Riester-Förderung muss nicht in einen Rentenvertrag fließen. Wohn-Riester erlaubt, staatliche Zulagen und Steuervorteile direkt für die eigene Immobilie einzusetzen – als Bausparvertrag, Darlehenstilgung oder KfW-Kombination.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
- Grundzulage: 175 € pro Jahr pro Person
- Kinderzulage: 300 € pro Kind (185 € für vor 2008 geborene Kinder)
- Steuerlicher Sonderausgabenabzug bis 2.100 €/Jahr
- Gilt nur für selbst genutzte Immobilien in Deutschland
Wie Wohn-Riester funktioniert
Beim klassischen Riester wird staatlich gefördertes Kapital angespart und im Rentenalter ausgezahlt. Beim Wohn-Riester gilt dasselbe Prinzip – nur dass das geförderte Kapital stattdessen in eine selbstgenutzte Immobilie fließt:
Ansparphase in einem geförderten Bausparvertrag, dann Tilgung mit günstigen Bausparkonditionen. Zulagen fließen in den Bausparvertrag.
Zulagen werden direkt zur Tilgung eines zertifizierten Baudarlehens eingesetzt. Weniger Eigenkapital nötig, schnellere Entschuldung.
Bestehendes Riester-Kapital (mind. 3.000 €) kann für den Erwerb einer Immobilie entnommen werden – entweder komplett oder teilweise (mind. 3.000 €).
Welche Förderung ist möglich?
| Zulage / Abzug | Betrag | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundzulage (Person 1) | 175 €/Jahr | Mindestbeitrag (4 % des Vorjahreseinkommens) |
| Grundzulage (Partner) | 175 €/Jahr | Eigener Vertrag + Mindestbeitrag 60 €/Jahr |
| Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 €/Jahr | Je kindergeldberechtigtem Kind |
| Kinderzulage (vor 2008 geboren) | 185 €/Jahr | Je kindergeldberechtigtem Kind |
| Sonderausgabenabzug | bis 2.100 €/Jahr | Über Steuererklärung (Günstigerprüfung) |
Beispiel Familie mit 2 Kindern (ab 2008): 175 + 175 + 300 + 300 = 950 € Zulage pro Jahr. Über 20 Jahre: 19.000 € staatliche Förderung.
Das Wohnförderkonto – der nachgelagerte Steuernachteil
Wohn-Riester ist nicht gratis. Der Staat bucht auf einem fiktiven “Wohnförderkonto” alle entnommenen Beträge und Zulagen – und verzinst sie fiktiv mit 2 % pro Jahr. Im Rentenalter wird dieses Konto versteuert: entweder als Einmalzahlung (mit 30 % Rabatt) oder als laufende Rente.
Wer in der Rente wenig Steuern zahlt (z. B. unter dem Grundfreibetrag liegt), profitiert trotzdem netto. Wer in der Rente hohe Einkünfte hat, kann schlechter dastehen. Immer individuell durchrechnen lassen.
Häufige Fragen zu Wohn-Riester
Besonders für Familien mit Kindern, da die Kinderzulagen den Vorteil erheblich steigern. Auch für Niedrigverdiener, die in der Rente kaum Steuern zahlen. Für Gutverdiener mit hohem Renten-Einkommen kann das Wohnförderkonto nachteilig sein.
Ja – aus einem bestehenden Riester-Rentenvertrag können mindestens 3.000 € (oder der gesamte Betrag) für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden. Bedingung: Restschuld muss mindestens so hoch wie der Entnahmebetrag sein.
Bei Verkauf müssen die Zulagen zurückgezahlt oder die Immobilie durch eine gleichwertige selbstgenutzte Immobilie ersetzt werden. Es gibt Übergangsfristen. Im Alter ist das Wohnförderkonto definitiv zu versteuern.
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Jetzt kostenlos anfragenWohn-Riester: So funktioniert es konkret
Beim Wohn-Riester gibt es zwei Modelle:
Modell 1 – Riester-Darlehen: Ein Riester-zertifizierter Kredit, für den du Tilgungszahlungen leistest. Diese Tilgungen werden als “Eigenleistung” gewertet und staatlich gefördert (Zulagen + Steuervorteil). Die Zulagen werden direkt auf das Darlehen angerechnet und reduzieren die Schulden.
