Letztes Update: Mai 2026
Wer heute neu baut oder einen frisch fertiggestellten Neubau kauft, kommt an den KfW-Programmen 297 und 298 kaum vorbei. Zinsen ab 0,6 % effektiv – in einem Markt, in dem normale Baufinanzierungen zwischen 3,5 % und 4,5 % kosten. Das ist kein kleiner Unterschied, das ist je nach Kreditsumme eine Ersparnis von mehreren Zehntausend Euro.
Hier erfährst du, wer die Förderung bekommt, was das Gebäude erfüllen muss und worauf du beim Antrag achten musst.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 💶 Zinsen ab 0,6 %: Deutlich unter dem Marktniveau von 3,5–4,5 % (Stand März 2026)
- 🏠 KfW 297 = Eigennutzung, KfW 298 = Vermietung / Investoren
- 💰 Bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit – mit QNG-Siegel
- ⚡ Mindestens Effizienzhaus 55: EH40 bringt bessere Konditionen – kleinere Zahl = höhere Anforderung = mehr Förderung
- ⚠️ Antrag vor Baubeginn: Wer erst danach fragt, bekommt keine Förderung
- 🚫 Kombination mit KfW 300 nicht möglich
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Je niedriger die Effizienzhaus-Zahl, desto höher die Anforderung – und desto besser die KfW-Förderung.
Was sind KfW 297 und 298?
Beide Programme fördern klimafreundliche Neubauten mit zinsgünstigen Krediten – der Unterschied liegt ausschließlich in der Nutzung des Gebäudes.
KfW 297 – Neubau zur Eigennutzung
Du baust selbst oder kaufst einen Neubau und wohnst darin. KfW 297 ist ausschließlich für Selbstnutzer gedacht. Privatpersonen, die ihr Eigenheim klimafreundlich errichten oder innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung erstmals kaufen, beantragen dieses Programm.
KfW 298 – Kauf oder Vermietung durch Investoren
Du kaufst einen klimafreundlichen Neubau, um ihn zu vermieten, oder du bist Investor, Wohnungsbaugenossenschaft oder Unternehmen. KfW 298 deckt alle Fälle ab, in denen das Gebäude nicht selbst bewohnt wird. Konditionen und Kreditbetrag sind identisch mit KfW 297.
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Hinweis zum Erstkauf Als Erstkauf gilt der Kauf eines Gebäudes innerhalb von maximal einem Jahr nach Fertigstellung. Wer später kauft, kann KfW 298 nicht mehr nutzen – dann greift nur noch eine normale Baufinanzierung oder ein Sanierungskredit. |
Technische Voraussetzungen
Wichtig zu verstehen: Bei Effizienzhausklassen gilt – je kleiner die Zahl, desto strenger die Anforderung und desto besser die Förderung. EH40 ist also anspruchsvoller als EH55, nicht umgekehrt.
Effizienzhaus 55 – die Mindestvoraussetzung
Das Gebäude darf höchstens 55 % des Primärenergiebedarfs eines vergleichbaren Referenzgebäudes verbrauchen. Das ist die unterste Förderstufe – wer diesen Standard nicht erreicht, bekommt keine KfW-Förderung. Fossile Energieträger für die Wärmeversorgung sind in beiden Stufen komplett ausgeschlossen.
Effizienzhaus 40 – höhere Anforderung, bessere Konditionen
Wer den strengeren EH-40-Standard erfüllt, bekommt niedrigere Zinsen und einen höheren maximalen Kreditbetrag. Das Gebäude darf dabei nur 40 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes verbrauchen. Mit moderner Bauweise, Wärmepumpe und guter Dämmung ist das heute gut erreichbar – und lohnt sich finanziell deutlich.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Wer zusätzlich zum EH-40-Standard das QNG-Siegel nachweist, erhält die höchste Förderstufe: bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit statt 100.000 €. Das Siegel wird von zertifizierten Stellen vergeben und prüft ökologische, soziokulturelle und ökonomische Anforderungen an das Gebäude.
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Wichtiger Hinweis Für alle Anträge ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten Pflicht. Ohne dieses Dokument ist keine Antragstellung möglich. Plane mindestens 4–6 Wochen für Beauftragung und Erstellung ein – das beeinflusst direkt deinen Baustart. |
Konditionen und Kredithöhe
| Merkmal | Effizienzhaus 55 | Effizienzhaus 40 | EH 40 + QNG-Siegel |
|---|---|---|---|
| Max. Kreditbetrag | 100.000 € / WE | 100.000 € / WE | 150.000 € / WE |
| Zinssatz ab (effektiv) | 1,00 % p.a. | 0,60 % p.a. | 0,60 % p.a. |
| Vergleichszins Markt | 3,5–4,5 % p.a. | 3,5–4,5 % p.a. | 3,5–4,5 % p.a. |
| Anforderung | Mindeststandard | Höherer Standard | Höchste Stufe |
| Kombination mit KfW 300 | nicht möglich | nicht möglich | nicht möglich |
Stand: März 2026. Zinssätze ändern sich regelmäßig – aktuelle Werte direkt bei der KfW prüfen.
Rechenbeispiel: Was du wirklich sparst
Kreditbetrag 100.000 €, Effizienzhaus 40, Zinsbindung 10 Jahre – so sieht der Unterschied konkret aus:
| Position | KfW 297 (0,6 %) | Marktkredit (4,0 %) |
|---|---|---|
| Darlehensbetrag | 100.000 € | 100.000 € |
| Zinssatz effektiv | 0,60 % | 4,00 % |
| Monatliche Rate (ca.) | 858 € | 1.012 € |
| Zinszahlungen 10 Jahre | ca. 2.900 € | ca. 21.500 € |
| Ersparnis über 10 Jahre | ca. 18.600 € | |
Dieses Rechenbeispiel dient der Veranschaulichung. Die tatsächliche Rate hängt von Tilgungssatz, Laufzeit und den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen KfW-Konditionen ab. Jede Finanzierung ist individuell.

