Du kannst deinen Bausparvertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – das Guthaben inklusive Zinsen wird danach ausgezahlt. Die Bausparkasse darf umgekehrt erst kündigen, wenn der Vertrag seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif ist und du das Darlehen nicht abrufst (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, bestätigt durch den BGH am 21. Februar 2017). Vor einer Kündigung solltest du prüfen, ob Ruhenlassen oder eine Reduzierung der Bausparsumme nicht die bessere Lösung ist.
Aktuell: Der BGH hat das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen gekippt (Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25). So holst du dir das Geld zurück – mit Musterbrief: zum Ratgeber
Wer wann kündigen darf
Die Kündigungsrechte von Bausparer und Bausparkasse im Zeitverlauf.
Bevor du unterschreibst: Wenn du einen Altvertrag aus einer Hochzinsphase hast, ist Kündigen fast immer die schlechteste Option. Guthabenzinsen von 2, 3 oder 4 Prozent bekommst du heute nirgends risikolos. Vielleicht passt der Vertrag auch als Eigenkapital für die Baufinanzierung oder steht kurz vor der Zuteilung. Prüfe zuerst, ob du den Vertrag weiterlaufen lassen kannst – notfalls beitragsfrei.
So kündigst du selbst
- Vertragsunterlagen prüfen. In den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) stehen Frist, Form und Auszahlungsmodalitäten. Standard sind sechs Monate.
- Schriftlich kündigen. Vertragsnummer, Name, Adresse und Kündigungstermin nennen, dazu die Bankverbindung für die Auszahlung. Per Einschreiben oder über das Online-Postfach mit Zugangsnachweis.
- Bestätigung abwarten. Die Bausparkasse bestätigt den Termin und rechnet bis dahin die Zinsen ab.
- Auszahlung prüfen. Guthaben plus Zinsen abzüglich noch offener Gebühren. Die einmalige Abschlussgebühr von meist 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme bekommst du nicht zurück.

Was du bei Prämien und Zulagen beachten musst
Hier entstehen die teuersten Fehler. Staatliche Förderung ist an eine wohnwirtschaftliche Verwendung oder an Sperrfristen gebunden:
| Förderung | Bedingung | Bei vorzeitiger Kündigung |
|---|---|---|
| Wohnungsbauprämie | Verträge ab 2009 nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung | Prämie entfällt beziehungsweise wird zurückgefordert – Ausnahmen gelten bei Vertragsabschluss vor dem 25. Lebensjahr |
| Arbeitnehmersparzulage | Sperrfrist von sieben Jahren ab Vertragsbeginn | Zulage entfällt, außer bei unschädlicher Verwendung wie Heirat, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit |
| Vermögenswirksame Leistungen | laufen über den Arbeitgeber | Zahlungen enden, bereits eingezahlte Beträge bleiben dir |
| Wohn-Riester | Vertrag ist staatlich gefördert | Schädliche Verwendung löst Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen aus – vorher unbedingt prüfen |
Details zur Prämie findest du in unserem Beitrag zur Wohnungsbauprämie.
Die Alternativen zur Kündigung
- Beitragsfrei stellen: Du zahlst nicht mehr ein, der Vertrag läuft weiter und das Guthaben wird weiter verzinst. Bei Altverträgen mit guten Zinsen oft die beste Wahl.
- Bausparsumme reduzieren: Damit erreichst du die Zuteilungsreife schneller und kannst das Guthaben regulär abrufen. Achtung: Die bereits gezahlte Abschlussgebühr wird nicht anteilig erstattet.
- Bausparsumme erhöhen: Klingt paradox, verhindert aber die Kündigung durch die Bausparkasse, weil der Vertrag wieder in die Sparphase zurückfällt.
- Darlehen tatsächlich abrufen: Wenn du ohnehin modernisieren willst, sichert dir das den bei Abschluss vereinbarten Darlehenszins.
- Teilkündigung: Manche Bausparkassen lassen eine Teilauszahlung zu, wenn du nur einen Teil des Guthabens brauchst.
- Vertrag übertragen: Eine Abtretung an Ehepartner oder Kinder ist in vielen Bedingungen vorgesehen und erhält die Konditionen.
