingeplant wird, um sich die freie Verwendung offenzuhalten.

Dagegen spricht: Wer einfach nur Geld für das Kind beiseitelegen will, zahlt beim Bausparvertrag Gebühren für eine Option, die vielleicht nie gebraucht wird. Und wer schon selbst finanziert, bringt dieselben Euros im Zweifel besser in die eigene Sondertilgung – dort sind sie sicher drei bis vier Prozent wert. Welche Förderung euch als Familie offensteht, steht unter Baufinanzierung für junge Familien.

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Häufige Fragen

Ab welchem Alter lohnt sich ein Bausparvertrag für Kinder?

Für die Wohnungsbauprämie erst ab 16, denn gefördert werden nur eigene Einzahlungen des Kindes. Wird die Unter-25-Regel genutzt, ist die Förderung ohnehin auf die letzten sieben Sparjahre begrenzt – ein Abschluss im Kleinkindalter bringt dafür also keinen Vorteil.

Was ist die Unter-25-Regel?

Wurde der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen, darf das Guthaben einmal im Leben frei verwendet werden, ohne die Wohnungsbauprämie zu verlieren – frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss. Geregelt ist das in § 2 Abs. 2 WoPG.

Was kostet ein Bausparvertrag für ein Kind?

Die Abschlussgebühr liegt üblicherweise bei 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme, bei 20.000 Euro also 200 bis 320 Euro. Sie wird vorweg mit den ersten Einzahlungen verrechnet. Viele Bausparkassen gewähren jungen Sparern einen Jugendbonus von bis zu 200 Euro.

Wem gehört das Guthaben?

Dem Kind. Eltern verwalten es nur und dürfen es nicht für eigene Zwecke verwenden. Mit 18 Jahren entscheidet das Kind allein über das Geld – auch gegen die ursprüngliche Absicht der Eltern.

Wirkt sich das Guthaben auf BAföG aus?

Ja. Vermögen des Kindes bleibt bis 15.000 Euro anrechnungsfrei, wenn die Antragstellerin unter 30 ist. Darüber wird gekürzt. Bei größeren Summen auf den Namen des Kindes lohnt es sich, das vor dem BAföG-Antrag zu prüfen.

Bausparen oder ETF für mein Kind?

Für reines Sparen über mehr als zehn Jahre empfehlen Verbraucherschützer breit gestreute Welt-ETFs, für kürzere Zeiträume Festgeld. Der Bausparvertrag ist dann sinnvoll, wenn es um eine Immobilie in sechs bis zwölf Jahren geht – sein Vorteil ist der festgeschriebene Darlehenszins, nicht die Rendite.

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Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 21. Oktober 2026.

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