Modell 2 – Wohn-Riester-Sparvertrag (BSV): Du sparst in einen Bausparvertrag mit Riester-Zertifizierung. Zulagen fließen ins Guthaben. Beim Kauf wird das Guthaben als Eigenkapital eingesetzt.
Zulagen im Detail 2026
| Zulage | Betrag / Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | Mindestbeitrag 4 % des Vorjahres-Brutto (max. 2.100 €/Jahr) |
| Kinderzulage (Kinder ab 2008) | 300 €/Kind | Kindergeldberechtigung, pro Kind |
| Berufseinsteiger-Bonus | 200 € (einmalig) | Unter 25 Jahre bei Vertragsabschluss |
| Familie mit 2 Kindern (gesamt) | 775 €/Jahr | 175 € + 2 × 300 € |
Der Wohnförderbetrag und die nachgelagerte Besteuerung
Wohn-Riester hat einen Nachteil, den man kennen muss: Die geförderten Beiträge (Eigenbeiträge + Zulagen) werden im “Wohnförderkonto” verbucht und im Alter nachversteuert. Der Staat legt alle geförderten Beiträge in ein virtuelles Konto, das jährlich mit 2 % verzinst wird. Dieses Konto-Endguthaben wird ab Renteneintritt auf Rente umgerechnet und voll versteuert.
Das klingt schlimm, ist es aber oft nicht: Wer im Rentenalter niedrige Einkünfte hat (unter ca. 17.000 € / Jahr), zahlt kaum oder keine Steuern darauf. Außerdem kann man die Steuer einmalig bei Renteneintritt zahlen (mit 30 % Rabatt) oder auf 20 Jahre verteilen. Für Familien mit vielen Zulagen und niedrigem Rentensteuer-Satz ist Wohn-Riester trotzdem ein sehr attraktives Instrument. Ein Experte aus dem Netzwerk berechnet die persönliche Gesamtrendite von Wohn-Riester für deine Situation.
Wohn-Riester für Familien: Der Zahlenvergleich
Für Familien mit Kindern ist Wohn-Riester besonders attraktiv, weil die Kinderzulagen erheblich sind. Rechenbeispiel: Familie mit 2 Kindern (beide nach 2008 geboren), Eigenbeitrag 2.100 € / Jahr (Pflichtbeitrag für volle Zulage bei mittlerem Einkommen). Staatliche Zulagen: 175 € Grundzulage + 600 € Kinderzulagen = 775 € / Jahr. Steuerersparnis (bei Steuersatz 30 %): (2.100 € – 775 €) × 30 % = 397 € / Jahr (da Zulagen bereits abgezogen werden). Gesamtvorteil: 775 € + 397 € = 1.172 € / Jahr. Über 15 Jahre: 17.580 € staatliche Unterstützung für 31.500 € eigene Einzahlungen. Effektive Eigenkapital-Rendite durch Förderung: ca. 37 % der Einzahlungen kommen als staatlicher Bonus zurück.
Riester-Vertrag auf Wohneigentum umwidmen
Wer bereits einen klassischen Riester-Rentenvertrag hat (Fondssparplan, Rentenversicherung), kann diesen für den Immobilienkauf einsetzen: Per “Entnahme” kann das gesamte Guthaben für selbst genutztes Wohneigentum entnommen werden – förderschädlich (alle Zulagen müssen zurückgezahlt werden) oder förderneutral (wenn auf Wohn-Riester-Vertrag übertragen). Die Übertragung auf einen Wohn-Riester-Darlehensvertrag ist förderneutral – das Guthaben wird auf die Tilgung angerechnet, Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Wer bestehende Riester-Verträge hat und kaufen möchte, sollte das prüfen.
