KfW 300: Wohneigentum für Familien

Zuletzt aktualisiert am 14. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

Mit KfW 300 „Wohneigentum für Familien“ erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder Ersterwerb eines klimafreundlichen Effizienzhauses 40. Je nach Kinderzahl und Nachhaltigkeitssiegel sind 170.000 bis 270.000 Euro möglich. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen, für jedes weitere Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro.

Was ist das Programm „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300)?

Die KfW 300 – häufig auch „Wohneigentum für Familien“ genannt – ist eines der zentralen Förderprogramme für Familien, die ein neu gebautes oder neu erworbenes Effizienzhaus finanzieren möchten. Anders als „Jung kauft Alt“ richtet sich dieses Programm nicht an Bestandsimmobilien mit Sanierungsbedarf, sondern an Neubauten oder den Ersterwerb einer neu fertiggestellten Immobilie, die bereits einen hohen energetischen Standard erfüllt. Ziel ist es, Familien mit Kindern den Zugang zu besonders klimafreundlichem Wohneigentum durch einen zinsgünstigen Kredit zu erleichtern.

Kurz erklärt: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind können beim Neubau oder Ersterwerb eines Effizienzhaus 40 einen zinsgünstigen KfW-Kredit erhalten – je nach Kinderzahl und Standard zwischen 170.000 und 270.000 Euro, gekoppelt an eine Einkommensgrenze.

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Voraussetzung ist zunächst, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt der antragstellenden Personen lebt und die Immobilie zur Selbstnutzung erworben oder gebaut wird. Zusätzlich gilt eine Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 Euro. Maßgeblich ist in der Regel das Einkommen der beiden vorangegangenen Kalenderjahre vor der Antragstellung, weshalb sich eine frühzeitige Prüfung der eigenen Einkommenssituation lohnt.

Der energetische Standard: Effizienzhaus 40

Gefördert werden ausschließlich Neubauten oder Ersterwerbe, die den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen – das bedeutet, das Gebäude darf nur 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren Referenzgebäudes nach den gesetzlichen Mindestanforderungen benötigen. Zusätzlich darf keine fossile Heizung – also keine Öl- oder Gasheizung – verbaut werden; stattdessen kommen in der Regel Wärmepumpen, Fernwärme aus erneuerbaren Quellen oder vergleichbare klimafreundliche Heizsysteme zum Einsatz. Wird zusätzlich das strengere Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht, erhöht sich der maximale Kreditbetrag weiter.

Wie hoch fällt der Kredit aus?

Die maximale Kredithöhe richtet sich nach der Anzahl der Kinder im Haushalt und danach, ob zusätzlich das QNG-Siegel erreicht wird. Je nach Konstellation bewegt sich der förderfähige Kreditbetrag zwischen rund 170.000 und 270.000 Euro. Mit steigender Kinderzahl erhöht sich der maximale Betrag, ebenso durch das QNG-Siegel. Der Kredit wird zu einem gegenüber dem freien Kapitalmarkt deutlich vergünstigten Zinssatz vergeben, der sich am jeweils aktuellen Förderzins der KfW orientiert und sich von Zeit zu Zeit ändern kann.

Neubau oder Ersterwerb: Was genau wird gefördert?

Gefördert wird sowohl der klassische Neubau eines Effizienzhaus 40 auf eigenem Grundstück als auch der Ersterwerb einer neu fertiggestellten Immobilie, die diesen Standard bereits bei der Fertigstellung erfüllt – etwa beim Kauf vom Bauträger. Entscheidend ist, dass es sich um die erste Nutzung nach Fertigstellung handelt; ein Gebrauchtimmobilienkauf fällt nicht unter dieses Programm, selbst wenn die Immobilie energetisch bereits einem hohen Standard entspricht. Für diesen Fall kommen andere KfW-Programme wie „Jung kauft Alt“ oder das Wohneigentumsprogramm ohne Familienbindung infrage.

Familie mit Kindern und Neubaupläne? Ein Finanzierungsexperte prüft kostenlos, ob KfW 300 für dich infrage kommt.

Kostenlos anfragen →

Der Ablauf: Antragstellung vor Baubeginn oder Kaufvertrag

Wie bei den meisten KfW-Förderprogrammen muss der Antrag über die finanzierende Bank gestellt werden, bevor der Bauauftrag erteilt beziehungsweise der Kaufvertrag unterschrieben wird. Ein nachträglicher Antrag ist grundsätzlich nicht möglich. In der Praxis empfiehlt es sich daher, das Thema Förderung von Anfang an gemeinsam mit der Bank und gegebenenfalls dem Bauträger zu planen, damit keine Fristen versäumt werden und der Bauablauf nicht durch die Antragstellung verzögert wird.

