Wohnungsbauprämie beim Bausparen

Zuletzt aktualisiert am 14. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss für Bausparer: 10 Prozent auf Einzahlungen von bis zu 700 Euro im Jahr, bei Paaren bis zu 1.400 Euro – also bis zu 70 bzw. 140 Euro Prämie. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 35.000 Euro (Paare 70.000 Euro). Ausgezahlt wird die Prämie bei wohnwirtschaftlicher Verwendung oder nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für alle, die in einen Bausparvertrag einzahlen. Der Staat legt jedes Jahr einen Zuschuss zu deinem Sparbeitrag obendrauf – vorausgesetzt, du bleibst unter bestimmten Einkommensgrenzen und verwendest das Guthaben später für wohnwirtschaftliche Zwecke, etwa den Kauf, Bau oder die Modernisierung einer selbst genutzten Immobilie. Anders als viele denken, ist die Prämie kein Nischenprogramm nur für Geringverdiener: Die Einkommensgrenzen liegen hoch genug, dass ein großer Teil der Bausparer grundsätzlich Anspruch hat.

Kurz erklärt: Der Staat bezuschusst deine Bausparraten mit 10 Prozent, maximal 70 Euro pro Jahr für Alleinstehende beziehungsweise 140 Euro für Verheiratete. Voraussetzung sind ein zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 70.000 Euro (Verheiratete) sowie eine Mindestbindung des Vertrags von sieben Jahren.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Der Staat fördert deine Einzahlungen in den Bausparvertrag mit 10 Prozent der sogenannten prämienbegünstigten Aufwendungen. Begünstigt sind dabei jährlich bis zu 700 Euro bei Alleinstehenden und bis zu 1.400 Euro bei zusammenveranlagten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern. Daraus ergibt sich eine maximale jährliche Prämie von 70 Euro für Einzelpersonen und 140 Euro für Paare. Zahlst du weniger ein, fällt auch die Prämie entsprechend geringer aus – sie wird nicht pauschal gewährt, sondern richtet sich exakt nach deinem tatsächlichen Sparbeitrag.

Wichtig zu wissen: Die Wohnungsbauprämie wird dir nicht jedes Jahr direkt ausgezahlt. Stattdessen sammelt sie sich auf deinem Bausparvertrag an und wird erst ausgezahlt, wenn du über das Guthaben verfügst – also in der Regel bei Zuteilung des Vertrags und wohnwirtschaftlicher Verwendung der Bausparsumme.

Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?

Anspruch auf die Wohnungsbauprämie hat grundsätzlich jeder, der einen prämienbegünstigten Bausparvertrag bespart und die Einkommensgrenzen einhält. Diese liegen bei einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 35.000 Euro für Alleinstehende und höchstens 70.000 Euro für zusammenveranlagte Paare. Entscheidend ist dabei nicht dein Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid – also der Betrag nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und weiteren steuerlich absetzbaren Posten. In der Praxis liegt das zu versteuernde Einkommen häufig deutlich unter dem Bruttogehalt, sodass mehr Menschen förderberechtigt sind, als sie zunächst annehmen.

Auch Auszubildende, Studierende mit eigenem Bausparvertrag und Berufseinsteiger profitieren häufig von der Prämie, da ihr zu versteuerndes Einkommen in dieser Lebensphase meist ohnehin unter den Grenzwerten liegt. Wer die Einkommensgrenze in einem Jahr überschreitet, verliert den Anspruch nur für dieses eine Jahr – in Jahren mit geringerem Einkommen kann die Prämie wieder beantragt werden.

Wie beantragst du die Wohnungsbauprämie?

Den Antrag stellst du nicht direkt beim Finanzamt, sondern über deine Bausparkasse. Die meisten Bausparkassen bieten dafür ein einfaches Formular an, das du einmalig ausfüllst und das anschließend jährlich automatisch geprüft wird. Benötigt werden in der Regel deine Steuer-Identifikationsnummer sowie – je nach Bausparkasse – eine Einwilligung, dass die Kasse dein zu versteuerndes Einkommen automatisch beim Finanzamt abfragen darf. Damit entfällt die früher übliche jährliche Vorlage des Steuerbescheids.

