BAFA-Förderung 2026: Zuschuss für Einzelmaßnahmen

Zuletzt aktualisiert am 15. September 2026 · Redaktion dein-hauskredit.de

Neue Fenster, eine gedämmte Fassade oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: Wer eine Bestandsimmobilie energetisch verbessert, kann dafür Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Die Förderung läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dabei neue Regeln, die vor allem kleinere Sanierungen betreffen.

Das Wichtigste in Kürze: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik gibt es 15 Prozent Zuschuss. Ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird seit 21. Juli 2026 nur noch auf den Teil der förderfähigen Kosten gewährt, der 30.000 Euro übersteigt. Der Antrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Was ist die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen?

Die BEG Einzelmaßnahmen sind ein Zuschussprogramm des Bundes für energetische Verbesserungen an bestehenden Gebäuden. Anders als ein Kredit muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden: Nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung der Nachweise überweist das BAFA einen festen Prozentsatz der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind unter anderem private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

Die Förderung für den Heizungstausch läuft seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern als Zuschuss über die KfW. Alle Details dazu findest du auf unserer Seite zur Heizungsförderung KfW 458. Für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus stehen zudem KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss zur Verfügung, die wir auf unserer Förderungsseite vorstellen.

Welche Maßnahmen gefördert werden

BereichBeispieleFördersatz
GebäudehülleDämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz15 %
Anlagentechnik (außer Heizung)Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, digitale Systeme zur Energieoptimierung15 %
HeizungsoptimierungMaßnahmen zur Effizienzverbesserung bestehender Heizungen, z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Dämmung von Rohrleitungen15 % (Emissionsminderung bei Biomasseheizungen: 50 %)
Fachplanung und BaubegleitungPlanung und Überwachung durch einen Energieeffizienz-Experten50 %, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 5.000 € förderfähige Kosten
iSFP-Bonuszusätzlich bei Umsetzung einer Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan+5 Prozentpunkte, nur auf förderfähige Kosten über 30.000 €

Stand: September 2026 (Konditionen seit 21. Juli 2026). Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern – maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien des BAFA.

Die Änderungen seit dem 21. Juli 2026

Bis Juli 2026 erhielten Eigentümer mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) auf alle förderfähigen Kosten 20 statt 15 Prozent Zuschuss. Seit dem 21. Juli 2026 wird der Bonus nur noch auf den Betrag gewährt, der das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro übersteigt. Kleinere Maßnahmen erhalten damit nur noch den Grundfördersatz von 15 Prozent.

Ein Beispiel: Bei 40.000 Euro förderfähigen Kosten für Fenster und Fassadendämmung gibt es 15 Prozent auf die gesamte Summe (6.000 Euro) und zusätzlich 5 Prozent auf die 10.000 Euro oberhalb der Schwelle (500 Euro). Der Zuschuss beträgt also 6.500 Euro statt früher 8.000 Euro. Neu ist außerdem eine Staffelung der Höchstgrenzen bei Mehrfamilienhäusern.

Förderfähige Höchstkosten

Wohneinheitohne iSFPmit iSFP
1. Wohneinheit30.000 €60.000 €
2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 €je 30.000 €
ab 7. Wohneinheitje 8.000 €je 15.000 €

Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr, Stand September 2026. Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag liegt bei 300 € brutto.

Für ein Einfamilienhaus bedeutet das: Ohne Sanierungsfahrplan sind höchstens 30.000 Euro im Jahr förderfähig, der maximale Zuschuss liegt bei 4.500 Euro. Mit iSFP steigt die Grenze auf 60.000 Euro, der Zuschuss auf bis zu 10.500 Euro. Größere Sanierungen lassen sich über mehrere Jahre verteilen, um die Höchstgrenzen mehrfach zu nutzen.

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So läuft die Antragstellung ab

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ist ein Experte aus der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste Pflicht. Er erstellt die technische Projektbeschreibung.
  2. Angebote einholen und Vertrag schließen: Ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf vor dem Antrag geschlossen werden, wenn er eine Bedingung enthält, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.
  3. Antrag beim BAFA stellen: Der Antrag wird online gestellt – zwingend vor Beginn der Arbeiten.
  4. Maßnahme umsetzen: Nach Eingang des Zuwendungsbescheids können die Arbeiten beginnen, innerhalb des Bewilligungszeitraums.
  5. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss werden Rechnungen und die Bestätigung des Experten eingereicht, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan noch?