Nachweis des Energiestandards

Die Einhaltung des Effizienzhaus-40-Standards muss durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten bestätigt werden, sowohl in der Planungsphase als auch nach Fertigstellung des Gebäudes. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für die Auszahlung des Kredits und wird üblicherweise über die Bank an die KfW übermittelt. Die Kosten für den Energieeffizienz-Experten können unter Umständen selbst wieder anteilig gefördert werden – dies sollte im Einzelfall mit dem Experten oder der Bank geklärt werden.

Lohnt sich der höhere Standard finanziell?

Ein Effizienzhaus 40 zu bauen oder zu erwerben ist in der Regel teurer als ein Gebäude, das nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt – bessere Dämmung, hochwertigere Fenster und eine leistungsfähige Wärmepumpe kosten zunächst mehr als Standardlösungen. Die entscheidende Frage ist deshalb, ob sich diese Mehrkosten über die Kombination aus zinsgünstigem KfW-Kredit und dauerhaft niedrigeren Energiekosten amortisieren. In vielen Fällen lohnt sich die Investition mittel- bis langfristig, insbesondere da Energiepreise tendenziell eher steigen als fallen und ein besonders effizientes Gebäude beim späteren Wiederverkauf regelmäßig einen höheren Wert erzielt als ein Gebäude mit lediglich durchschnittlichem Energiestandard.

Wichtig ist dabei, nicht nur die Kreditsumme, sondern auch den tatsächlichen Zinsvorteil gegenüber einem klassischen Marktdarlehen in die Rechnung einzubeziehen. Je nach Zinsniveau am freien Kapitalmarkt kann dieser Vorteil über die gesamte Kreditlaufzeit einen spürbaren vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Betrag ausmachen – eine grobe Vergleichsrechnung mit und ohne Förderung lohnt sich daher schon in der frühen Planungsphase, am besten gemeinsam mit der finanzierenden Bank.

Das QNG-Siegel: Zusätzliche Förderung für nachhaltiges Bauen

Wer zusätzlich zum Effizienzhaus-40-Standard das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht, kann von einem höheren maximalen Kreditbetrag profitieren. Das QNG-Siegel bewertet ein Gebäude nicht nur nach Energieeffizienz, sondern auch nach Kriterien wie Ressourcenschonung, Schadstoffarmut der verwendeten Materialien und Lebenszykluskosten. Die Zertifizierung ist mit zusätzlichem Planungs- und Nachweisaufwand verbunden und in der Regel nur sinnvoll, wenn ohnehin schon eine hochwertige, nachhaltige Bauweise angestrebt wird. Ob sich der zusätzliche Aufwand für das QNG-Siegel im Einzelfall lohnt, hängt stark vom Bauvorhaben und den ohnehin geplanten Materialien ab und sollte frühzeitig mit dem Energieeffizienz-Experten besprochen werden.

KfW 300 mit anderen Finanzierungsbausteinen kombinieren

Der KfW-300-Kredit deckt in den seltensten Fällen die kompletten Baukosten oder den vollständigen Kaufpreis ab und wird daher in der Regel mit einem klassischen Bankdarlehen sowie eigenem Kapital kombiniert. Ein bestehender Bausparvertrag kann dabei als zusätzlicher Eigenkapitalbaustein dienen – mehr dazu liest du in unserem Beitrag zum Bausparvertrag als Eigenkapital. Einen Überblick über weitere Förderprogramme, etwa für die Heizungstechnik oder energetische Einzelmaßnahmen, findest du auf unserer Seite zur Förderung für deine Baufinanzierung.

Typische Fehler bei der Beantragung

  • Der Bauauftrag oder Kaufvertrag wird unterschrieben, bevor der Förderantrag bewilligt ist – damit erlischt der Förderanspruch in der Regel unwiderruflich.
  • Die Einkommensgrenze wird falsch berechnet, etwa weil aktuelle statt der maßgeblichen vorangegangenen Einkommensjahre zugrunde gelegt werden.
  • Der geplante Energiestandard wird zu optimistisch angesetzt und am Ende nicht nachweislich erreicht, was die Auszahlung des Kredits gefährden kann.
  • Die Wahl der Heiztechnik wird zu spät geklärt, obwohl eine fossile Heizung die gesamte Förderfähigkeit ausschließt.