Hast du den Antrag in der Vergangenheit versäumt, ist das meist kein Problem: Die Wohnungsbauprämie kann rückwirkend für bis zu zwei Jahre beantragt werden. Es lohnt sich also, auch für bereits abgelaufene Sparjahre zu prüfen, ob ein Anspruch bestand und nachträglich geltend gemacht werden kann.

Die Sperrfrist: sieben Jahre Bindung

Damit du die Wohnungsbauprämie tatsächlich behalten darfst, muss dein Bausparvertrag eine Mindestbindungsfrist von sieben Jahren einhalten. Verfügst du vor Ablauf dieser sieben Jahre über das Guthaben, ohne es wohnwirtschaftlich zu verwenden, musst du die bereits erhaltenen Prämien zurückzahlen. Diese Frist beginnt mit dem Jahr des ersten Vertragsabschlusses beziehungsweise der ersten prämienbegünstigten Einzahlung.

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wird das Bausparguthaben vor Ablauf der sieben Jahre zwar vorzeitig ausgezahlt, aber unmittelbar für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet – etwa für den Kauf, Bau oder die Modernisierung deiner selbst genutzten Immobilie –, musst du die Prämie nicht zurückzahlen. Wer seinen Bausparvertrag also gezielt zur Immobilienfinanzierung einsetzt, muss die Sperrfrist in der Praxis meist gar nicht abwarten.

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Wohnwirtschaftliche Verwendung: Was zählt dazu?

Als wohnwirtschaftlich gilt die Verwendung des Bausparguthabens dann, wenn sie dem Erwerb, Bau, der Entschuldung oder der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum dient. Dazu zählen unter anderem der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses zur Eigennutzung, der Neubau, größere Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der eigenen Immobilie sowie die Ablösung von Krediten, die ursprünglich für solche Zwecke aufgenommen wurden. Nicht wohnwirtschaftlich – und damit prämienschädlich – ist dagegen etwa die Verwendung für ein Auto, eine Kapitalanlage ohne Eigennutzung oder allgemeine Konsumausgaben.

Wohnungsbauprämie für neu abgeschlossene und bestehende Verträge

Ein häufiges Missverständnis ist, die Wohnungsbauprämie gelte nur für neu abgeschlossene Bausparverträge. Tatsächlich kannst du sie für jeden prämienbegünstigten Bausparvertrag beantragen – unabhängig davon, ob er gerade erst abgeschlossen wurde oder schon seit mehreren Jahren läuft. Entscheidend ist allein, dass die jährlichen Einzahlungen prämienbegünstigt sind und du die Einkommensgrenze in dem jeweiligen Jahr einhältst. Wer seinen Bausparvertrag also schon länger bespart, aber die Prämie bislang nie beantragt hat, kann dies in aller Regel nachholen – zumindest für die zurückliegenden zwei Jahre rückwirkend, und ab sofort für alle künftigen Sparjahre.

Auch bei einem Wechsel der Bausparkasse oder einer Vertragsumwandlung bleibt der grundsätzliche Anspruch in der Regel bestehen, sofern die neuen Einzahlungen weiterhin prämienbegünstigt erfolgen. Im Zweifel lohnt sich hier ein kurzer Blick in die Vertragsunterlagen oder eine Nachfrage bei der Bausparkasse, insbesondere wenn der Vertrag im Rahmen einer größeren Umstrukturierung deiner Finanzen übernommen oder angepasst wurde.

Wohnungsbauprämie mit anderen Förderungen kombinieren

Die Wohnungsbauprämie schließt andere Förderungen nicht grundsätzlich aus. Wird der Bausparvertrag im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers bespart, kann parallel auch die Arbeitnehmersparzulage infrage kommen, sofern die dafür geltenden – meist niedrigeren – Einkommensgrenzen eingehalten werden. Beide Förderungen haben eigene Voraussetzungen und werden unabhängig voneinander geprüft, sodass sich ein Blick auf beide Programme lohnt, bevor du deine vermögenswirksamen Leistungen anlegst.

Auch eine Kombination mit anderen Eigenkapitalquellen für deine Baufinanzierung ist problemlos möglich. Mehr dazu, wie sich ein Bausparvertrag insgesamt als Eigenkapital einsetzen lässt, findest du in unserem Beitrag zum Bausparvertrag als Eigenkapital.