Der Wohnförderkonto: Das steckt dahinter
Beim Wohn-Riester wird ein “Wohnförderkonto” geführt – ein fiktives Konto, das angibt, wie viel geförderte Beträge du für dein Wohneigentum verwendet hast. Dieses Konto wird jährlich mit 2 % verzinst (fiktive Rendite) und am Ende (Rentenbeginn) als steuerpflichtiges Einkommen behandelt. Das klingt kompliziert – ist aber das Wesen der “nachgelagerten Besteuerung” bei Riester. Du zahlst die Steuer erst im Rentenalter, wenn dein persönlicher Steuersatz typisch deutlich niedriger ist als während der Berufstätigkeit. Rechenbeispiel: Wohnförderkonto bei Rentenbeginn: 80.000 €. Jährliche Steuerpflicht: 80.000 € / 17 Restjahre = 4.706 € / Jahr. Bei 20 % Steuersatz im Alter: 941 € Steuer / Jahr. Über 17 Jahre: 16.000 € Gesamtsteuer für 80.000 € gefördertes Kapital – ein fairer Deal.
Vorzeitige Tilgung und Wohn-Riester: Das musst du beachten
Wenn du das Wohn-Riester-Darlehen vorzeitig tilgst (Sondertilgung oder Gesamtablösung), ändert sich nichts an der steuerlichen Behandlung – das Wohnförderkonto läuft weiter, eigenständig vom Kredit. Du kannst das Riester-Darlehen jederzeit ablösen, ohne steuerliche Nachteile. Die Förderungen sind damit “verdient” und bleiben erhalten. Einzige Ausnahme: Wenn du die Immobilie verkaufst und das Geld nicht innerhalb von 1 Jahr in neues Wohneigentum oder einen anderen Riester-Vertrag reinvestierst, wird das Wohnförderkonto sofort voll versteuert und die Zulagen zurückgefordert.
Tipp für Ostfriesland: Wohn-Riester lohnt sich besonders bei moderatem Kaufpreis und langem Horizont. Wer in Ostfriesland für 200.000–280.000 € kauft und Riester-Zulagen über 20–25 Jahre akkumuliert, bekommt einen erheblichen Teil seiner Tilgung staatlich mitfinanziert. Besonders attraktiv für Familien mit Kindern – die Kinderzulagen von je 300 € pro Jahr summieren sich zu einem bedeutsamen Förderbetrag.
Wohn-Riester und Scheidung: Was passiert?
Im Falle einer Scheidung wird das Wohnförderkonto im Versorgungsausgleich behandelt. Das Riester-Guthaben kann auf zwei getrennte Verträge aufgeteilt werden. Wenn einer der Partner die Immobilie übernimmt, übernimmt er auch das Wohnförderkonto und die damit verbundene spätere Steuerpflicht. Wenn die Immobilie verkauft wird: Das Wohnförderkonto wird sofort steuerpflichtig, falls nicht innerhalb von einem Jahr in neue selbst genutzte Immobilie reinvestiert wird. Diese Regeln klingen komplex – sind es auch. Im Trennungsfall sollte unbedingt ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Wohn-Riester: Für wen lohnt es sich besonders?
Wohn-Riester lohnt sich am meisten für: Verheiratete Paare mit Kindern (maximale Zulagen), Alleinverdiener mit einem Kind (hohe Zulage im Verhältnis zum Pflichtbeitrag), Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen (höherer Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug), Personen, die langfristig in der Immobilie leben möchten (kein Schädlichkeitsproblem). Weniger geeignet für: Personen mit sehr hohem Einkommen (Steuervorteil ist begrenzt auf 2.100 €), Personen, die die Immobilie vor Renteneintritt verkaufen könnten (Schädlichkeitsproblem), Selbstständige ohne Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung (können nicht förderungsberechtigt sein). Ein Experte aus dem Netzwerk prüft konkret, ob Wohn-Riester für deinen Haushalt sinnvoll ist – und in welcher Höhe die Förderung ausfällt.
Wohn-Riester ist eines der unterschätztesten Förderprogramme Deutschlands. Wer es richtig nutzt, bekommt einen erheblichen Teil seiner Tilgung staatlich subventioniert – über Jahrzehnte. Prüfe jetzt, ob Wohn-Riester für deinen Haushalt sinnvoll ist. Ein Experte aus dem Netzwerk berechnet die konkreten Zahlen für deine Situation kostenlos und unverbindlich.
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Offizielle Quellen: Verbraucherzentrale – Bauen & Wohnen | Bundesregierung – Wohnen & Förderung