Für wen sich die KfW 300 besonders lohnt

Besonders attraktiv ist das Programm für Familien, die ohnehin einen Neubau planen oder eine neu erstellte Immobilie vom Bauträger erwerben möchten und bereit sind, in einen besonders hohen energetischen Standard zu investieren. Da die Anforderungen an das Effizienzhaus 40 über den gesetzlichen Mindeststandards liegen, lohnt sich ein früher Vergleich der Mehrkosten für den höheren Energiestandard mit der Höhe der möglichen Förderung und den langfristig niedrigeren Energiekosten.

Ob deine Familie die Voraussetzungen erfüllt und welche weiteren Programme passen, prüfst du mit dem Fördermittelrechner. Worauf Familien bei der Finanzierung zusätzlich achten sollten, erklären wir unter Baufinanzierung für junge Familien. Wer statt eines Neubaus ein älteres Haus kaufen möchte, sollte Jung kauft Alt prüfen.

KfW 300 in deine Finanzierung einbauen

Ein Experte aus unserem Netzwerk prüft deinen Anspruch und kombiniert das Förderdarlehen mit einer passenden Bankfinanzierung.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Vergleich passender Banken und Förderprogramme
  • Persönliche Rückmeldung statt Standardangebot

Jetzt kostenlos anfragen

Keine Kosten, keine Verpflichtung – du entscheidest selbst, ob du ein Angebot annimmst.

Häufige Fragen

Gilt die KfW 300 auch für Eigentumswohnungen?

Ja, sofern es sich um eine neu gebaute oder neu erworbene Eigentumswohnung handelt, die zur Selbstnutzung bestimmt ist und den Effizienzhaus-40-Standard erfüllt. Die übrigen Voraussetzungen wie Einkommensgrenze und Kind im Haushalt gelten gleichermaßen.

Kann ich KfW 300 und „Jung kauft Alt“ gleichzeitig nutzen?

Nein, die beiden Programme schließen sich gegenseitig aus, da sie unterschiedliche Zielobjekte fördern: KfW 300 richtet sich an Neubauten und Ersterwerb, „Jung kauft Alt“ an sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien. Welches Programm infrage kommt, hängt davon ab, welche Art von Immobilie du erwirbst.

Was passiert, wenn der Effizienzhaus-40-Standard am Ende nicht erreicht wird?

Wird der zugesagte Energiestandard nachweislich nicht erreicht, kann die KfW die Förderung ganz oder teilweise zurückfordern beziehungsweise die Zinsvergünstigung nachträglich aberkennen. Deshalb ist eine sorgfältige Planung mit einem Energieeffizienz-Experten von Anfang an wichtig.

Wie wird das Einkommen für die Einkommensgrenze berechnet?

Maßgeblich ist in der Regel das zu versteuernde Haushaltseinkommen der beiden dem Antrag vorangegangenen Kalenderjahre. Die genaue Berechnung und die erforderlichen Nachweise klärst du am besten direkt mit deiner finanzierenden Bank im Rahmen der Antragstellung.

Kann ich die Förderung auch nutzen, wenn ich bereits eine Immobilie besitze?

Das Programm richtet sich in erster Linie an den Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum für die eigene Familie. Ob ein bereits vorhandener Immobilienbesitz die Förderfähigkeit beeinflusst, sollte im Einzelfall mit deiner Bank geklärt werden.

Ändern sich die Förderbeträge und Zinssätze häufig?

Ja, die KfW passt Förderkonditionen wie Zinssätze und teils auch Höchstbeträge in unregelmäßigen Abständen an die Marktlage an. Die in diesem Beitrag genannten Werte spiegeln den Stand September 2026 wider – für die aktuell gültigen Konditionen lohnt sich stets ein Blick auf die offiziellen KfW-Seiten oder eine Nachfrage bei deiner finanzierenden Bank.

Was zählt als „minderjähriges Kind im Haushalt“ bei der KfW 300?

Maßgeblich ist in der Regel, dass mindestens ein eigenes Kind unter 18 Jahren im Haushalt der antragstellenden Person lebt beziehungsweise für das Kindergeld bezogen wird. Auch Pflege- und Adoptivkinder können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden – die genauen Nachweisanforderungen klärst du am besten direkt mit deiner Bank im Rahmen der Antragstellung.

Über diese Inhalte

Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 14. September 2026.

Quellen:

dein-hauskredit.de ist eine unabhängige Informationsplattform und vermittelt Anfragen kostenlos an ein Netzwerk von Finanzierungsexperten. Wir beraten nicht selbst. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der Banken und Förderinstitute.

SSL-Zertifikat