Wer in Niedersachsen baut oder ein Haus kauft, sollte die Förderung der NBank kennen: ein Darlehen, für das 20 Jahre lang keine Zinsen anfallen. Dazu gibt es für Familien 10.000 € Zuschuss je Kind. Ob du Anspruch hast, hängt vor allem vom Haushaltseinkommen ab – und vom richtigen Zeitpunkt für den Antrag.
Das Wichtigste in Kürze: 0 % Zinsen in den ersten 20 Jahren, bis 180.000 € Darlehen plus Zuschläge je Kind, für Neubau und Kauf zur Selbstnutzung in Niedersachsen. Dazu kommen 0,5 % Verwaltungskosten pro Jahr. Antrag bei der Wohnraumförderstelle, bei größeren Vorhaben vor dem Kaufvertrag. Stand der Konditionen: 01.07.2026.
Was ist die NBank?
Die NBank ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen. Neben Programmen für Unternehmen fördert sie auch privates Wohneigentum. Das Förderdarlehen ersetzt keine Bankfinanzierung, sondern ergänzt sie: Es übernimmt einen Teil der Summe zu sehr günstigen Bedingungen.
Das macht die Förderung vor allem für Familien mit mittlerem Einkommen interessant, die sonst nur knapp eine Finanzierung bekommen würden. Je größer der zinsfreie Anteil, desto niedriger die Gesamtrate.

Die Konditionen im Überblick
| Punkt | Regel (NBank, Stand 01.07.2026) |
|---|---|
| Zins | 0 % in Jahr 1 bis 20, ab Jahr 21 marktüblich |
| Tilgung | 2 % pro Jahr |
| Verwaltungskosten | 0,5 % pro Jahr auf die Restschuld |
| Bearbeitungsentgelt | einmalig 1 % des Darlehens (0,75 % des Zuschusses) |
| Höchstbetrag Gruppe A | bis 90 % der Gesamtkosten, max. 180.000 € |
| Höchstbetrag Gruppe B/C | bis 90 % der Gesamtkosten, max. 140.000 € |
| Zuschlag je Kind | +10.000 € (A) bzw. +7.500 € (B/C) Darlehen |
| Zuschuss je Kind | 10.000 €, nur zusammen mit dem Darlehen |
| Eigenkapital | 10 %, mit 2+ Kindern 7,5 % (max. 5 % Eigenleistung) |
| Selbstnutzung | 20 Jahre |
Die Zuschläge gelten auch für jeden Menschen mit Behinderung im Haushalt. Jede Person zählt nur einmal. Die Grenze von 90 % der Gesamtkosten darf durch Zuschläge nicht überschritten werden.
Einkommensgrenzen: Gruppe A, B oder C
Die NBank richtet sich nach dem Gesamteinkommen des Haushalts. Gruppe A liegt innerhalb der Grenze nach § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes. Gruppe B darf diese Grenze um bis zu 40 % überschreiten, Gruppe C um bis zu 60 % – Gruppe C gilt aber nur in bestimmten Gebieten.
Die genauen Euro-Werte hängen von der Haushaltsgröße ab und werden von der Wohnraumförderstelle verbindlich berechnet. Zusätzlich muss nach Abzug der Rate genug zum Leben bleiben: 675 € für den Antragsteller, 600 € für jede weitere Person und 475 € je Kind im Monat.
Welche Immobilien gefördert werden
Gefördert werden Neubau, Erstbezug und der Kauf von vorhandenem Wohnraum, wenn du selbst einziehst. Ausgeschlossen sind Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen und offensichtlich zu große Objekte. Als angemessen gelten bei einem Eigenheim zum Beispiel 110 m² für drei und 130 m² für vier Personen, bei einer Eigentumswohnung 90 m² für drei und 105 m² für vier Personen.
So läuft der Antrag
- Einkommen prüfen: Kläre früh, ob du in Gruppe A, B oder C fällst.
- Eigenkapital zusammenstellen: 10 % der Gesamtkosten, mit zwei oder mehr Kindern 7,5 %.
- Noch nicht unterschreiben: Ab 100.000 € förderfähigen Kosten darf der Kauf- oder Werkvertrag erst nach dem Antrag kommen.
- Antrag stellen: bei der Wohnraumförderstelle deines Landkreises oder deiner Stadt.
- Restfinanzierung planen: Bankdarlehen und gegebenenfalls KfW so wählen, dass alles zusammenpasst.
Rechenbeispiel
Ein vereinfachtes Beispiel ohne Gewähr: Eine Familie mit zwei Kindern in Gruppe A kauft ein Haus mit 300.000 € Gesamtkosten. Möglich wären bis zu 200.000 € NBank-Darlehen (180.000 € plus zweimal 10.000 €) und 20.000 € Zuschuss. Für das Förderdarlehen fallen anfangs rund 333 € Tilgung und rund 83 € Verwaltungskosten im Monat an. Der Rest läuft über die Bank.
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Häufige Fragen
Ist das NBank-Darlehen zinsfrei?
Ja, in den ersten 20 Jahren liegt der Zins bei 0 %. Kostenlos ist es trotzdem nicht ganz: Es fallen 0,5 % Verwaltungskosten pro Jahr auf die Restschuld und einmalig 1 % Bearbeitungsentgelt an. Ab Jahr 21 gilt ein marktüblicher Zins.
Wer kann die NBank-Förderung bekommen?
Haushalte in Niedersachsen, die selbst einziehen und deren Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Familien mit Kindern und Haushalte mit Menschen mit Behinderung bekommen Zuschläge. Wer schon einmal Landesförderung fürs Eigentum erhalten hat, ist ausgeschlossen.
Gilt die Förderung auch für den Kauf einer Bestandsimmobilie?
Ja. Neben dem Neubau wird auch der Erwerb von vorhandenem Wohnraum zur Selbstnutzung gefördert. Häuser mit mehr als zwei Wohnungen sind ausgeschlossen.
Wo beantrage ich das Darlehen?
Bei der Wohnraumförderstelle deines Landkreises oder deiner Stadt. Die Formulare stehen im Downloadcenter der NBank.
Darf ich vor dem Antrag den Kaufvertrag unterschreiben?
Bei förderfähigen Kosten ab 100.000 € nicht. Als Beginn des Vorhabens zählt bereits der Kauf-, Liefer- oder Werkvertrag. Der Grundstückskauf und die Planung zählen nicht als Beginn.
Kann ich NBank und KfW kombinieren?
In vielen Fällen ja. Das NBank-Darlehen steht nachrangig im Grundbuch. Den Rest finanzierst du über ein Bankdarlehen, eventuell ergänzt um KfW-Kredite. Welche Mischung passt, hängt von deinem Vorhaben ab.
Über diese Inhalte
Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 8. Oktober 2026.
Quellen:
- NBank – Produktinformation Schaffung bzw. Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (Stand 01.07.2026)
Keine Förderzusage – maßgeblich sind die Bedingungen der NBank und die Prüfung der Wohnraumförderstelle zum Zeitpunkt des Antrags.