Der iSFP ist eine vom Energieberater erstellte Schritt-für-Schritt-Planung für das gesamte Gebäude. Die Energieberatung selbst wird mit 50 Prozent bezuschusst, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 650 Euro, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 850 Euro. Auch nach der Neuregelung lohnt sich der Fahrplan vor allem bei größeren Vorhaben: Er verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten, bringt den Bonus oberhalb von 30.000 Euro und sorgt dafür, dass Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge umgesetzt werden. Bei einem Immobilienkauf hilft er zudem, Sanierungskosten vor der Finanzierungsentscheidung realistisch einzuschätzen.

BAFA-Zuschuss und Finanzierung kombinieren

Der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Die Kosten musst du also vorfinanzieren – aus Eigenkapital, über einen Modernisierungskredit oder als Baustein deiner Baufinanzierung beim Kauf einer Bestandsimmobilie. Wer ein älteres Haus mit Sanierungspflicht erwirbt, sollte außerdem das Programm Jung kauft Alt prüfen. Wichtig: Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Die Alternative zur BAFA-Förderung ist die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen bei selbst genutztem Wohneigentum – beides zugleich für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Typische Fehler bei der BAFA-Förderung

  • Die Arbeiten beginnen, bevor der Antrag gestellt wurde – dann ist die Förderung verloren.
  • Ein Handwerkervertrag wird ohne Bedingung zur Förderzusage unterschrieben.
  • Der Energieeffizienz-Experte wird zu spät eingebunden, obwohl er die technischen Anforderungen bestätigen muss.
  • Der Zuschuss wird fest in die Finanzierung eingeplant, ohne die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung zu berücksichtigen.

Welche technischen Anforderungen gelten?

Gefördert werden nur Maßnahmen, die bestimmte Mindestwerte erreichen. Bei Dämmung und Fenstern sind das maximale Wärmedurchgangskoeffizienten, sogenannte U-Werte, die deutlich strenger sind als die gesetzlichen Mindestanforderungen. Lüftungsanlagen müssen eine Wärmerückgewinnung mit hohem Wirkungsgrad besitzen. Der Energieeffizienz-Experte prüft vor Antragstellung, ob die geplanten Produkte die Anforderungen erfüllen, und bestätigt nach Abschluss die fachgerechte Umsetzung. Weil die Werte bauteilabhängig sind, sollten Angebote von Handwerkern immer ausdrücklich auf die BEG-Anforderungen Bezug nehmen.

Beispielrechnung: Fenster und Dachdämmung

KostenpositionBetrag
Neue Fenster (förderfähig)22.000 €
Dämmung oberste Geschossdecke (förderfähig)8.000 €
Fachplanung und Baubegleitung3.000 €
Förderfähige Kosten Maßnahmen gesamt30.000 €
Zuschuss 15 % auf Maßnahmen4.500 €
Zuschuss 50 % auf Fachplanung/Baubegleitung1.500 €
Zuschuss gesamt6.000 €

Vereinfachtes Beispiel ohne iSFP-Bonus, da die förderfähigen Kosten die Schwelle von 30.000 € nicht übersteigen.

Das Beispiel zeigt: Auch nach der Neuregelung bleibt ein spürbarer Zuschuss, und die Förderung der Fachplanung macht die Einbindung eines Experten deutlich günstiger. Den verbleibenden Eigenanteil kannst du über Rücklagen, einen Modernisierungskredit oder bei größeren Vorhaben über eine grundbuchlich besicherte Finanzierung abdecken. Welche Förderungen darüber hinaus passen, zeigt der Fördermittelrechner.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die BAFA-Förderung 2026?

Für Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und zur Heizungsoptimierung gibt es 15 Prozent Zuschuss. Mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte auf den Teil der Kosten über 30.000 Euro hinzu. Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent gefördert.

Wird der Heizungstausch noch vom BAFA gefördert?

Nein, der Zuschuss für neue Heizungen wird seit 2024 über die KfW beantragt. Beim BAFA verbleiben unter anderem Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungen.

Kann ich den Antrag nach Beginn der Arbeiten stellen?

Nein. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn, ein unbedingt unterschriebener Handwerkervertrag dagegen schon.

Brauche ich einen Energieberater?

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik ist ein Energieeffizienz-Experte aus der offiziellen Liste vorgeschrieben. Seine Kosten werden über die Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls gefördert.

Gilt die Förderung auch für vermietete Immobilien?

Ja, auch Eigentümer vermieteter Wohngebäude können die BEG Einzelmaßnahmen nutzen. Die Höchstgrenzen richten sich nach der Zahl der Wohneinheiten.

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Du musst dich zwischen dem Zuschuss und der steuerlichen Förderung für energetische Maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum entscheiden. Unterschiedliche Maßnahmen können aber unterschiedlich gefördert werden.

Über diese Inhalte

Erstellt und geprüft von der Redaktion dein-hauskredit.de nach unseren redaktionellen Auswahlkriterien. Stand: 15. September 2026.

Quellen:

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