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Wenn die Bausparkasse kündigt
Seit dem BGH-Urteil vom 21. Februar 2017 ist die Rechtslage klar: Ist ein Vertrag seit zehn Jahren zuteilungsreif und das Darlehen nicht abgerufen, darf die Bausparkasse nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit sechsmonatiger Frist kündigen. Der Grund: Der Vertragszweck – ein Darlehen zu ermöglichen – ist dann entfallen.
Trotzdem lohnt sich die Prüfung. Eine Kündigung ist angreifbar, wenn die Zuteilungsreife noch nicht zehn Jahre zurückliegt, wenn die Bausparkasse den Zeitpunkt falsch berechnet hat oder wenn du in der Zwischenzeit die Bausparsumme erhöht und damit die Sparphase fortgesetzt hast. Im Zweifel hilft die Verbraucherzentrale oder ein auf Bankrecht spezialisierter Anwalt weiter.
| Situation | Deine Möglichkeit |
|---|---|
| Vertrag ist seit über 10 Jahren zuteilungsreif | Kündigung ist in der Regel wirksam – Guthaben plus Zinsen werden ausgezahlt |
| Zuteilungsreife liegt weniger als 10 Jahre zurück | Kündigung widersprechen und Berechnung anfordern |
| Bausparsumme wurde zwischenzeitlich erhöht | Vertrag kann erneut in der Sparphase sein – Kündigung prüfen lassen |
| Vollständig angespartes Guthaben | Kündigung ist zulässig, weil kein Darlehensanspruch mehr entstehen kann |
Lass dir bei einer Kündigung immer den genauen Zuteilungszeitpunkt schriftlich bestätigen.
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Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt für meinen Bausparvertrag?
In der Regel sechs Monate zum Monatsende. Die genaue Regelung steht in den Allgemeinen Bausparbedingungen deines Vertrags. Eine Begründung musst du nicht angeben. Was du dabei an Wohnungsbauprämie verlieren kannst, solltest du vorher nachrechnen.
Bekomme ich die Abschlussgebühr zurück, wenn ich kündige?
Nein. Die Abschlussgebühr von meist 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme ist verbraucht. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufst – dann ist sie vollständig zu erstatten.
Verliere ich die Wohnungsbauprämie, wenn ich kündige?
Bei Verträgen ab 2009 ja, sofern du das Geld nicht wohnwirtschaftlich verwendest. Eine wichtige Ausnahme: Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen hat, darf die Prämie einmalig auch frei verwenden – allerdings nur nach einer siebenjährigen Bindung.
Darf die Bausparkasse meinen gut verzinsten Altvertrag einfach kündigen?
Nur unter der genannten Bedingung: mindestens zehn Jahre Zuteilungsreife ohne Darlehensabruf. Läuft dein Vertrag noch in der Sparphase oder ist die Zuteilungsreife jünger, ist eine Kündigung unwirksam. Prüfe das Datum genau, bevor du die Auszahlung akzeptierst.
Was ist besser: kündigen oder ruhen lassen?
Bei Altverträgen mit Guthabenzinsen über einem Prozent fast immer ruhen lassen. Bei neueren Verträgen mit minimaler Verzinsung und laufenden Kontogebühren kann die Kündigung sinnvoll sein – rechne aber gegen, was du mit dem Geld sonst machst.
Wie lange dauert die Auszahlung nach der Kündigung?
Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist erfolgt die Auszahlung üblicherweise innerhalb weniger Werktage auf dein angegebenes Konto.
Kann ich einen Bausparvertrag verkaufen?
Ein klassischer Verkauf ist unüblich, eine Abtretung oder Übertragung innerhalb der Familie aber in vielen Bedingungen vorgesehen. Das ist besonders bei alten, hoch verzinsten Verträgen attraktiv, weil die Konditionen erhalten bleiben.
Über diese Inhalte
Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 24. September 2026.
Quellen:
- § 489 BGB – Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
- BaFin – Wann darf eine Bausparkasse einen Bausparvertrag kündigen?
- Verbraucherzentrale – Kündigung gut verzinster Bausparverträge
- Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)
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Zuletzt aktualisiert am 24. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de