KfW-Anträge laufen immer über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner – nie direkt bei der KfW.
So läuft der Antrag ab
Schritt 1: Energieeffizienz-Experten beauftragen
Ohne einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten geht nichts. Er erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) – das Pflichtdokument für die KfW. Plane 4–6 Wochen ein und beauftrage ihn frühzeitig, idealerweise parallel zur Bauplanung. Der Experte muss auf der dena-Expertenliste gelistet sein.
Schritt 2: Antrag vor Baubeginn stellen
Der Antrag muss gestellt sein, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst oder mit dem Bau beginnst. Seit März 2024 gilt das ohne Ausnahme. Wer diesen Punkt verpasst, verliert die Förderung vollständig – eine nachträgliche Antragstellung ist ausgeschlossen.
Schritt 3: Antrag über Hausbank oder Finanzierungsvermittler
KfW-Kredite werden nicht direkt bei der KfW beantragt. Du gehst zur Bank oder einem Finanzierungsvermittler, der den Antrag für dich einreicht. Nach der KfW-Zusage läuft der Kredit über die Bank wie ein normales Darlehen – mit eigener Kontonummer.
Schritt 4: Bestätigung nach Fertigstellung einreichen
Nach Abschluss des Baus oder Kaufs stellt dein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. Damit wird gegenüber der KfW nachgewiesen, dass alle energetischen Anforderungen tatsächlich eingehalten wurden.
Für wen lohnt es sich – für wen nicht
Sinnvoll für diese Gruppen
- Bauherren, die ohnehin nach modernem Energiestandard planen
- Käufer, die einen Neubau innerhalb des ersten Jahres nach Fertigstellung erwerben
- Investoren und Vermieter klimafreundlicher Wohneinheiten (KfW 298)
- Wer den KfW-Kredit als Ergänzung zur normalen Baufinanzierung einsetzen möchte
- Mehrfamilienhausbau – die Fördergrenze gilt pro Wohneinheit, nicht pro Gebäude
Wann es nicht passt
- Bestandsimmobilien – KfW 297/298 gilt ausschließlich für Neubau und Erstkauf
- Gebäude, die EH40 nicht erreichen können
- Wer gleichzeitig KfW 300 nutzen möchte – diese Kombination ist ausdrücklich ausgeschlossen
- Käufer, die mehr als ein Jahr nach Fertigstellung kaufen
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Hinweis zur Budgetplanung KfW 297/298 finanziert bis zur Kreditobergrenze – liegt dein Bauvorhaben darüber, brauchst du eine zusätzliche Finanzierung über deine Bank. Beide Kredite laufen parallel und müssen von Anfang an aufeinander abgestimmt sein. |
Häufige Fragen zu KfW 297 und 298
Was ist der Unterschied zwischen KfW 297 und KfW 298?
KfW 297 gilt für Selbstnutzer, die ihr Eigenheim selbst bewohnen. KfW 298 richtet sich an Vermieter, Investoren und Wohnungsbaugenossenschaften. Die Konditionen – Zinssatz und maximaler Kreditbetrag – sind bei beiden Programmen identisch.
Kann ich KfW 297 mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Ja, Kombinationen sind grundsätzlich möglich – zum Beispiel mit KfW 270 für eine Photovoltaikanlage. Eine Ausnahme gilt für KfW 300: Diese Kombination ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vor Antragstellung unbedingt prüfen, welche Programme sich ergänzen lassen.
Muss ich den Antrag wirklich vor Baubeginn stellen?
Ja, ohne Ausnahme. Seit März 2024 gilt: Weder der Kaufvertrag noch ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag dürfen vor der KfW-Zusage abgeschlossen werden. Wer das versäumt, verliert den Förderanspruch vollständig – rückwirkend ist keine Antragstellung möglich.
Was kostet ein Energieeffizienz-Experte für die BzA?
Die Kosten liegen typischerweise zwischen 1.000 € und 3.000 €. Diese Kosten sind förderfähig und können in die Gesamtkosten eingerechnet werden. Der Experte muss auf der offiziellen Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet sein.
Was passiert, wenn die Fördermittel aufgebraucht sind?
Für 2025 und 2026 stehen insgesamt 800 Millionen Euro bereit. Sind die Mittel erschöpft, wird das Programm vorübergehend gestoppt – das ist 2023 bereits einmal passiert. Antrag möglichst früh stellen und nicht auf freie Kapazitäten kurz vor Jahresende vertrauen.
Wie hoch ist der Zinssatz für Effizienzhaus 55?
Für die befristete EH-55-Stufe liegt der Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr (Stand März 2026). Das ist höher als bei EH40 (ab 0,6 %), aber immer noch deutlich günstiger als der Marktdurchschnitt von 3,5–4,5 %. Die Förderung läuft spätestens bis 30. Juni 2026 aus.
Kann ich KfW 297/298 auch für ein Mehrfamilienhaus nutzen?
Ja. Die Fördersumme gilt pro Wohneinheit. Bei einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten sind bis zu 400.000 € Kredit möglich – mit QNG-Siegel sogar bis zu 600.000 €. Das macht das Programm auch für Investoren und Bauträger sehr attraktiv.
Nächster Schritt
KfW 297/298 ist einer der stärksten Förderhebel beim Neubau – aber nur, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird und das Gebäude die technischen Anforderungen erfüllt. Schau dir zunächst den Überblick zur Baufinanzierung an oder frag direkt an.
📅 Zuletzt aktualisiert: 24. Mai 2026
