Der KfW-Kredit 270 finanziert Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und andere Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie – bis zu 100 Prozent der Kosten, mit Laufzeiten bis 30 Jahren und bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Einen Tilgungszuschuss gibt es nicht, der Vorteil liegt allein in den Konditionen. Auch Privatpersonen sind antragsberechtigt, sobald sie Strom einspeisen.
Was eine Anlage typischerweise kostet
Richtwerte für ein Einfamilienhaus. Die tatsächlichen Preise hängen stark von Dach, Region und Anbieter ab.
Warum Privatleute den Kredit bekommen: Wer Solarstrom ins Netz einspeist, gilt steuerlich als gewerblich tätig – und genau deshalb kommen Privatpersonen an diesen eigentlich gewerblichen Förderkredit. Für den Antrag brauchst du keine Gewerbeanmeldung.
Was gefördert wird
- Photovoltaikanlagen auf dem Dach, an der Fassade oder auf der Freifläche
- Batteriespeicher, auch als Nachrüstung zu einer bestehenden Anlage
- Wärmepumpen und Solarthermie
- Windkraft, Wasserkraft bis 20 MW, Biogas und Biomasse
- Wärme- und Kältenetze sowie Wärmespeicher
Gefördert werden Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme – also das komplette Paket inklusive Montage und Anschluss. Nicht gefördert wird der Kauf gebrauchter Anlagen von verbundenen Unternehmen.
Die Konditionen im Überblick
| Merkmal | Ausprägung |
|---|---|
| Maximale Kredithöhe | 150 Millionen € je Vorhaben – für Privatanlagen also keine praktische Grenze |
| Finanzierungsanteil | bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
| Laufzeit | 2 bis 30 Jahre, je nach Variante |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1 bis 5 |
| Zinsbindung | 10 Jahre oder gesamte Laufzeit |
| Tilgungszuschuss | keiner |
| Antragsweg | über Bank oder Finanzierungsvermittler, vor Vorhabenbeginn |
Stand des KfW-Merkblatts: Mai 2025. Der Zinssatz ist bonitätsabhängig und ändert sich laufend – er steht tagesaktuell auf kfw.de.

Lohnt sich KfW 270 überhaupt?
Ehrliche Antwort: nicht immer. Weil es keinen Tilgungszuschuss gibt und der Zinssatz von deiner Bonität abhängt, liegt der KfW-Kredit nicht automatisch unter einem normalen Bankangebot. Drei Konstellationen, in denen er sich trotzdem lohnt:
- Du willst die Anlage über 15 bis 20 Jahre finanzieren. So lange Laufzeiten bietet kaum ein Ratenkredit, und lange Zinsbindung gibt Planungssicherheit.
- Du brauchst tilgungsfreie Anlaufjahre. In der Startphase zahlst du nur Zinsen – praktisch, solange die Einspeisevergütung noch nicht fließt.
- Du willst dein Eigenkapital schonen, weil es für Kaufnebenkosten oder eine Sanierung gebraucht wird.
Dagegen spricht: Der Antrag läuft über eine Bank, kostet Zeit und Papier. Für 8.000 € Speichernachrüstung ist ein schlanker Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag oft der schnellere Weg. Und wer ohnehin eine Baufinanzierung aufnimmt, sollte die Anlage gleich mit einrechnen – Bauzinsen liegen in der Regel deutlich unter Ratenkreditzinsen.
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Finanzierung für PV anfragen →So läuft der Antrag
- Angebote einholen für Anlage, Speicher und Montage. Der Kreditantrag braucht eine konkrete Kostenaufstellung.
- Antrag über die Bank stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Installationsbetrieb. Wer vorher unterschreibt, verliert die Förderung.
- Zusage abwarten, dann beauftragen.
- Anlage anmelden: Marktstammdatenregister und Netzbetreiber. Ohne Anmeldung keine Einspeisevergütung.
- Abrufen und abrechnen. Die Mittel werden über deine Bank ausgezahlt.

Was du zusätzlich prüfen solltest
Die Einspeisevergütung nach dem EEG ist über 20 Jahre garantiert und sinkt regelmäßig für Neuanlagen – der genaue Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidet über deine Kalkulation. Seit 2023 entfällt für kleine Anlagen außerdem die Umsatzsteuer auf Kauf und Installation, und Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp sind einkommensteuerfrei. Beides zusammen verbessert die Rechnung deutlich – die Details gehören trotzdem zum Steuerberater und nicht in einen Ratgebertext.
Wer zusätzlich die Heizung tauscht, prüft die Heizungsförderung KfW 458. Und wenn ohnehin eine größere Sanierung ansteht, ist KfW 261 mit Tilgungszuschuss meist die stärkere Karte.
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Häufige Fragen
Können Privatpersonen KfW 270 beantragen?
Ja. Wer Strom aus der eigenen Anlage einspeist oder verkauft, gilt für dieses Programm als gewerblich tätig und ist damit antragsberechtigt. Eine Gewerbeanmeldung ist dafür nicht nötig.
Gibt es bei KfW 270 einen Zuschuss?
Nein. Es ist ein reines Kreditprogramm ohne Tilgungszuschuss. Der Vorteil liegt in Laufzeit, Zinsbindung und den tilgungsfreien Anlaufjahren – nicht in geschenktem Geld.
Wird auch ein Batteriespeicher gefördert?
Ja, sowohl zusammen mit einer neuen Anlage als auch als Nachrüstung zu einer bestehenden Photovoltaikanlage.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Er ist bonitätsabhängig und ändert sich laufend. Deshalb lohnt der direkte Vergleich mit einem normalen Bankdarlehen – bei guter Bonität liegen beide oft nah beieinander.
Kann ich die Anlage stattdessen über die Baufinanzierung mitfinanzieren?
Wenn du ohnehin kaufst oder umschuldest: meistens ja, und oft günstiger. Grundschuldbesicherte Darlehen haben deutlich niedrigere Zinsen als unbesicherte Kredite.
Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?
Ja. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – als Beginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Montagevertrags, nicht die Installation.
Lohnt sich eine PV-Anlage 2026 noch?
In den meisten Fällen ja, weil Anlagenpreise gefallen sind und der Eigenverbrauch den größten Teil des Nutzens ausmacht. Entscheidend sind Dachausrichtung, Verbrauchsprofil und die Frage, ob du den Strom selbst nutzt oder überwiegend einspeist.
Über diese Inhalte
Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 26. September 2026.
Quellen:
- KfW – Merkblatt Erneuerbare Energien Standard, Kredit 270 (PDF)
- KfW – Erneuerbare Energien Standard (270)
- Bundesnetzagentur – Marktstammdatenregister
- Verbraucherzentrale – Photovoltaik: Lohnt sich die eigene Anlage?
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Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de