Typische Fehler rund um die Wohnungsbauprämie

  • Den Antrag gar nicht erst stellen, obwohl das Einkommen unter der Grenze liegt – viele verschenken die Prämie schlicht aus Unwissenheit.
  • Das Bruttoeinkommen statt des zu versteuernden Einkommens als Maßstab nehmen und dadurch fälschlich annehmen, man liege über der Grenze.
  • Das Guthaben vor Ablauf der Sperrfrist für einen nicht wohnwirtschaftlichen Zweck verwenden, ohne die Rückzahlungspflicht zu bedenken.
  • Vergangene, versäumte Antragsjahre nicht rückwirkend nachholen, obwohl das bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich ist.
  • Bei schwankendem Einkommen die jährliche Prüfung vernachlässigen – in einkommensschwächeren Jahren besteht möglicherweise erneut Anspruch.

Lohnt sich die Wohnungsbauprämie trotz des überschaubaren Betrags?

70 oder 140 Euro pro Jahr klingen zunächst nicht nach viel. Über die gesamte Ansparphase eines Bausparvertrags von sieben oder mehr Jahren summiert sich die Förderung jedoch spürbar – bei einem Paar, das durchgehend die maximale Prämie erhält, können so leicht über 1.000 Euro zusammenkommen, die es ohne jeden zusätzlichen Aufwand obendrauf gibt. Da die Prämie zudem steuerfrei ist und keinen Einfluss auf andere Sozialleistungen hat, handelt es sich um eine der unkompliziertesten staatlichen Förderungen im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau. Der einzige Aufwand besteht im einmaligen Ausfüllen des Antragsformulars bei der Bausparkasse.

Ob du neben der Wohnungsbauprämie weitere Förderungen nutzen kannst – etwa Wohn-Riester oder KfW-Programme –, zeigt dir der Fördermittelrechner. Die Wirkung deiner Sparrate berechnest du mit dem Bausparrechner.

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Häufige Fragen

Muss ich die Wohnungsbauprämie jedes Jahr neu beantragen?

In der Regel reicht ein einmaliger Antrag mit Einwilligung zur automatisierten Einkommensprüfung bei deiner Bausparkasse. Danach wird der Anspruch jährlich automatisch geprüft und die Prämie bei Erfüllung der Voraussetzungen gutgeschrieben.

Was zählt als zu versteuerndes Einkommen für die Einkommensgrenze?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Einkommensteuerbescheid – also dein Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weiteren absetzbaren Posten, nicht dein Bruttogehalt.

Was passiert, wenn ich die Sperrfrist nicht einhalte?

Verfügst du vor Ablauf der sieben Jahre über das Guthaben, ohne es wohnwirtschaftlich zu verwenden, musst du die bereits erhaltene Wohnungsbauprämie zurückzahlen. Bei unmittelbarer wohnwirtschaftlicher Verwendung entfällt diese Pflicht.

Kann ich die Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen?

Ja, das ist für bis zu zwei zurückliegende Jahre möglich. Es lohnt sich daher, auch bereits vergangene Sparjahre auf einen möglichen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zu prüfen.

Bekomme ich die Prämie jedes Jahr ausgezahlt?

Nein. Die Prämie wird jährlich deinem Bausparguthaben gutgeschrieben, aber erst bei Verfügung über den Vertrag – also meist bei Zuteilung und wohnwirtschaftlicher Verwendung – tatsächlich ausgezahlt.

Kann ich Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig erhalten?

Grundsätzlich ja, sofern jeweils die eigenen Voraussetzungen beider Förderungen erfüllt sind. Sie werden unabhängig voneinander geprüft und schließen sich nicht gegenseitig aus.

Verliere ich den Anspruch dauerhaft, wenn ich einmal über der Einkommensgrenze liege?

Nein. Die Prüfung erfolgt jährlich. Überschreitest du die Grenze in einem Jahr, entfällt die Prämie nur für dieses eine Jahr – in Jahren mit geringerem Einkommen kannst du wieder profitieren.

Über diese Inhalte

Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 14. September 2026.

Quellen:

dein-hauskredit.de ist eine unabhängige Informationsplattform und vermittelt Anfragen kostenlos an ein Netzwerk von Finanzierungsexperten. Wir beraten nicht selbst. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der Banken und Förderinstitute.

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